Rechnung ausstellen
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SeppJ schrieb:
Die maximal absetzbaren 6000 Euro/Jahr werden ja wohl nicht als dauerhafte Einnahmequelle gelten und somit unter einmalige Einnahme fallen.
Ach so: auch eine Gewerbeanmeldung oder eine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit tut im Grunde nicht weh.
Man muß nur bei der ersten Anmeldung angeben, zu Beginn keinen Gewinn zu machen, andernfalls muß man monatlich eine Steuervorauszahlung leisten.
Und dann verzichtet man noch auf die Regelbesteuerung (d.h. man ist nicht umsatzsteuerpflichtig), was einem die Arbeit diesbezüglich auf 0 fährt (man verzichtet auf einige nette Dinge, aber im Sinne der Arbeitsersparnis).
Und dann gibt man die EInnahmen einfach bei GSE an, abzüglich der Ausgaben natürlich. (Hast Du für die Erbringung der 6000 EUR Einnahmen keine Ausgaben gehabt? Fahrtkosten? Telefonkosten?)
Das Finanzamt wird nun mit der Steuererklärung jedes Jahr versuchen eine Einkommensteuervorauszahlung für die Tätigkeit zu bekommen, was man aber normalerweise mit einem Einspruch und dem Verweis auf die ungeplante Nebentätigkeit und die unplanbare Höhe des Einkommens abwehrt.
Dann ist man Selbständiger! (Übrigens auch in der Statistik - deswegen gibt's so viele Selbständige.)
Sobald man die Sache leid ist, schreibt man dem FA einen Brief, und meldet die Tätigkeit zum xx.yy.20zz ab, bzw. beim Gewerbe geht man zur Gemeinde/Stadt und füllt die Abmeldung aus.
Das ist der minimale Aufwand für eine selbständige Tätigkeit.
Komplizierter geht aber jederzeit.

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Marc++us schrieb:
Softwareentwickler gehören leider seit einigen Jahren aber zu den Gewerben dazu, obwohl das umstritten war. => http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Hi,
soweit ich informiert bin ist das noch immer eine Grauzone und bleibt im Zweifelsfall wahrscheilnich beim Sachbearbeiter hängen, oder hast du da neuer Informationen? Der Wiki Artikel zitiert ein Urteil von 2004 was das ja im Prinzip für Individualsoftware bestätigt, oder versteh ich das falsch?Die Steuernummer von der du redest ist äquivalent zu der (seit 2008 neuen) Steueridentifikationsnummer, oder?
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SideWinder schrieb:
nman schrieb:
Eine Übersicht zur neuen Selbständigkeit gibts hier: http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html
Das ist aber in diesem Fall absout egal. Denn "neue Selbständigke" sind EDV-Dienstleister nicht. Das sind ganz einfach Künstler, etc. die nun auch eine Art Regelung haben die es vorher nicht gab.
Das stimmt einfach nicht. Ich weiß auch nicht, woher Du diese Idee hast, von der WKO mal abgesehen. (Klar, Pflichtmitgliedschaft und so, die freuen sich natürlich.) Ich habe die genauen Zahlen nicht mehr im Kopf, aber die Zahl der neuen Selbständigen, die in Österreich EDV-Dienstleister sind, liegt im fünfstelligen Bereich (zwischen 10.000 und 15.000 IIRC).
Google doch bitte mal, Deine Behauptungen sind leicht zu widerlegen.
"EDV-Dienstleister" ist ein Tätiglkeitsfeld, das in der Branchenliste für Neue Selbständige der GSVG-SVA explizit erwähnt wird, neben gut 150 anderen Berufen.
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Zwar wieder von der Wirtschaftskammer, aber schließlich sind die zuständig: http://www.wkw.at/docextern/sgewerbe/oeffentlichkeitsarbeit/navigationspunkt_service/pfusch_2.pdf
Hier wird extra erwähnt, dass ein Gewerbeschein nötig ist, da es sonst gegen die Gewerbeordnung ist. Zitat:
Unternehmer, die sich bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft als „Neue Selbstständige“ angemeldet haben und eine gewerbescheinpflichtige Tätigkeit (z.B. EDV-Dienstleistungen, Filmproduktion, Energetiker, Astrologie, etc.) ohne Gewerbeschein ausüben, sind ebenfalls unbefugt tätig.
Edit: Konnte nichts dazu bei Google finden, dass deine These unterstützen würde

MfG SideWinder
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Bitte sprich Deinen Steuerberater mal auf das Thema an, die Diskussion hier fuehrt nicht sehr weit.
Ich habe jetzt ehrlich gesagt keine Lust, zum Verhaeltnis zwischen freien Gewerbetreibenden und neuen Selbstaendigen nachzulesen, aber hier bspw. findest Du eine anderslautende Einschaetzung: http://www.sfg.at/downloads/docs/1790_SteuernundAbgaben.pdf (Seite 9)
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Habe meinen Steuerberater gefragt:
Wenn es einmalig im Jahr ist, dann kann man das als freiberufliche Nebentätigkeit laufen lassen.
Abwicklung wie folgt: Rechnungskopie und kleines Pamphlet und Einahmen-/Ausgabenrechnung in Tabellenform auf einem A4-Blatt (Fahrtkosten + gekaufte Technik).
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push
was heißt der post über mir auf deutsch? :xmas2: