Widerruf & Reparatur & Trick 17



  • Hallo Forum,

    Klain Fritzchen kauft 1 HD bei einem Online Händler und stellt nach einer Woche fest das sie HD kaputt ist. Klain Fritzi benutzt 2 HDs im Echo Betrieb und benötigt eigentlich schnellsten wieder die 2te Platte. Außerdem hat Fritzi den Verpackungskarton bereits weggeworfen.

    Er hat nun folgende Optionen:
    1. Er macht auf Reparatur: Es wird zwar kostenfrei eine Ersatz HD zugeschickt, jedoch bleibt Fritzi auf den Rücksendekosten der kaputten HD sitzen. Das Ganze dauert vermutlich mehrere Wochen, bis Fritzi wieder Haupt- und Backup Platte am Laufen hat. Außerdem muß Fritzi einen neuen Hinsendekarton auf eigene Kosten kaufen.
    2. Er macht Widerruf: Hier bezahlt die Firma die Kosten für den Rückversand. Jedoch wird nur der Preis der HD zurück erstattet. Die Kosten des Hinweges werden nicht ersattet. Fritzi muß parallel eine neue HD kaufen. Wenn diese schnell ankommt kann Fritzi vermutlich den Karton der neuen Platte für den Widerruf nutzen.
    3. Fritzi kauf die gleiche Platte noch einmal bei einem teuerem Premium Shop der keine Versandgebühren verlangt. Der Widerruf der Bestellung erfolgt dann mit der kaputten Platte. Das Geld kommt komplett zurück. Es muß kein Karton gekauft werden.

    Welche Option sollte Fritzi wählen? Hat Klain Fritzi etwas nicht bedacht?

    Klain Fritzi



  • Klain Fritzchen schrieb:

    1. Er macht auf Reparatur: Es wird zwar kostenfrei eine Ersatz HD zugeschickt, jedoch bleibt Fritzi auf den Rücksendekosten der kaputten HD sitzen. Das Ganze dauert vermutlich mehrere Wochen, bis Fritzi wieder Haupt- und Backup Platte am Laufen hat. Außerdem muß Fritzi einen neuen Hinsendekarton auf eigene Kosten kaufen.
    2. Er macht Widerruf: Hier bezahlt die Firma die Kosten für den Rückversand. Jedoch wird nur der Preis der HD zurück erstattet. Die Kosten des Hinweges werden nicht ersattet. Fritzi muß parallel eine neue HD kaufen. Wenn diese schnell ankommt kann Fritzi vermutlich den Karton der neuen Platte für den Widerruf nutzen.
    3. Fritzi kauf die gleiche Platte noch einmal bei einem teuerem Premium Shop der keine Versandgebühren verlangt. Der Widerruf der Bestellung erfolgt dann mit der kaputten Platte. Das Geld kommt komplett zurück. Es muß kein Karton gekauft werden.

    2. und 3. ist doch das gleiche, so wie du es beschreibst. Ich nehme mal nicht an, dass du bei Möglichkeit 3. versuchen möchtest, den "Premium-Shop" übers Ohr zu hauen, indem du eine andere Platte zurückschickst als du bekommen hast, denn das geht spätestens dann schief, wenn die Seriennummer geprüft wird.

    Deswegen kauf ich gerne bei Amazon: Wenn ein Gerät innerhalb der ersten Wochen kaputtgeht, schicken die sofort ein Ersatzgerät, bevor man das kaputte Gerät eingeschickt hat.

    Ich würd sagen, die Entscheidung was du machst, kann dir keiner abnehmen, denn es gibt da keinen klaren Gewinner. Mach das, was dir am liebsten ist.


  • Mod

    Klain Fritzchen schrieb:

    Welche Option sollte Fritzi wählen? Hat Klain Fritzi etwas nicht bedacht?

    Das ist ein Optimierungsproblem. Das Ergebnis kommt auf die Prioritäten an, die Klain Fritzi den Größen Zeit und Geld zuschreibt.



  • Die SerienNr steht aber nicht außen an der Verpackung. Auf gewisser Weise ist Option 3 das Optimum, was Geld&Zeit angeht!



  • Klain Fritzchen schrieb:

    Die SerienNr steht aber nicht außen an der Verpackung. Auf gewisser Weise ist Option 3 das Optimum, was Geld&Zeit angeht!

    Aber auf der Festplatte, und darum geht's dir ja: Wenn du vom "Premiumshop" Platte B in Box B erhältst, aber kaputte Platte A in Box B zurückschickst, wird das auffallen, sobald die Seriennummer geprüft wird. Spätestens der Hersteller wird die Seriennummer prüfen, würd ich schätzen.



