JMStV
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SideWinder schrieb:
@Shade: Das heißt aber in weiterer Folge, dass Marcus auch nicht einfach ins Ausland gehen kann weil "der Standort des Medienverantwortlichen" immer noch in Deutschland ist?
Nach meinem aktuellen Verständnis: ja.
Wäre sonst ja trivial: man hostet einfach in Polen und fertig.Aber wie gesagt: der JMStV ist ja noch nichtmal ganz durch und Lücken hat er auch wie Sand am Meer... Wie er dann exekutiert wird, wird sich zeigen.
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Shade Of Mine schrieb:
SideWinder schrieb:
Gilt dieses Gesetz eigentlich nur für in Deutschland postierte Server oder für alle Webseiten die einen deutschlandstämmigen Betreiber haben?
Wir haben es so verstanden, dass der Standort des Medienverantwortlichen gilt. Sprich wir, als österreichische Firma, hosten weiterhin in Deutschland.
hi shade,
hast du da einen link zu?
thx
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ich finde nur das:
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/2/Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?
Ja, denn Anbieter, die im Ausland sitzen können von deutschen Behörden nicht belangt werden. So können die Jugendlichen weiterhin Zugang zu denselben Inhalten auf ausländischen Seiten haben.
damit ist jedoch die frage nicht beantwortet, ob ein deutsches unternehmen, das im ausland hostet, belangt werden kann.
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elise schrieb:
hast du da einen link zu?
Leider nein. Wir haben das intern nur andiskutiert - und das war der Konsens.
Aber etwas genaues habe ich nicht.Wir fühlen uns sicher, weil wir nicht belangt werden können - nur unser Hoster. Und das halten wir für unwahrscheinlich.
Theoretisch müssten Deutsche Firmen unabhängig des Hosting Standortes belangt werden können, aber in dem Fall würde ich das sowieso mit einem Anwalt abklären.
Denn wie gesagt: Lücken sind da Massenhaft vorhanden, so dass viel Interpretationssache ist.
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SideWinder schrieb:
Wusste ich gar nicht, wo in Österreich wohnst du denn hustbaer? Bist du aus Wien?
MfG SideWinder
Nö, ich wohne in der komischen Siedlung die sie da um die Vöst herum gebaut haben. Ich sag immer "Drecksloch", aber "Linz" scheint sich allgemein als Bezeichnung durchgesetzt zu haben.
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Korrekt.
Man müßte Marc++us dann schon durch Ranschid Abdul Hamasud Wong ersetzen, der dann der neue GROßADMINISTRATOR würde.
Ich wäre nur noch normaler Seitenbesucher.
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elise schrieb:
damit ist jedoch die frage nicht beantwortet, ob ein deutsches unternehmen, das im ausland hostet, belangt werden kann.
Ich würde das annehmen. Ausschlaggebend ist doch immer die ladungsfähige Anschrift im Inland.
Früher war das so, daß Firmen ihre Massenpostsendungen aus dem Ausland nach DE geschickt haben - und sie wurden dafür in DE verklagt. Denn juristisch ist der Ort dessen, der die Handlung kontrolliert, bei diesen Verfahren üblich.
Du mußt also schon die Verantwortlichkeit aufbrechen, d.h. die deutsche Firma und der ausländische Betreiber der Plattform, und der ausländische Betreiber darf nicht gegenüber der deutschen Firma weisungsgebunden sein (d.h. daß es keine Handlungsmacht seitens der Deutschen gibt). Ich vermute, daß jegliche andere Konstruktion zu schwach ist, um das Gesetz zu umgehen.
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Mal was zur Info: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
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hustbaer schrieb:
Nö, ich wohne in der komischen Siedlung die sie da um die Vöst herum gebaut haben. Ich sag immer "Drecksloch", aber "Linz" scheint sich allgemein als Bezeichnung durchgesetzt zu haben.
Ich auch jedes zweite Wochenende
Warum magst du Linz nicht?MfG SideWinder
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F98 schrieb:
Mal was zur Info: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Gelesen bis:
Bei unproblematischen Inhalten wird dies in der Regel kein Problem sein.
Jetzt geh ich mal die Platzwunde versorgen lassen...
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SideWinder schrieb:
hustbaer schrieb:
Nö, ich wohne in der komischen Siedlung die sie da um die Vöst herum gebaut haben. Ich sag immer "Drecksloch", aber "Linz" scheint sich allgemein als Bezeichnung durchgesetzt zu haben.
Ich auch jedes zweite Wochenende
Warum magst du Linz nicht?MfG SideWinder
Provinz
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F98 schrieb:
Mal was zur Info: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
fsm schrieb:
Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?
Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.
Das ist sehr beruhigend. Ansonsten würde das Internet auch gar nicht mehr so funktionieren wie bisher. Trotzdem finde ich es eine Katastrophe für einen demokratischen Staat, wenn einige Betreiber, die ein Angebot mit "berechtigtem Interesse" anbieten, von solchen Gesetzen ausgeschlossen werden.
Da allerdings das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit eine wesentlich größere Kompetenz als unsere Regierung aufweist, werden die vermutlich einspringen. Hoffentlich nicht erst ein Jahr später...
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http://www.youtube.com/watch?v=Qh2sWSVRrmo
So etwas wie Google wäre in Deutschland doch nie möglich gewesen. Durch die ganzen Bestimmungen und Abmahnungen wäre Google doch nach einem Monat pleite gewesen. Mit dem JMStV schaffen unsere inkompetenten Politiker nun eine weitere Hürde. Das ganze natürlich wischiwaschi formuliert und dahin geklatscht. Sollen doch die Abmahnanwälte und Gerichte entscheiden, wie man das Gesetz denn nun wirklich zu interpretieren hat...
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SideWinder schrieb:
hustbaer schrieb:
Nö, ich wohne in der komischen Siedlung die sie da um die Vöst herum gebaut haben. Ich sag immer "Drecksloch", aber "Linz" scheint sich allgemein als Bezeichnung durchgesetzt zu haben.
Ich auch jedes zweite Wochenende
Warum magst du Linz nicht?Vermutlich einfach weil ich nicht dort aufgewachsen bin. Und Linz halt keine besonders interessante Stadt ist.
Graz (bin ursprünglich aus der Nähe von Graz) finde ich hat wesentlich mehr Charme, und man kann dort tendentiell mehr Dinge machen die mir Spass machen. Fortgehtechnisch und so.
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Bitte schrieb:
F98 schrieb:
Mal was zur Info: http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
fsm schrieb:
Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?
Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.
Das ist sehr beruhigend.
Wie man es nimmt. Denn die Überwachungspflicht besteht dennoch - nur nicht nach dem JMStV. Und das ist der Haken bei der Sache. Du musst ja den UGC überwachen um etwaige verbotene Posts (zB wegen Wiederbetätigung oder dergleichen) zu löschen.
Somit musst du Überwachung (was du ja jetzt schon tun musst) und ergo musst du Kenntnis über den Inhalt der Posts haben.
Das ist zB eine dieser millionen Lücken die es gibt. Es hat sich halt Niemand gedanken gemacht. Es geht dabei ja nur um die Content Industrie, dass die jetzt selber Klassifizieren kann.
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Geilo ich werde ja nächstes Jahr 18, dann darf ich ja doch weiter auf Porno-Seiten rumsurfen

