Copyright in Programmen
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Nein, kein Relikt aus USA! Buchverlage machen das weltweit genauso. Das erste Datum sagt, wann erstmals das Copyright erklärt oder beansprucht wurde. Das zweite Datum sagt aus, wann zuletzt eine Überarbeitung des Werkes (Buch oder Software) erfolgt ist. Die Datumsangaben sind rechtlioch nur eine übliche zusätzliche Information. Ein einmal beanspruchtes Copyright bleibt auf Dauer erhalten und vefällt nicht. Allerdings muss auch jemand ein Interesse an der Nichtverletzung eines Copyrights haben und die Verletzung rechtlich ahnden können. Für die Bibel und den Koran gibt es da niemand.
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Jan Hinnerk schrieb:
Nein, kein Relikt aus USA! Buchverlage machen das weltweit genauso. Das erste Datum sagt, wann erstmals das Copyright erklärt oder beansprucht wurde. Das zweite Datum sagt aus, wann zuletzt eine Überarbeitung des Werkes (Buch oder Software) erfolgt ist. Die Datumsangaben sind rechtlioch nur eine übliche zusätzliche Information. Ein einmal beanspruchtes Copyright bleibt auf Dauer erhalten und vefällt nicht. Allerdings muss auch jemand ein Interesse an der Nichtverletzung eines Copyrights haben und die Verletzung rechtlich ahnden können. Für die Bibel und den Koran gibt es da niemand.
Doch, Copyrights laufen schon irgendwann aus (jedenfalls nach dem Rechtssystem der meisten Staaten, die so etwas überhaupt kennen). In den meisten Fällen ist dies nach ein paar Jahrzehnten.
Ein paar Ausnahmen gibt es (Mickey Mouse, Donald Duck), wenn der Urheber genug Geld hat, um sich ein entsprechendes Gesetz zu kaufen.
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Wenn du ein Buch schreibst gilt das Copyright auch ohne einen entsprechenden Vermerk bis mindestens 50 Jahre nach deinem Tod. Andersrum hast du auf einen Halbsatz mit Copyright-Vermerk nicht zwingend auch eine rechtliche Garantie, dass dieses beachtet werden muss.
Rechtlich hat dieser Vermerk keinerlei Relevanz und somit gibt es auch keine Vorschrift, wie es gehandhabt wird. Das viele sich auf Entstehungsjahr/Jahr der letzten Änderung geeinigt haben änder daran nichtsUnd auch ein Copyright verfällt. Nach einer gewissen Frist (die aber mit dem Tod des Urhebers und nicht mit dem Datum der Schöpfung beginnt) ist das Werk gemeinfrei (also auch die Bibel und der Koran, aber auch Mozarts Stücke)
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Da sind wir mit Patentrechten also besser bedient. Die gelten nur wo sie mit Kosten angemeldet sind und verfallen automatisch nach 30 Jahren?
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berniebutt schrieb:
Da sind wir mit Patentrechten also besser bedient. Die gelten nur wo sie mit Kosten angemeldet sind und verfallen automatisch nach 30 Jahren?
Nein. Das Buch darf ich nicht abschreiben. Naja, was solls? Ich darf nicht jenen Walzer spielen, weil die Noten geschützt sind. OK, dann spiele ich einen anderen.
Bei Patenten sieht das ganz anders aus. Da patentier jemand das komplette Konzept "Walzer" und keiner darf mehr mit irgend einen Walzer Geld verdienen. Brockhaus hätte das Patent auf Lexiaka und Wikioedia wäre weggeklagt.
Patente sind, so wie sie sind, furchtbar schlecht. Sie sind zu unkonkret, ohne Schöpfungshöhenanspruch, und laufen viel zu lang. Beim COpyright ist nur die Schöpfungshöhe zu tief angesetzt, insbesondere bei der Kunst. Bei Photgraphien könnte man mal die Zeit runterschrauben auf wenige Jahre. Und vor allem nicht automatisch jedes Bild schützen. Wie kann das sein, daß der Fotograf ein Copyright auf das Passbild hat, das er gerade von mir gemacht hat? Wo ist da die Schöpfungshöhe, eine hellgraue Wand, eine Lampe und ein Stativ mit Kamera aufzustellen, die Lampe anzumachen und auf den Fotoknopf zu drücken?
