Welche Länder sind im Verbund der BRD ?
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Hallo Ihrs,
eine wie ich bislang angenommen habe - einfache Frage.
Aber heute ist mir durch Darlegungen anderer doch Zweifel gekommen
ob es die Bundesrepublick überhaupt noch so gibt !Wo ist definiert, welche Länder zur Bundesrepublick gehören.
Respektive, was ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes - der Verfassung ?Bis zum 29.Septemper 1990 waren alle dem Bund angehörigen Länder im
Artikel 23 GG namentlich (!) aufgeführt. Dieser Artikel ist seither
gestrichen bzw. mit völlig anderen Text neu aufgenommen wurden.Begonnen hatte alles mit dieser Seite, ich dachte ich spinne
http://www.politikgauner.de/html/geheimsache_brd.htmlhttp://wiki.deutschlandforum.biz/index.php?title=Grundgesetz
http://wiki.deutschlandforum.biz/index.php?title=Präambeldie Nummer mit der Präambel ist mir nicht so ganz klar, der "Vater des GG"
erzählt jedenfalls bei 1:35 bis 1:42, die Präambel ist nicht geeignet
um den Geltungsbereich festzulegen. Daher erscheint es mir nur logisch
dass dieser im Artikel 23, bis 29.09.1990, definiert war.Ok, Artikel 1 wäre sicherlich auch ne gute Wahl gewesen
Wiedersprüchlich ist nur, in der alten Fassung standen die Länder auch
in der Präambel, dass heißt doch, die namentliche Nennung der Länder
in der Präambel war zur Zeit der ersten Fassung auf gar keinen Fall aus-
reichend um den Geltungsbereich zu definierenDazu muss man wissen, ob die Präambel ( Vorwort (?) ) integraler Bestand-
teil des GG ist oder eben NICHt ?!Anders, ist das GG unvollständig, wenn es ohne Präambel abgedruckt wird ?
Nein, ! sage ich, denn alle Artikel, angefangen mit Artikel 1 wären dann
zusammenhängend ausgeführt - es würde kein Teil fehlen !Interessant dazu auch jenes:
http://www.kirchenlehre.com/unsicher.htmGesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.
Es geht um JEDERMAN, weiß hier im Forum JEDERMAN, dass der Gültigkeitsbereich
des GG in der Präambel stehen könnte ? Und ob es ein Präambel überhaupt gibt ?Die Frage ist eigentlich hinreichend katastrophal beantwortet, wenn man bedenkt
der Artikel 23 wurde 4 Tage vor dem Beitritt der DDR an die "BRD" entfernt. Die
Präambel jedoch frühestens am 3. Oktober neu gefasstFür mich sieht das so aus, als ob sich die Bundesrepublik am 29.9.90 selbst
aufgelöst hat und die DDR am 3.10.90 einem Vakuum beigetreten istGuten Rutsch ich sauf schon den ganzen Tag, diese Erkenntnis muss gefeiert werden :xmas2:
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RED-BARON schrieb:
Für mich sieht das so aus, als ob sich die Bundesrepublik am 29.9.90 selbst
aufgelöst hat und die DDR am 3.10.90 einem Vakuum beigetreten istDas liegt daran, das eine Eliteeinheit bestehend aus halb Alien und CIA, damals Gorbi Drogen verabreicht habem, so das er den Weg zur Wende frei macht.
Die Einheit hat sich dann in einen Bunker auf Area 51 beim noch lebenden Kennedy zurueckgemeldet, so das Elvis nun auch seine Platten nach Ostdeutschland verkaufen konnte.
Durch die Musik wurden die Ossies wahnsinnig, wollten Freiheit, Drogen, alte Golf 1 Diesel und sonstigen Mist.
So haben sie dann das Land kampflos an westdeutsche Autohaender (schwarzer Mantel und roter Schal) uebergeben und das sauer erparte Geld mit vollen Haenden ausgegeben.Nur wer hat nun was von dieser Schweinerei, die den guten Ossis ihren Garten Eden gekostet hat?
Da die DDR nun nicht mehr existiert fallen auch die regelmaessigen Waffenlieferungen an die PLO weg.
Das ist der endgueltige Beweis, das die Globalisierung der Welt unter juedischer Leitung steht.Hab ich jemanden vergessen?
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Irgendwie interessiert die Frage nicht wirklich.
Selbst wenn morgen jemand am Ende des GG den Satz findet: "Dies ist ein satirischer Beitrag des Kölner Karnvalsvereins, AD 1949" würde das gar nichts an der Existenz dieses Staates ändern.
Am Ende gewinnt immer die Realität
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Ich wäre ja für die Grenzen von 1941.
mfg
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Icematix schrieb:
Ich wäre ja für die Grenzen von 1941.
mfgJa super, so kann man innerhalb eines Tages Arbeitslosenzahl verdoppeln.
Das hat nicht mal der Gerhard geschafft...
