Wer hat Vorfahrt?



  • das blaue Auto hat Vorfahrt

    PRIEST hat den richtigen Paragraphen genannt:

    §10 der StVO schrieb:

    Wer aus einem [...] verkehrsberuhigten Bereich [...] auf die Straße [...] einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. [...]



  • isabeau schrieb:

    .... Aber als ich zwei Leute fragte, die in den letzten Jahren Führerschein gemacht haben, war einer für das blaue, einer für das schwarze Auto... 😕

    Hat der jenige "mit dem schwarzen Auto" wirklich einen Führerschein? 😃



  • Ja, dabei habe ich extra Leute gefragt, bei denen die Fahrschule noch nicht so irre lange her ist 😃
    War eben die spontane Einschätzung der Situation...
    Daher interessiert mich ja auch, wie andere in dieser Situation reagieren würden, weil man ja so spontan nicht immer den richtigen Paragraphen zur Hand hat...



  • isabeau schrieb:

    Ja, dabei habe ich extra Leute gefragt, bei denen die Fahrschule noch nicht so irre lange her ist 😃
    War eben die spontane Einschätzung der Situation...
    Daher interessiert mich ja auch, wie andere in dieser Situation reagieren würden, weil man ja so spontan nicht immer den richtigen Paragraphen zur Hand hat...

    Hehe.. ja schon aber ein paar dinge sollte man wohl wissen.



  • isabeau schrieb:

    Daher interessiert mich ja auch, wie andere in dieser Situation reagieren würden, weil man ja so spontan nicht immer den richtigen Paragraphen zur Hand hat...

    ich weiß, dass eine verkehrsberuhigte Zone ähnlich wie eine Einfahrt behandelt wird. Und da gibt es kein rechts-vor-links 😉
    Wenn dann die Zone noch durch nen abgesenkten Bordstein abgetrennt ist, hat sich die Sache eh erledigt



  • Aber aufpassen sollte man trotzdem immer 😃 Weil wenn gerade der Fahrer des schwarzen Autos diese Regelung nicht kennt, knallts 😃

    LG



  • SideWinder schrieb:

    Country?

    Egal.
    🙂



  • Ich hätte jetzt Spontan das Schwarze gesagt. Die Verkehrsparagraphen sind aber eh immer so Kaugummiartig. Prinzipiell herscht ja die ReVoLi Regel. Aber dann gibts noch Paragraph 1 und damit kann man ja eh alles Begründen/Rechtfertigen (Gegenseitige Rücksichtnahme). Kurzum, im Verkehrsbereich ist Recht haben nicht gleich Recht Kriegen. Was dort so wirklich Recht und Unrecht ist steht zwar eindeutig beschrieben, ist aber nicht so wirklich Eindeutig.





  • Besten Dank, da hab ich auch mal wieder was dazu gelernt. Ich hoffe ich verdränge das Wissen nicht zu schnell. Gerade was Verkehrsrecht angeht ist man sehr schnell nicht mehr auf den Laufendem.


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