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Wenn ein Deutscher in seinen Quellcodes oder auf der Homepage ein Copyright einträgt weißt de schon mal dass er sich nie mit dem Thema auseinandergesetzt hat.
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funcoder schrieb:
Wenn ein Deutscher in seinen Quellcodes oder auf der Homepage ein Copyright einträgt weißt de schon mal dass er sich nie mit dem Thema auseinandergesetzt hat.
Falsch. Du hast noch nie was eingestellt.
Es ist so, daß, wenn Du was interessantes reinstellt, es oft gespiegelt wird. Ohne Nachfrage. Also von anderen Homepages geklaut. Sagst Du so einem Betreiber, daß Du das nicht haben willst, wirst Du noch angegriffen.
Anders sieht das mit dem Copyright-Vermwerk aus. Das spiegelt kaum einer, erst recht nicht ohne Nachfrage. Und läßt Du es von einem Spiegler wegmachen, gibt's auch keine Mecker.
Fazit: Der fehlende Copyright-Vermerk kann auch darauf hinweisen, daß die Inhalte totlangweiliger alter Kaffe sind.
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Ich habe jetzt keine Details mehr im Gedächnis, aber ich habe mal ein paar Stunden zu dem Thema recherchiert gehabt und das Einzige was in Deutschland Sinn macht ist die Creative Commons Lizenz. Alles andere soll totaler Quatsch sein, jedenfalls haben Anwälte das zu beschrieben.
Was nun wirklich stimmt vermag ich auch nicht zu 100% wissen, nur das Copyright nix mit deutschen Urheberrecht zu tun hat welches immer automatisch besteht in Deutschland.
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Ein Copyright-Hinweis ist lediglich ein Fingerzeig auf das Urheberrecht. Also ein Hinweisschild, das keinen Einfluss auf den Inhalt hat. Steht es z.B. auf einer nach US-Recht entstandener Website, dann weist es auf ein amerikanisches Urheberrecht an dieser Seite hin. Steht es auf einer nach deutschem Recht entstandenen Website, dann weist es auf ein deutsches Urheberrecht an der Seite hin. Und sowohl der Begriff “Copyright” wie auch das Symbol „” sind von deutschen Gerichten als Synonym für „Urheberrechtshinweis” anerkannt.
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Gut, dann hat es also keine rechtliche Bedeutung in Deutschland wenn eh schon mein Name unter meinem Werk steht. So verstehe ich das.
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volkard hat dir doch schon beschrieben, was passieren (legal) kann/darf, wenn du Urheberrechtshinweis weglässt.
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Ihr habt recht mit dem Hinweis, nötig ist es allerdings nicht sondern kann nur als Hinweis nützlich sein.
Zitat: Torsten Kellotat von 2009
Der Copyright-Vermerk ist vielen bekannt. Er soll auf einen bestehenden Urheberrechtsschutz hinweisen. Im angloamerikanischen Raum entstanden bis vor wenigen Jahren die Urheberrechte nur, wenn diese auch beim United States Copyright Office angemeldet wurden.
In Deuschland entsteht - wie mittlerweile auch in den USA - der Urheberrechtsschutz automatisch mit Schaffung des Werkes, unabhägnig davon ob ein Copyright-Vermerk angebracht ist oder nicht. Eigentlich ist der Copyright-Vermerk somit zumindest in Deutschland entbehrlich. Da aber Vielen das automatische Entstehen des Urheberrechtschutzes nicht bekannt ist, wohl aber das -Zeichen, sollte dennoch ein Copyright-Vermerk an urheberrechtlich geschützten Werken angebracht werden. Dies dient nicht nur gegenüber ausländischen Nutzern der Klarstellung über den bestehenden Urheberrechtsschutz.
Wer einen Copyright-Vermerk auf einem fremden Werk (z.B. " falscher Name" auf einem fremden Foto) anbringt, begeht eine Urheberverletzung, für die er auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.
Auch wenn in Deutschland ein Copyright-Vermerk nicht erforderlich ist, schadet es nicht, wenn er auf Werken wie Fotos angebracht ist. Spätestens wenn die Werke international präsentiert werden, wird so das Urheberecht nach außen deutlich gekennzeichnet.