Wieso wird Holocaustleugnung bestraft?



  • Wie gut, dass es damit kein Universalmittel gegen jeden unbelieben Redner gibt.
    Was er erzählt, stört den Staat? Na, dann lügt er halt -> Weg mit ihm.

    Undenkbar 🙄



  • Die Menschen glauben nunmal jeden scheiss der irgendwo geschrieben steht, du musst dich nur mal hier im Forum umschauen dann siehst du das. Daher hat es durchaus Sinn Holocaustleugnung zu verbieten.


  • Mod

    Gruum schrieb:

    Die Menschen glauben nunmal jeden scheiss der irgendwo geschrieben steht, du musst dich nur mal hier im Forum umschauen dann siehst du das. Daher hat es durchaus Sinn Holocaustleugnung zu verbieten.

    Und was ist daran anders als an all dem anderen Schachsinn der so verbreitet wird? Das einzige was das bewirkt ist doch ein 'Oh, man darf nicht darüber sprechen, da ist wohl irgendein Geheimnis dran. Vielleicht stimmt alles gar nicht.'



  • Jemand der denkt die Erde sei eine Scheibe und 6000 Jahre alt, sollte dies äußern dürfen. Er wird dann halt ausgelacht und verliert seine Glaubwürdigkeit. Genauso sollte es mit Holocaustleugnung sein. Ein Gesetz welches die Äußerung einer, wie auch immer gearteten, Unwahrheit verbietet ist Zensur.



  • SeppJ schrieb:

    Und was ist daran anders als an all dem anderen Schachsinn der so verbreitet wird?

    An dieser Stelle mal zwei prominente Beispiele für weltweit publizierten, allseits geduldeten und in den dunkleren Ecken der Erde sogar gelebten Schwachsinn, der weitaus gefährlicher ist als Holocaustleugnung:

    (Römer 2:9) schrieb:

    Trübsal und Angst über alle Seelen der Menschen, die Böses tun, zuerst der Juden und ebenso der Griechen.

    (3. Mose 20:13) schrieb:

    Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben.



  • Rein juristisch ist diese Frage nicht zu klären. Ich könnte z.B. alle Frauen öffentlich als Huren bezeichnen, was keine vergleichbare Resonanz wie die mit Holocaust auslösen würde. Weiter kommt es auf meinen sozialen Status an und auf die Auswirkungen für meine Anhänger. Das alles kann zwar nur mit juristischen Mitteln in jedem der Fälle angefochten werden, untersucht wird es allerdings implizit ethnologisch, und das nicht immer objektiv. D.h. also nach meiner Schätzung, dass die Frauen weniger impulsiv reagieren würden und somit auch die Strafe eine geringere wäre, obwohl sich die Anklage in beiden Fällen ausschließlich auf denselben Paragraphen beziehen könnte.



  • Z schrieb:

    Es gibt doch das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Warum lässt man solche Idioten nicht einfach ihren Unsinn erzählen? Gegen die Wahrheit kommen sie ja doch nicht an. 😕

    Weil sie wissentlich falsches von sich geben mit politischem Hintergrund: Volsverhetzung. Das ist dann keine Meinung mehr.



  • Schneewittchen schrieb:

    Weil sie wissentlich falsches von sich geben mit politischem Hintergrund: Volsverhetzung. Das ist dann keine Meinung mehr.

    Macht auch jeder Priester.

    Und "Wahrheit" hängt zu stark von willkürlichen Gutachtern ab, um sie als Grenzen der Zensur zu nehmen.



  • Schneewittchen schrieb:

    Weil sie wissentlich falsches von sich geben mit politischem Hintergrund: Volsverhetzung. Das ist dann keine Meinung mehr.

    So war es in der DDR mit dem Kapitalismus auch. Hat sich scheinbar nichts geändert.



  • Wow, ist ja interessant, wie viele Leute hier gleich den ganzen Paragraphen zur Volksverhetzung abschaffen würden. Ich persönlich halte den für wichtig. Gerade die deutsche Geschichte zeigt einem doch, dass Volksverhetzung durchaus zu einem enormen realen Problem werden kann.

    Und geschichtlich muss man wohl auch den Absatz zur Holocaust-Leugnung sehen. Der ist eben wegen Deutschlands Vergangenheit vorhanden. Und es gibt eben auch noch eine ganze Menge Menschen, die davon mehr oder weniger direkt betroffen waren/sind. Unsere Generation hat keinen direkten Bezug zur NS-Zeit mehr. Für uns ist das Geschichte, die wir mehr oder weniger in der Schule kennengelernt haben. Entsprechend ist es für uns natürlich schwieriger, die Rechtfertigung für derartige Straftatbestände, wie die Holocaust-Leugnung, zu sehen. Und in 100 Jahren, wenn die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts nur noch eine Randnotiz in den Geschichtsbüchern ist, ist dieser Straftatbestand wohl auch nicht mehr zu rechtfertigen. Momentan sehe ich allerdings schon noch eine Rechtfertigung. Es gibt einfach noch Leute, die einen direkten Bezug zu dieser Thematik haben. Ich sehe momentan zumindest noch nicht, dass dieser Absatz abgeschafft werden sollte. Und wenn ein Horst Mahler wegen diesem Absatz in den Knast geht, dann klingelt da auch keine Glocke bei mir, die mir anzeigt, dass das eigentlich nicht sein sollte.

    BTW: Du kannst ja mal versuchen, als Politiker die Abschaffung dieses Absatzes zu fordern. In dem Fall gehörst Du entweder zur NPD oder Deine politische Karriere ist sofort beendet.