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Ivo schrieb:
Icematix schrieb:
Ich wäre ja für die Grenzen von 1941.
mfgJa super, so kann man innerhalb eines Tages Arbeitslosenzahl verdoppeln.
Das hat nicht mal der Gerhard geschafft...Die kommen an die Frrront oderrrr in den Rrrrrreichsarrrrbeitsdienst.
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Klemmt Deine `r` Taste oder versuchst Du den boehmischen Gefreiten nachzueifern?
Ich hoffe zwar auf die Taste, nur bei dem Wunsch nach den Grenzen von 1941...
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mit Grenzen von 1941 hat meine Frage aber nun rein garnix zu tun.
Es ist in Deutschland, oder wenn es sie gibt - die Bundesrepublick - so,
dass jeder Scheiß in irgendeinem Gesetz steht und das tat es auch im
Bezug auf den Artikel 23.Für mich als Nichtjurist wäre es total logisch, wenn der Artikel 23 einfach
um die 5 neuen Länder ergänzt wurden wäre. Punkt.Wir leben ja faktisch nicht in einem souveränen Staat, sondern auf besetzem
Gebieten des Deutschen Reiches, bitte jetzt mal nicht verwechseln mit dem
3. Reich der Nazis !Und nur in diesem besetztem Gebiet kann das GG eigentlich gelten, dazu muss
aber auch klar definiert sein, wie sich das Gebiet abgrenzt !In Pommern zum Beispiel gilt das GG nicht, das gehört nach der Neuordnung
zu Polen !In der Präambel, selbst in der Neufassung (!) steht nicht wo das GG gilt, es
steht nur drinn, es gilt für alle Deutschen - und die sind weltweit verstreut !Also doch "Deutschland, Deutschland über alles ..."
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Ist das eine juristische Frage? Bist du an einer ernsthaften Antwort interessiert? (Tippe mal auf nein, sonst hättest du nicht hier, sondern in einem juristischen Forum gefragt)
Hast du mal nach "geltungsbereich des grundgesetztes" gegoogelt und auch Links verfolgt, die nicht zu Verschwörungstheorieseiten u.ä. führen?
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Es gibt eine Webseite die genau denselben Kram vertritt: www.friedensvertrag.info
Die sagen auch, die haben nichts mit den Nazi zu tun, aber wollen auch das deutsche Reich wieder. Du kannst dort sogar einen Pass des deutschen Reiches beantragen... labern was von "Exilregierung des deutschen Reiches".
Ich hab Traenen gelacht, als ich die Seite gesehen habe.
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anderslautenden Vermutungen wäre ich schon an einer ernsthaften
Antwort interessiert. Un ja ich kenn diese Seite
http://www.lexexakt.de/glossar/geltungsbereichgg.phpIch könnte auch die Frage anders formulieren:
Warum stand im Artikel 23:"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder
..." und es werden die Länder namentlich genannt.Was sprach gegen eine Ergänzung dieses Artikels um die 5
neuen Länder.Ein solcher Text wäre doch nicht undenkbar gewesen:
"Dieses Grundgesetz gilt im Gebiet der Länder, ..."Für das Europazeug, was jetzt im Artikel 23 steht hätte man
auch einen neuen Artikel einführen könnenWenn Juristen sagen:
"Damit fehlt dem GG jetzt aber nicht eine Bestimmung seines Geltungsbereiches. Dieser ergibt sich nun aus der Präambel:"und in der Präambel steht
"Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Wenn das Gesetz ist, lese ich zumindest, es waren nicht die Deutschen
zum Beispiel in Pommern oder anderen Teilen der Welt die die Einheit
herbeigeführt haben, sondern ausschließlich die Deutschen in den genannten
Ländern.Das GG gilt jedoch nicht nur in diesen Ländern, sondern für das gesamte
Deutsche Volk.Ich verdrehe hier doch niemanden das Wort ! Ist auch nicht meine Intention !
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Das Grundgesetz ist eine Verfassung für ihren Gültigkeitsbereich, also innerhalb der Staatsgrenzen des heutigen Deutschland. Dazu gehören jetzt alle Länder der ursprünglichen BRD und durch Beitritt auch die Länder der aufgelösten DDR. Ich sehe da keine völkerrechtliche oder juristische Probleme. Die Länder Tirol oder Schlesien gehören nicht dazu.
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RED-BARON schrieb:
Wir leben ja faktisch nicht in einem souveränen Staat, sondern auf besetzem
Gebieten des Deutschen Reiches, bitte jetzt mal nicht verwechseln mit dem
3. Reich der NazisKein souveräner Staat? Diese These wird von vielen rechtsgerichtetem Leuten vertreten, die wohl die Entwicklung während und nach der Wende nicht mitbekommen haben. Die BRD sieht sich übrigens als identisch mit dem Deutschen Reich an (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_des_Deutschen_Reiches_nach_1945#Ansicht_der_Bundesrepublik) und ist rechtlich nichts anderes als das Deutschland, was 1871 (oder vielleicht sogar früher mit dem Norddeutschen Bund) entstand.