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Kóyaánasqatsi schrieb:
Geilo ich werde ja nächstes Jahr 18, dann darf ich ja doch weiter auf Porno-Seiten rumsurfen

Das interessante ist ja, dass das Gesetz die Jugendlichen gar nicht selber betrifft. Du darfst auch mit 5 gerne ausländische Pornoseiten besuchen. Es ist bloß eine Schikane, dass deutsche Pornoseiten dein Alter überprüfen müssen.
Und auch den Filter für gekennzeichnete Seiten braucht niemand zu benutzen.
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SeppJ schrieb:
Kóyaánasqatsi schrieb:
Geilo ich werde ja nächstes Jahr 18, dann darf ich ja doch weiter auf Porno-Seiten rumsurfen

Das interessante ist ja, dass das Gesetz die Jugendlichen gar nicht selber betrifft. Du darfst auch mit 5 gerne ausländische Pornoseiten besuchen. Es ist bloß eine Schikane, dass deutsche Pornoseiten dein Alter überprüfen müssen.
Und auch den Filter für gekennzeichnete Seiten braucht niemand zu benutzen.Dass deutsche Pornoseiten irgendwas machen müssen sehe ich nicht als Problem. Bei denen ist eh klar dass es "ab 18" Content ist (bzw. bei "soft" Geschichten evtl. "ab 16"), die bauen das Seitenweit ein, Problem gelöst. Und ich gehe davon aus dass sie die sogar nen Anwalt leisten können der dann nochmal checkt ob das so auch alles passt

Viel schlimmer ist, dass es wieder Tür & Tor öffnet für die Damen und Herren Abmahnungsanwälte bei (zig-)tausenden Privatpersonen abzukassieren die ein Blog schreiben, ein kleines Forum betreiben oder was auch immer.
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SeppJ schrieb:
Das interessante ist ja, dass das Gesetz die Jugendlichen gar nicht selber betrifft.
"The whole principle [of censorship] is wrong. It's like demanding that grown men live on skim milk because the baby can't have steak."
- Robert Heinlein, 1949
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Ui, Heinlein zitieren, mutig *g*