  • Warum sollte der Herrsteller aufmerken wenn die Platte auf einem anderen Weg zurückkommt als wie sie ausgeliefert wurde? Vermutlich kommen eh alle Platten von Western Digital in D vom gleichen Großhändler.
    Hab nochmal nachgeschaut: Außen auf der HD Verpackung steht doch ein Barcode mit der SNr der HD. Also liefert Option 3 auch noch zusätzlich ein bißchen Thrill *g*



  • Klain Fritzchen schrieb:

    Warum sollte der Herrsteller aufmerken wenn die Platte auf einem anderen Weg zurückkommt als wie sie ausgeliefert wurde? Vermutlich kommen eh alle Platten von Western Digital in D vom gleichen Großhändler.

    Der Händler wird die kaputte Platte beim Hersteller reklamieren. Der Hersteller wird zur Abwicklung dieser Reklamation die Seriennummer prüfen, wie üblich. Sonst könnte der Händler den Hersteller ja auch ganz einfach betrügen.



  • § 263
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Nur zu! 👍



  • So ganz habe ich Dich noch immer nicht verstanden: Es kommt doch niemand auf die Idee eine Seagate Festplatte bei Western Digital zu reklamieren? Und wenn, dann kommt die Sache doch nicht deswegen heraus, weil die SerienNr nicht passen, sondern weil eine Seagate HD anders aussieht als eine WD-HD! Auf welchem Weg die HD zurück kommt ist doch dem Hersteller egal!?
    Klain Fritzchen hat eine kaputte "Western Digital Elements Desktop 1,5TB (WDBAAU0015)" und wird natürlich eine baugleiche erneut kaufen.

    @Knast: Weißt Du zufällig ob Online Betrüger im gleichen Knast wie Raubkpoierern, Trader und Cracker landen? Von den Profis lernen ist immer noch am besten. Hätte dann auch mal richtig Zeit um mich um alles zu kümmern.



  • Klain Fritzchen schrieb:

    So ganz habe ich Dich noch immer nicht verstanden: Es kommt doch niemand auf die Idee eine Seagate Festplatte bei Western Digital zu reklamieren?

    Händler nehmen in der Regel gewisse Chargen ab, und die Seriennummern können daher recht einfach zurückverfolgt werden (zumindest kann man Seriennummern außerhalb der Charge direkt ausschließen).

    Aber Klain Fritzchen soll tun was er will, und viel Spaß mit einem potentiellen Gerichtsverfahren wegen Betrugs haben...



  • Klain Fritzchen schrieb:

    So ganz habe ich Dich noch immer nicht verstanden: Es kommt doch niemand auf die Idee eine Seagate Festplatte bei Western Digital zu reklamieren? Und wenn, dann kommt die Sache doch nicht deswegen heraus, weil die SerienNr nicht passen, sondern weil eine Seagate HD anders aussieht als eine WD-HD!

    Wenn du dem Händler eine baugleiche, aber andere Platte zurückschickst als die, die du gekauft hast, dann wird der Händler das vielleicht nicht direkt merken. Der Händler wird die kaputte Platte aber wahrscheinlich nicht wegwerfen, sondern an den Hersteller weiterleiten als "defekt". Der Hersteller wird dann dem Händler sagen "nö, diese Platte hab ich dir gar nicht verkauft".



  • Aber man kann doch die Western Platte auch direkt beim Hersteller abliefern? Man muß das doch sogar tun wenn die 2 Jahre gesetzlich Gewährleistung abgelaufen ist und man auf Garantie (>2Jahre) pocht. WD kann sich doch nicht darauf zurückziehen das die Platte ursprünglich jemand anderen verkauft wurde. Woher hast Du diese Info? Kannst Du das irgendwie belegen?

    @asc: Wegen solcher Beträge wird kein Betrugsverfahren eingeleitet. Außerdem hat Klain Fritzchen dann halt ein Versehen begangen und die falsche Platte zurückgeschickt.

    PS: Wette, gleich kommt noch jemand mit 'n 1,50 Eur Pfandbon angelofen *g*



  • Klain Fritzchen schrieb:

    Aber man kann doch die Western Platte auch direkt beim Hersteller abliefern? Man muß das doch sogar tun wenn die 2 Jahre gesetzlich Gewährleistung abgelaufen ist und man auf Garantie (>2Jahre) pocht. WD kann sich doch nicht darauf zurückziehen das die Platte ursprünglich jemand anderen verkauft wurde. Woher hast Du diese Info? Kannst Du das irgendwie belegen?

    Da du dennoch einen Kaufbeleg vorzuweisen hast, ist das Nachprüfen dennoch möglich (ob es gemacht wird, hängt aber u.a. vom Aufwand und vergangenen Erfahrungen ab). Davon abgesehen das einige Hersteller dich an den Verkäufer verweisen werden.

    Klain Fritzchen schrieb:

    @asc: Wegen solcher Beträge wird kein Betrugsverfahren eingeleitet. Außerdem hat Klain Fritzchen dann halt ein Versehen begangen und die falsche Platte zurückgeschickt.

