Ab wann muß eine Person die einen Patch zu einem GPL Programm beisteuert unter Mitwirkende vermerkt werden?
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Geht das schon bei einem ganz einfachen Patch, bei dem z.B.
nur eine IF Abfrage korrigiert wird:z.b.
if (x <= 1)
und
if (x >= 1)
Die Änderung wäre also der Operator.
Reicht das schon?Wie sieht es bei 5 Zeilen Code aus?
Ist das auch schon ein Patch der berechtigt, daß man unter Mitwirkende augezählt wird?Und wie sieht es aus, wenn jemand eine Configdatei erstellt die dann in das Projekt mit aufgenommen wird?
Reicht das schon?Wo werden da in der Rraxis die Grenzen gezogen?
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Open Source schrieb:
Ab wann muß eine Person die einen Patch zu einem GPL Programm beisteuert unter Mitwirkende vermerkt werden?
Muss man das überhaupt?
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dgjhhj schrieb:
Open Source schrieb:
Ab wann muß eine Person die einen Patch zu einem GPL Programm beisteuert unter Mitwirkende vermerkt werden?
Muss man das überhaupt?
AFAIK ja, es ist Teil der GPL Bedingungen.
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Huch? Ich dachte, das wäre genau der grund, warum 4-Clause-BSD NICHT GPL-kompatibel ist? (Weil 4-Clause-BSD eben genau Attribution fordert, GPL aber nicht?)
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SG1 schrieb:
Huch? Ich dachte, das wäre genau der grund, warum 4-Clause-BSD NICHT GPL-kompatibel ist? (Weil 4-Clause-BSD eben genau Attribution fordert, GPL aber nicht?)
Nein, die BSD Bedingungen gehen noch einen Schritt weiter, hier muß der Name AFAIK auf die Packung drauf.
Bei GPL reichts, wenn er in den Credits etc. steht.
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Ratzfatz schrieb:
SG1 schrieb:
Huch? Ich dachte, das wäre genau der grund, warum 4-Clause-BSD NICHT GPL-kompatibel ist? (Weil 4-Clause-BSD eben genau Attribution fordert, GPL aber nicht?)
Nein, die BSD Bedingungen gehen noch einen Schritt weiter, hier muß der Name AFAIK auf die Packung drauf.
Bei GPL reichts, wenn er in den Credits etc. steht.Das ist mir sehr neu. In der GPL steht explizit nicht, dass man die Authoren nennen muss. Es ist nur unter "zusätzlichen Bedingungen":
http://www.gnu.org/licenses/gpl.html7. Additional Terms.[...]
Notwithstanding any other provision of this License, for material you add to a covered work, you may (if authorized by the copyright holders of that material) supplement the terms of this License with terms:[...]
b) Requiring preservation of specified reasonable legal notices or author attributions in that material or in the Appropriate Legal Notices displayed by works containing it; orDu kannst also den Text der GPL nehmen und zusätzliche Pflichten hinzufügen. Aber die Standard GPL Lizenz enthält diese nicht.
All other non-permissive additional terms are considered “further restrictions” within the meaning of section 10. If the Program as you received it, or any part of it, contains a notice stating that it is governed by this License along with a term that is a further restriction, you may remove that term.
Wenn ich das richtig verstehe, dann kannst du diese zusätzliche Pflichten entfernen, wenn du die Software wieder an andere verteilst.
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Ratzfatz schrieb:
Nein, die BSD Bedingungen gehen noch einen Schritt weiter, hier muß der Name AFAIK auf die Packung drauf.
Packung? Hübsch getrollt. SG1 hat natürlich Recht.
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Tja Leute, ihr liegt leider alle falsch.
Die Namensnennung bei Veränderung von GPL Code ist eine Pflicht:Modifizierung des Programms und dessen Weitergabe: Die vorgenommenen Ergänzung oder Veränderung am ursprünglichen Programm hat der Programmierer bei Weitergabe kenntlich zu machen sowie mit Datum und seinem Namen (oder Synonym) zu versehen, § 2 GPL.
Unter dem Abschnitt
2. Rechte und Pflichten aus der GNU General Public License
zweiter Absatz von unten.