  • volkard schrieb:

    Schneewittchen schrieb:

    Weil sie wissentlich falsches von sich geben mit politischem Hintergrund: Volsverhetzung. Das ist dann keine Meinung mehr.

    Macht auch jeder Priester.

    Und "Wahrheit" hängt zu stark von willkürlichen Gutachtern ab, um sie als Grenzen der Zensur zu nehmen.

    Du versuchst in typischer Programmierermanier alles relativ auszulegen um objetkiv zu wirken. Fakt ist aber dass der Holocaust stattgefunden hat, da bringt dir diese Pseudoobjektivität nicht viel.

    Die Unterschiede in den Absichten von Priester & Holocaustleugner brauchen wir hier nicht zu erläutern, geschweige denn zu relativieren oder wasauchimmer...



  • Z schrieb:

    Es gibt doch das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Warum lässt man solche Idioten nicht einfach ihren Unsinn erzählen? Gegen die Wahrheit kommen sie ja doch nicht an.

    Hitler befand Juden (usw.) für des Lebens unwert. Damit kam er ganz gut gegen die Wahrheit an...

    Nukularfüsiker schrieb:

    Die Umfrage ist ein wenig irreführend, denn im Beitrag ist die Rede von Holocaustleugnung, nicht von Volksverhetzung allgemein.

    Die Frage bezieht sich vermutlich zum größten Teil auf §130 Abs. 3:

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.


  • Mod

    Gregor schrieb:

    Wow, ist ja interessant, wie viele Leute hier gleich den ganzen Paragraphen zur Volksverhetzung abschaffen würden. Ich persönlich halte den für wichtig. Gerade die deutsche Geschichte zeigt einem doch, dass Volksverhetzung durchaus zu einem enormen realen Problem werden kann.

    Die Sache ist, wer legt fest, was Volksverhetzung ist? Doch wohl das aktuelle Regime. Und daher ist der Straftatbestand der Volksverhetzung nur dann eine "gute" Sache, wenn das Regime "gut" ist. Aber da sich das Regime ganz schnell ändern kann (und nicht alle der gleichen Meinung sind was "gut" ist), kann dies ganz schnell in Zensur ausarten. Stell dir vor, dir Neonazis würden jetzt die Regierung stellen und Holocaustnichtverleugnung wäre von nun an eine Straftat. Dabei ist das nur eine andere Auslegung des gleichen Gesetzes. Ein sehr kleiner Schritt vom einem zum anderen.

    Wenn man hingegen allgemeine Meinungsfreiheit hätte, dann wäre das eine große Änderung diese abzuschaffen. Man schaue sich das Gejaule in Ländern wie den USA mit einer langen Tradition der Meinungsfreiheit an bei den kleinsten Einschränkungen derselben.

    Aber solange im :schland: -GG steht "Eine Zensur findet nicht statt, außer..." ist das gleichbedeutend mit "Es findet willkürliche Zensur durch den aktuellen Gesetzgeber statt, wer immer dies auch ist".



  • Wenn ein "böses Regime" da ist, dann können die auch einfach die Gesetze ändern wie es ihnen passt.


  • Mod

    Gruum schrieb:

    Wenn ein "böses Regime" da ist, dann können die auch einfach die Gesetze ändern wie es ihnen passt.

    Aber bei der derzeitigen Gesetzeslage können sie auch die aktuellen Gesetze behalten. Und das ist eine ganz andere Qualität.



  • SeppJ schrieb:

    Aber solange im :schland: -GG steht "Eine Zensur findet nicht statt, außer..." ist das gleichbedeutend mit "Es findet willkürliche Zensur durch den aktuellen Gesetzgeber statt, wer immer dies auch ist".

    In Artikel 5 des Grundgesetzes steht mehr:

    Artikel 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist somit durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar. Bei der Holocaust-Leugnung kann man zum Beispiel auch argumentieren, dass dadurch die Grundrechte der NS-Opfer angegriffen werden. In dem Zusammenhang wäre zum Beispiel mal interessant, wie Artikel 1 des Grundgesetzes eigentlich zu interpretieren ist. Da wird ja ein enorm schwammiger Begriff verwendet: "Würde".


  • Mod

    Genau diese Einschränkung des Paragraph 5 meine ich ja. Im Prinzip steht da "§5, Abschnitt 1 ist ungültig". Ich denke die Schreiber des Grundgesetzes haben da einen großen Fehler gemacht.



  • Du willst also, dass Große Medien darüber berichten dürfen, dass du der Vater deines Halbbruder seist.


  • Mod

    Gruum schrieb:

    Du willst also, dass Große Medien darüber berichten dürfen, dass du der Vater deines Halbbruder seist.

    Wenn das der Preis für Meinungsfreiheit ist: Ja!

    Oder wenn man schon die Meinungsfreiheit einschränkt, dann mit ganz konkreten Vorschriften:
    - "Schutz der persönlichen Ehre" ist recht konkret und würde obiges verbieten ohne dass es eine große Einschränkung wäre. Das ist ok.
    - "Schutz der Jugend" ist zu schwammig, da die Jugend keine Person ist und daher nicht entscheiden kann, was gut für sie ist. Das ist ein Freifahrtsschein für Moralapostel alles zu zensieren (wird ja auch derzeit gemacht, siehe den neuen Staatsvertrag zum Jugendschutz).
    - "Vorschriften der allgemeinen Gesetze" geht gar nicht. Das ist ein absoluter Freifahrtsschein für Zensur jeder Art.



  • Verbote von Lügen sind einer Demokratie unwürdig.


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