Garantieleistung: Was bedeutet Bring-in ?
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s.T.
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dass du das gerät einfach unangemeldet hinbringen kannst und es repariert wird. bring-in service halt.
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Ehm, wird dadurch die Möglichkeit ausgeschlossen, dass du es per Post senden kannst (also dass die die versandkosten übernhemn)?
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Solange Du "Gewärleistung" und "Garantie" trennst, ist alles gut.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Die Garantie ist freiwillig vom Hersteller und der kann gerne darauf verzichten, das Porto auch noch zu übernehmen.
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Oh. Vielleicht sollte ich konkreter werden.
Also ich habe vor einigen Monaten bei notebooksbilliger.de ein lenovo netbook bestellt.
Auf notebooksbilliger steht bei garantie: "12 monate bring in service".
Auf der Rückseite der Rechnung steht unter "Gewährleistung" auch was von 12 Monaten.
Nun frage ich mich ob ich mich im Falle eines Defekts an den Verkäufer (notebooksbilliger) oder an den Hersteller (lenovo) wenden soll.
Ich habe heute gemerkt, dass sich das Display beim wechseln der Auflösung unregelmäßig grün färbt für 1-2 Sekunden. Schaut nach einem Defekt aus.
Jedoch passiert das nur wenn die Auflösung gewechselt wird (zB beim booten oder wenn ich unter linux zwischen STRG-ALT F1 und F7 wechsle zwischen textmodus und X server)Im normalen Betrieb gibt es keine Probleme. Das Display zeigt alles einandfrei an...nur wenn ich die Auflösung wechsle färbt sich das Display für 1 bis 2 Sekunden merkwürdig grünlich.
Das tritt das seit heute auf. gestern war alles ok (schwarzes Display beim wechselnder auflösung). Nun frage ich mich ob das ein kleiner Defekt irgendwo ist oder ob ich das vernachlässigen soll. Wäre halt dumm wenn sich der Defekt immer weiter verschlimmert.
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s.T. sager schrieb:
Nun frage ich mich ob ich mich im Falle eines Defekts an den Verkäufer (notebooksbilliger) oder an den Hersteller (lenovo) wenden soll.
Ich würde mich immer an den Verkäufer wenden.
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Also wenn ich
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
richtig interpretiere (ich bin KEIN Experte) müßte die Gewährleistung 2 Jahre betragen.
Ich finde auch Absatz 2 hier ist recht eindeutig:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.htmlAbsatz 1 ist auch irgendwie interessant

Hier wie oft man sich das Reparieren antun muß:
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.htmlUnd hier wie man den Verkäufer danach ärgern kann:
http://dejure.org/gesetze/BGB/441.htmlKeine Rechtsberatung. Nur Links aufs BGB.
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Nun frage ich mich ob ich mich im Falle eines Defekts an den Verkäufer (notebooksbilliger) oder an den Hersteller (lenovo) wenden soll.
Eindeutig an den Verkäufer, denn du hast den Kaufvertrag mit diesem geschlossen.
Somit hast du keinerlei Vertrag mit dem Hersteller. Das weiterzuleiten ist das Problem des Verkäufers.Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung

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Ach noch was:
Lass dich nicht mit Hinweise auf die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) abwimmeln.
Diese können Gesetzesvorgaben des BGB nicht außer Kraft setzen.Wieder keine Rechtsberatung. Immer noch meine Meinung
