Was ist das für ein Beschäftigungsverhältnis?



  • Hallo Forum,

    ein Student hat mit einer Firma die Erstellung einer bestimmten Verwaltungs Software vereinbart. Es wurde ein bestimmter Stundensatz ausgemacht. Schriftliche Vereinbarungen gibt es nicht, nur den eMail Verkehr. Es wurden die ersten 100 Stunden zu diesem Stundensatz abgerechnet.
    Auf bitten des Studenten wurde ein Werksvertrag erstellt. Dieser Vertrag entählt keinen Zeitraum, keine genaue Funktionsbeschreibung, dafür aber eine Menge Pflichten (zB das die Sw den letzten Erkenntnissen der Sw Entwicklung entsprechen zu hätte, das Fehler innerhalb von 3 Tagen zu beheben seien, das der Student ausschließliche Nutzungsrechte der Firma überläßt und nach Fertigstellung keine Kopie behalten könnte, etc)

    Der Student hat durch den Werksvertrag nicht wie erhofft Planungssicherheit erhalten. Deshalb möchter der den Vertrag nicht unterschreiben. Ist das lose Arbeitsverhältnis ein Dienstvertrag?

    Vielen Dank

    Tim



  • Wieso, er hat doch Planungssicherheit erhalten? 😉 Nur nicht so wie gewollt.

    Btw, im Zweifel ist ein Dienstvertrag einem Werkvertrag fast immer vorzuziehen (aus Sicht des Freiberuflers).

    Denn beim Dienstvertrag schuldet er eine Leistung, beim Werkvertrag das Werk - d.h. falls er mehr Aufwand zur Erstellung des Werks benötigt, ist das beim Dienstvertrag überwiegend ein Problem des Auftraggebers, beim Werkvertrag überwiegend Problem des Auftragnehmers.

    Allerdings würde ich für diese konkrete Frage eher ein Juraforum vorziehen...

    http://www.juraforum.de


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