IP eines Schreibers herausbekommen.



  • MisterX schrieb:

    Die Rechtsprechung scheint sich da ja selbst nicht sicher zu sein, da Urteile mal so und mal anders zu diesem Thema ausfallen.

    Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.
    🙂



  • µngbd schrieb:

    MisterX schrieb:

    Die Rechtsprechung scheint sich da ja selbst nicht sicher zu sein, da Urteile mal so und mal anders zu diesem Thema ausfallen.

    Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.
    🙂

    Wer sonst? 😃



  • MisterX schrieb:

    µngbd schrieb:

    MisterX schrieb:

    Die Rechtsprechung scheint sich da ja selbst nicht sicher zu sein, da Urteile mal so und mal anders zu diesem Thema ausfallen.

    Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.
    🙂

    Wer sonst? 😃

    So schwule Tunten wie ich.

    🙂



  • MisterX schrieb:

    µngbd schrieb:

    Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.
    🙂

    Wer sonst? 😃

    Wollte dich nicht als den Dummen hinstellen. Ich dachte nur: das muss deutlich gesagt werden.

    Aber ja, es könnte auch fricky schuld sein, der hat neulich über 16-Bit-Register nachgedacht. Sowas machen doch wohl nur Terroristen.
    🙂



  • SeppJ schrieb:

    Das können nur die Betreiber des Forums feststellen.

    Das können auch die nicht.

    Die können nur herausfinden ob A und B von der gleichen IP kommen, nicht aber ob A und B derselbe Schreiber ist.

    Bsp:
    Tor Exitpoint



  • wie auch schon gesagt wurde - gemeinsam benutzte ip

    bei mir auf arbeit gehen nahezu alle ueber n firmen eigenen proxy - hier daheim sind wir auch zu zweit annen router

    wenn ich hier schreibe, und meine frau hier als unregg schreibt, waere es auch unangenehm wenn dann was wegen angeblichen doppel "account" was unternommen wird



  • Ich weiß es.



  • Mr Evil schrieb:

    bei mir auf arbeit gehen nahezu alle ueber n firmen eigenen proxy - hier daheim sind wir auch zu zweit annen router

    Irrelevant. Ein "Betreiber" wird eben so lange geschüttelt bis ein "Verantwortlicher" herauskommt.



  • fricky; schrieb:

    MisterX schrieb:

    µngbd schrieb:

    MisterX schrieb:

    Die Rechtsprechung scheint sich da ja selbst nicht sicher zu sein, da Urteile mal so und mal anders zu diesem Thema ausfallen.

    Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.
    🙂

    Wer sonst? 😃

    So schwule Tunten wie ich.

    🙂

    ^^ bitte etwas mehr konzentration beim faken:
    1. das semikolon gehört vor den nick
    2. keine grosschreibung
    3. keine leerzeile zwischen text und smiley
    🙂


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