Pixelfehler - Einfach Rückgaberecht nutzen?



  • Hi!

    Ich hasse Pixelfehler, und sei es nur einer. Ich könnte doch theoretisch einen Monitor kaufen, nen Fehlercheck machen und wenn ich was finde, einfach mein Rückgaberecht nutzen, oder?
    Das wäre dann doch auch so gängig, nicht?

    Danke für eure Antworten!



  • Pix0r schrieb:

    Hi!

    Ich hasse Pixelfehler, und sei es nur einer. Ich könnte doch theoretisch einen Monitor kaufen, nen Fehlercheck machen und wenn ich was finde, einfach mein Rückgaberecht nutzen, oder?
    Das wäre dann doch auch so gängig, nicht?

    Danke für eure Antworten!

    Na klar, ist gar kein Problem.



  • Die meisten fehler kommen erst nach etwas Benutzung!
    Daher wird der Plan wohl nicht so ganz klappen.



  • Aso, naja stimmt auch. Aber bei LG zB. hatte ich ehrlich 4x umtauschen müssen (beim ersten Mal dummerweise die Rückgabefrist abgelaufen). Waren zum Glück kulant, aber sowas will ich nicht nochmal machen.



  • Du hast einen Monitor 4x umgetauscht? Jeijeijei, da habe ich mit den Händlern ja direkt Mitleid. Es gibt auch Online-Shops, die nen Pixelfehlertest durchführen, ist aber nicht ganz billig. Spart dafür aber wohl viel Ärger, denn 4x auspacken, testen und zurückbringen stelle ich mir nicht gerade spaßig vor.



  • Ja, naja, er wurde immer wieder abgeholt und neu vorbeigebracht 🤡



  • Soweit ich weiß braucht man bei einem normalen Bildschirm mindestens 2 Pixelfehler um ihn umtauschen zu können.

    EDIT: http://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler
    Die meisten Bildschirme haben glaub ich Fehlerklasse 2.



  • Jo, umtauschen. Aber zurückgeben und neuen kaufen?... Ich kann einfach keine fehlerhafte Ware akzeptieren.



  • Wenn du direkt am Anfang schon 'nen Fehler hast, dann bist ja eh in den 14 Tagen drin wo du keine Begründung brauchst.



  • türlich, so hab ich es auch gemacht. hab 2 mal bei amazon monitor bestellt und wieder zurückgeschickt. der dritte war dann kewl^^aber zu oft würde ich es ned machen, denn die händler führen schwarze listen, wenn du dadrauf kommste, kannste nirgendwo mehr was bestellen;)



  • oloimbur schrieb:

    denn die händler führen schwarze listen, wenn du dadrauf kommste, kannste nirgendwo mehr was bestellen;)

    erm, ja... sicherlich... Gibts dann auch nen Schufa-Eintrag?



  • 🙄 Dann würd ich halt auf die Firma meines Vaters bestellen.



  • Pix0r schrieb:

    🙄 Dann würd ich halt auf die Firma meines Vaters bestellen.

    Dann bist du allerdings gewerblicher Käufer und kommst nicht in den Genuss des 14tägigen Rückgaberechtes ...



  • zwutz schrieb:

    oloimbur schrieb:

    denn die händler führen schwarze listen, wenn du dadrauf kommste, kannste nirgendwo mehr was bestellen;)

    erm, ja... sicherlich... Gibts dann auch nen Schufa-Eintrag?

    Firmenintern ist das der Fall, über firmenübergreifende Listen ist mir nichts bekannt, kann mir aber vorstellen, dass kleinere Online-Shops sich da als mal austauschen. Finde ich auch eine gute Sache, was man im Rahmen des 14-tägigen Online-Rückgaberechts so alles machen kann ist krass. Ihr könnt zum Beispiel einen Rasenmäher online bestellen, damit euren Rasen mähen und den zurückgeben. Der Händler muss den dann zurücknehmen, darf aber die Wertminderung abrechnen. Fragt sich nur was er mit dem gebrauchten Teil dann machen soll (bei Ebay reinstellen? Als Restposten verhökern? Alles halt extra Arbeit.).



  • Oh, ja, stimmt @Jansen...

    Jo, @Kenner, ist echt scheisse 👎


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