Programm geschrieben: Wie lange ist man verantwortlich?
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Maxi schrieb:
In den Veträgen steht in etwa:
Vergiß' das, die genaue Formulierung ist wichtig und die kann nur ein im Wirtschaftsrecht bewanderter Anwalt bewerten.
Jenseits dessen klingt das nach einem Selbstbastelkonstrukt Deines Auftraggebers, die werden aber häufig vor Gericht zur Gänze zerfetzt.Maxi schrieb:
Wie ich schon schrieb, sind keine Firmen im Spiel sondern sozusagen von privat zu privat (wobei "Chef" die Software verkauft und Geld damit macht). Oder evt. hat "Chef" auch eine Firma, aber das tut hier sicher nichts zur Sache.
Ich hoffe, der Neid, daß der Chef natürlich damit Geld machen will, auch nicht.
Was Du schilderst, klingt nach einem Werk(erstellungs)vertrag. Klauseln, die Dich überraschend unangemessen in Nachteil setzen, werden häufig von Gerichten einkassiert und stattdessen durch die 6/24- Monate ersetzt.Maxi schrieb:
Also meint ihr, ich könnte mich dagegen mal auflehnen und sagen, dass es so nicht geht?
Nicht so pauschal. Primär geht, was ihr ausgehandelt habt, aber ewige Haftung gibt es genausowenig. Also ich unterschreibe keine Verträge, die nicht von meinem Anwalt gegengelesen wurden.
Wenn mal alle Stricke zu reißen drohen, versuche ich zuerst, eine Einigung herbeizuführen, indem ich mir meinen produzierten Code angucke und mit den monierten Fehlern in Übereinstimmung zu bringen versuche.
Spinnt der Kunde bloß rum, kann er mir den Schuh aufpumpen und ich schreib' ihm noch eine Rechnung (nachm halben Jahr nach Abgabe schreiben, daß das was kosten kann).
Hat er recht und ich hab' einen Bock geschossen, mach' ich den kostenlos weg, innerhalb von zwei Jahren, diskutier' ich nicht drüber. Neue Features nein. Über die zwei Jahre hinaus geht sowas nur noch als Regiearbeit, also Stundenlohn.Bis auf ein paar Spinner bin ich ganz gut damit gefahren - und der Witz ist: Ertmal muß jemand zu Dir kommen, wenn er was will. Wenn jemand einen Bugfix von Dir haben will, will er den von Dir haben, weil er Dich für den hält, der ihn am schnellsten hinkriegt. Jemand anderen in Deinen Code schicken und dann jahrelang gegen Dich prozessieren tut keiner, der seine Sinne beisammen hat.
Keine "Auflehnung", sondern ggf. Vorkasse verlangen, das kommt besser.
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Also, wir haben es jetzt geklärt. Es handelt sich um einen Werkvertrag, ich muss 24Monate auftretende Fehler beheben, daran kann ich nichts ändern. Gegen als Bug verkaufte Featureänderungen kann ich mich aber ganz gut wehren, da wir keine genauen Festlegungen getroffen haben, wie ein Feature aussehen soll.
Da es hier auch um keine Unsummen geht, ist ein Gerichtsgang wohl übertrieben, und bald ist meine pflichtzeit ja auch um...
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Wenn Du clever bist, bietest Du ihm noch ein paar seiner Changes gegen Geld an, vereinbarst eine kurze Gewährleistungsfrist, und bekommst dann wenigstens noch einmal Geld in die Kasse. Und er bekommt zu seinen Bugfixes noch ein paar neue Funktionen.
Alle sind glücklich.
In 5 Jahren erinnert Ihr Euch wieder aneinander, wie gut das damals lief, und arbeitet erneut zusammen.
So läuft das im realen Leben ohne Anwälte.