Angeln...



  • Hallo,
    hier mal was für die Angelexperten: Und zwar wollte ich mir mal einen schönen Tag mit einem Kumpel am Diemelsee in Hessen, Sauerland (Falls es einer kennt) machen. Das Problem ist nun, dass auf der Seite vom Diemelsee gesagt wird das man dort angeln darf. Aber nicht unter welchen Bedingungn. Gibt es da Grundregelung die besagt, dass man einen Angelschein haben muss? Wir haben nämlich keinen und würden gerne dort angeln.

    Ich danke im Voraus!



  • Gibt es da Grundregelung die besagt, dass man einen Angelschein haben muss?

    Angeln darf man nur mit Angelschein, ausser es ist ein Privatgewaesser. Ist genauso wie jagen ohne Jagdschein ...



  • Wenn Dein Kumpel aber einen Angelschein hat, ist das OK...



  • Na gut, haben beide keinen. Danke euch Beiden.

    EDIT:
    @Ivo
    Wie wenn mein Kumpel einen hat? Dürfte ich denn dann auch mit ihm angeln, obwohl ich ihn nicht habe?



  • So viel ich weiss ja, ich war auch immer mit meinem Opa angeln und hatte nie einen Angelschein. Dafuer habe ich meinen Opa mit auf die Schiessbahn genommen 😃
    Es sollte eigendlich kein Problem geben, wenn Dein Kumpel einen Schein hat. Nur wenn ihr mir 150 Mann ankommt und nur einen hat einen Schein ist es dumm.
    Hintergrund ist ja die Sache mit den Jungfischen, Umweltschutz, Artenschutz... offiziell zumindest.
    Dein Kumpel mit dem Schein kann Dir sicherlich Auskunft geben, wenn er den Schein nicht aus seinen Lexmark hat 😉



  • Da habe ich auch öfter geangelt. 🙂 Du brauchst definitiv einen Angelschein, für alle Gewässer innerhalb der Bundesrepublik. Für den Diemelsee gilt das auch. Zumindest wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat. Ist bei mir schon länger her. Wenn Dein Kumpel einen Angelschein hat, dann ist das kein Problem. Nicht vergessen die Tageszulassung zu kaufen. Ihr müsst allerdings die Einschränkung der Anzahl von Angelrouten beachten. IdR darf man zwei Stück (gleichzeitig) einsetzen.

    Petri Heil! 😛



  • wenn nur einer einen schein hat, darf auch nur der angeln, d.h. der andere darf noch nicht mal die angel mit dem dicken fisch rausziehen, wenn der scheininhaber pinkeln ist... 'in betrieb' sind angeln soweit ich weiss, sobald ein haken drauf ist. muessen also nicht im wasser haengen, um als 'aktiv' zu gelten.

    gruesse, mm



  • Wenn jemand vom Angelverein kommt, dann lässt der ohne Angelschein die Routen halt liegen. So genau nimmt es aber in der Regel keiner der Kontrolleure.



  • Ich habe mir jetzt einen Angelteich gesucht. Mal schauen wie die so sind...



  • Ivo schrieb:

    Wenn Dein Kumpel aber einen Angelschein hat, ist das OK...

    Das gilt nur bis zum erreichen des 13. Lebensjahres (soweit ich weiß)! Danach braucht man einen eigenen Angelschein...

    LG, Micha


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