Welche Länder sind im Verbund der BRD ?



  • Ich wäre ja für die Grenzen von 1941.
    mfg



  • Icematix schrieb:

    Ich wäre ja für die Grenzen von 1941.
    mfg

    Ja super, so kann man innerhalb eines Tages Arbeitslosenzahl verdoppeln.
    Das hat nicht mal der Gerhard geschafft... 😃



  • Ivo schrieb:

    Icematix schrieb:

    Ich wäre ja für die Grenzen von 1941.
    mfg

    Ja super, so kann man innerhalb eines Tages Arbeitslosenzahl verdoppeln.
    Das hat nicht mal der Gerhard geschafft... 😃

    Die kommen an die Frrront oderrrr in den Rrrrrreichsarrrrbeitsdienst.



  • Klemmt Deine `r` Taste oder versuchst Du den boehmischen Gefreiten nachzueifern?
    Ich hoffe zwar auf die Taste, nur bei dem Wunsch nach den Grenzen von 1941... 😕



  • mit Grenzen von 1941 hat meine Frage aber nun rein garnix zu tun.

    Es ist in Deutschland, oder wenn es sie gibt - die Bundesrepublick - so,
    dass jeder Scheiß in irgendeinem Gesetz steht und das tat es auch im
    Bezug auf den Artikel 23.

    Für mich als Nichtjurist wäre es total logisch, wenn der Artikel 23 einfach
    um die 5 neuen Länder ergänzt wurden wäre. Punkt.

    Wir leben ja faktisch nicht in einem souveränen Staat, sondern auf besetzem
    Gebieten des Deutschen Reiches, bitte jetzt mal nicht verwechseln mit dem
    3. Reich der Nazis !

    Und nur in diesem besetztem Gebiet kann das GG eigentlich gelten, dazu muss
    aber auch klar definiert sein, wie sich das Gebiet abgrenzt !

    In Pommern zum Beispiel gilt das GG nicht, das gehört nach der Neuordnung
    zu Polen !

    In der Präambel, selbst in der Neufassung (!) steht nicht wo das GG gilt, es
    steht nur drinn, es gilt für alle Deutschen - und die sind weltweit verstreut !

    Also doch "Deutschland, Deutschland über alles ..." 😕



  • Ist das eine juristische Frage? Bist du an einer ernsthaften Antwort interessiert? (Tippe mal auf nein, sonst hättest du nicht hier, sondern in einem juristischen Forum gefragt)
    Hast du mal nach "geltungsbereich des grundgesetztes" gegoogelt und auch Links verfolgt, die nicht zu Verschwörungstheorieseiten u.ä. führen?



  • @RED-BARON

    Es gibt eine Webseite die genau denselben Kram vertritt: www.friedensvertrag.info
    Die sagen auch, die haben nichts mit den Nazi zu tun, aber wollen auch das deutsche Reich wieder. Du kannst dort sogar einen Pass des deutschen Reiches beantragen... labern was von "Exilregierung des deutschen Reiches".
    Ich hab Traenen gelacht, als ich die Seite gesehen habe.



  • anderslautenden Vermutungen wäre ich schon an einer ernsthaften
    Antwort interessiert. Un ja ich kenn diese Seite
    http://www.lexexakt.de/glossar/geltungsbereichgg.php

    Ich könnte auch die Frage anders formulieren:
    Warum stand im Artikel 23:

    "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder
    ..." und es werden die Länder namentlich genannt.

    Was sprach gegen eine Ergänzung dieses Artikels um die 5
    neuen Länder.

    Ein solcher Text wäre doch nicht undenkbar gewesen:
    "Dieses Grundgesetz gilt im Gebiet der Länder, ..."

    Für das Europazeug, was jetzt im Artikel 23 steht hätte man
    auch einen neuen Artikel einführen können ⚠

    Wenn Juristen sagen:
    "Damit fehlt dem GG jetzt aber nicht eine Bestimmung seines Geltungsbereiches. Dieser ergibt sich nun aus der Präambel:"

    und in der Präambel steht
    "Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.

    Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

    Wenn das Gesetz ist, lese ich zumindest, es waren nicht die Deutschen
    zum Beispiel in Pommern oder anderen Teilen der Welt die die Einheit
    herbeigeführt haben, sondern ausschließlich die Deutschen in den genannten
    Ländern.

    Das GG gilt jedoch nicht nur in diesen Ländern, sondern für das gesamte
    Deutsche Volk.

    Ich verdrehe hier doch niemanden das Wort ! Ist auch nicht meine Intention !



  • Das Grundgesetz ist eine Verfassung für ihren Gültigkeitsbereich, also innerhalb der Staatsgrenzen des heutigen Deutschland. Dazu gehören jetzt alle Länder der ursprünglichen BRD und durch Beitritt auch die Länder der aufgelösten DDR. Ich sehe da keine völkerrechtliche oder juristische Probleme. Die Länder Tirol oder Schlesien gehören nicht dazu.



  • RED-BARON schrieb:

    Wir leben ja faktisch nicht in einem souveränen Staat, sondern auf besetzem
    Gebieten des Deutschen Reiches, bitte jetzt mal nicht verwechseln mit dem
    3. Reich der Nazis

    Kein souveräner Staat? Diese These wird von vielen rechtsgerichtetem Leuten vertreten, die wohl die Entwicklung während und nach der Wende nicht mitbekommen haben. Die BRD sieht sich übrigens als identisch mit dem Deutschen Reich an (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_des_Deutschen_Reiches_nach_1945#Ansicht_der_Bundesrepublik) und ist rechtlich nichts anderes als das Deutschland, was 1871 (oder vielleicht sogar früher mit dem Norddeutschen Bund) entstand.


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