Darf man so parken?



  • Direkt hinter Kreuzungen darf man parken, aber nicht vor und auf.

    Auf Vorfahrtsstraßen darf man oft überhaupt nicht parken, zum Beispiel außerhalb von geschlossenen Ortschaften.

    In welche Richtung guckt das rote Auto?



  • Ich denke nicht, dass man das darf. Es gibt halt auch etwas längere Fahrzeuge, ich denke ein Sattelschlepper wird die komplette Straße zum "ausholen" brauchen, wenn er in die Einmündung fahren will oder von dort heraus kommt...



  • earli schrieb:

    Direkt hinter Kreuzungen darf man parken, aber nicht vor und auf.

    Auf Vorfahrtsstraßen darf man oft überhaupt nicht parken, zum Beispiel außerhalb von geschlossenen Ortschaften.

    In welche Richtung guckt das rote Auto?

    Nein, das stimmt nicht.

    §12, StVO schrieb:

    (3) Das Parken ist unzulässig

    1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
    2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
    3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
    4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
    5. vor Bordsteinabsenkungen.



  • Wo ist den der Schnittpunkt auf der linke Seite? 😮



  • Manuelito schrieb:

    Nein, das stimmt nicht.

    Das hat mir mein Fahrlehrer falsch erzählt? 😮



  • Zeus schrieb:

    Wo ist den der Schnittpunkt auf der linke Seite? 😮

    da:

    http://b.imagehost.org/view/0307/eqv66q



  • Das ist keine Schnittpunkt bei eine T-Kreuzung:

    http://img236.imageshack.us/img236/5963/parken5rn.jpg



  • Wenn da jetzt einer von oben kommt, muss er ja über die linke Fahrspur und würde die Rechtsabbieger behindern. Wenn das Parken vor und hinter Kreuzungen in einem bestimmten Bereich verboten ist, versteht es sich doch eigentlich von selbst, dass es erst recht verboten ist, auf der Kreuzung zu Parken.



  • Man darf da Parken solange Bodenmarkierungen oder Schilder nicht dagegen sprechen. Es kommt auch auf das Land an. In Ö und DE darf man das.
    In Ö aber nur wenn es sich um eine Einbahnstrasse handelt.
    In Ö. müssen mindestens 2 Fahrspuren frei sein wenn es keine Einbahnstraße ist oder eine Fahrspur wenn es eine Einbahnstraße ist.

    Zeus hat den Schnittpunkt gem. StVo Richtig angegeben.



  • Egal ob erlaubt oder nicht: Ich finde, sofern die Straße nicht aureichend breit ist (und damit meine ich, dass, wie Manuelito schon geschrieben hat, auch längere Fahrzeuge ohne Probleme abbiegen können) sollte man an solchen Stellen nicht parken.
    Ich bin echt manchmal schockiert, wie gedankenlos sich einige Leute beim parken verhalten. Da werden teilweise die Straßen so zugeparkt, dass gerade so noch ein Auto durchkommt, LKW und Busse haben da verloren. Oder es wird so dämlich in der nähe von Kreuzungen oder Ausfahrten geparkt, dass derjenige, der aus der Straße/Ausfahrt kommt keine Möglichkeit hat die Straße zu überblicken und somit praktisch "blind" auf die Kreuzung fahren muss.
    Mein Fahrlehrer hat immer in den Fahrstunden geprädigt, dass man beim Straßenverkehr vor allem auch Rücksicht auf andere nehmen sollte, und ich finde das gehört beim parken auch dazu.


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