    Kommt darauf an wie leicht du zu durchschauen bist, in meinen Bekanntenkreis gibt es einen PC-Händler der da ziemlich haarsträubende Geschichten und Ausflüchte zu berichten weiß, die man aber leicht widerlegen konnte...



  • Natürlich kann WD die Garantie immer ablehnen aus irgendwelchen Gründen: Garantie ist schließlich eine freiwillige Leistung, du hast keinen Anspruch drauf. Es geht in dem Fall aber nicht um Garantie, sondern um folgendes:

    1. Händler schickt dir Platte B.
    2. Du schickst dem Händler Platte A zurück.
    3. Händler erstattet dir das Geld.
    4. Händler schickt Platte A an Hersteller.
    5. Hersteller sagt "nö, ist nicht die Platte B, die wir dir verkauft haben".
    6. Händler bleibt auf Kosten sitzen oder strengt eine Klage gegen dich an.

    In Schritt 4 und 5 geht es nicht mehr um dich, sondern nur noch um die Kommunikation zwischen Händler und Hersteller.

    Andere Frage: Wenn du eh schon so genau weißt, was du vorhast, warum fragst du dann noch hier? Du klingst nämlich gerade verdächtig nach einem Troll.



  • Weil kein Vertragsverhältnis zw Hersteller und Händler bezüglich dieser HD besteht kann der Herrsteller die Gewährleistung ablehnen. Ok verstanden. So ein Festplatte geht aber durch viele Hände bevor sie beim Verbraucher landet. Dann müsste ja die Rückabwicklung durch all diese Hände seinen Weg zurück zum Herrsteller antreten? Wenn da jemand in der Kette Pleite geht? Ich glaube nicht das es so läuft!

    Hab auch ne Frage: Macht Christoph gerade so ein Blockwart-Praktikum bei nman? 😃



  • Christoph schrieb:

    Natürlich kann WD die Garantie immer ablehnen aus irgendwelchen Gründen: Garantie ist schließlich eine freiwillige Leistung, du hast keinen Anspruch drauf.

    Dann ist das keine Garantie. Eine Garantie begründet einen Anspruch gegen den Garantiegeber, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (§443 BGB).
    Und deshalb ist das tatsächlich interessant: für Gewährleistungsansprüche kommt es auf das unmittelbare Vertragsverhältnis zwischen Händler und Verbraucher an; eine Garantie kann auch durch Dritte (d.h. z.B. durch den Hersteller) eingeräumt werden. Und ob dann für die Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Garantie die Lieferkette eingehalten werden muss, ergibt sich nur aus diesem Garantieversprechen.



  • Christoph schrieb:

    Natürlich kann WD die Garantie immer ablehnen aus irgendwelchen Gründen: Garantie ist schließlich eine freiwillige Leistung, du hast keinen Anspruch drauf. Es geht in dem Fall aber nicht um Garantie, sondern um folgendes:

    1. Händler schickt dir Platte B.
    2. Du schickst dem Händler Platte A zurück.
    3. Händler erstattet dir das Geld.
    4. Händler schickt Platte A an Hersteller.
    5. Hersteller sagt "nö, ist nicht die Platte B, die wir dir verkauft haben".
    6. Händler bleibt auf Kosten sitzen oder strengt eine Klage gegen dich an.

    In Schritt 4 und 5 geht es nicht mehr um dich, sondern nur noch um die Kommunikation zwischen Händler und Hersteller.

    Andere Frage: Wenn du eh schon so genau weißt, was du vorhast, warum fragst du dann noch hier? Du klingst nämlich gerade verdächtig nach einem Troll.

    Also ich war mal beim PC-Händler im Praktikum, und sowas sollte nicht geschehen Schritt 2 und 3, weil der Händler über die SN im Warenwirtschaftssystem Buch führt. Ich glaub mir wurde gesagt, dass es ist sorgar gesetztlich vorgeschrieben - nun ich hab jetzt nicht den Gesetzt zu hand.



  • Genau um solche Betrügereien zu verhindern machen sich die Verkäufer die Mühe mit Seriennummernverwaltung.

    Klain Fritzchen sollte einfach den Verkäufer der defekten Platte kontaktieren, den Defekt genau beschreiben und abklären wie weiter zu verfahren ist.



  • Fritzi schwenkt dann doch um auf Option 1 (RMA). Da die SerienNr der HD als Barcode an der Verpackung ist (hat Fritzi zuerst übersehen) ist da dann doch ein gewisses Risiko.



  • Oder du klaust das Geld deiner Mami, wirfst die kaputte Platte weg und kaufst einfach ne neue. Musst du mal schauen ob du ihre Geldboerse findest. Manche Mamis tun die unters Kopfkissen oder in die Schublade zu den Socken. Aber pass auf dass deine Mami dich nicht erwischt, denn dann bekommst du vielleicht 2 Wochen Stubenarrest und keinen Nachtisch mehr!



  • Deine Mama hat Dich nie lieb gehabt?


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