Programm Name
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Hallo,
hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig.
So, ich möchte gerne wissen wie das mit den Programm-Namen denn aussieht, rechtilich und allgemein.
Wenn ich ein Programm erstelle das Musik bearbeitet, dann kann ich das doch nicht "Music Maker" nennen, weil MAGIX auch ein Musikbearbeitungs Programm hat das genauso heißt, so als Beispiel. Oder darf ich das doch weil vor "Music Maker" noch "MAGIX" davor steht, z.B. würde mein Programm "NOV Music Maker" heißen, würde das gehen? Oder wenn ich das Musik Maker nenne?
Soll ich etwa, bevor ich meinem Programm einen Namen vergebe, erstmal nach diesem Namen suchen. Es gibt doch bestimmt tausende Programme, und wo finde ich die alle?
1. Wie sieht das bei kommerziellen Programmen aus?
2. Wie sieht das bei freien Programmen aus?
3. Gibts da Unterschiede?Und noch'ne Frage am Rande. Kann ich ein Programm wie z.B. MAGIX Music Maker oder ,keine ahnung, Photoshop von Adobe erstellen und dann frei/kostenlos anbieten (natürlich mit einem anderen Namen) werden ich dann tortzdem sofort von den großen Firmen fertig gemacht
?
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Kommt darauf an was registriert ist
bei Photoshop ist es
"AdobePhotoshop
"
Dh Adobe sowie Photoshop sind separat registriert.Für den Music Maker fand ich in einer PDF:
"CopyrightMAGIX AG, 1994-2007. All rights reserved.
MAGIX, Music Maker, Song Maker, and Goya are registered trademarks of MAGIX AG."Da siehst du das die "Music Maker" auch geschützt haben.
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Danke für die Antwort,
also kann ich ein Programm schreiben und es Musik Maker bennenen.
Und was ist wenn ich ein Programm schreibe und es myList nenne, wo kann ich nachschauen ob so ein name schon reserviert ist, ausser bei google?
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Für sowas gibts die Standardisation & Research abteilung, eventuell auch Corporate Marketing
Beschaffund solder Informationen ist eine geschichte für sich. Such erstmal grob, und sobald du Kommerziell damit werden willst such gruendlicher, eventuell auch mit Professioneller hilfe.
Eine Applikation umbenennen ist ja nicht so Problematisch.
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Damit befasst sich das Markenrecht. Leichte Abwandlungen also "Musik Maker" vs "Music Maker" sind in der Regel auch geschützt.
Hier ist das deutsche Markenverzeichnis: http://register.dpma.de/DPMAregister/uebersicht
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rüdiger schrieb:
Leichte Abwandlungen also "Musik Maker" vs "Music Maker" sind in der Regel auch geschützt.
oder "MobiliX" vs "Obelix": http://tuxmobil.org/mobilix_asterix.html