Überstunden auf Lohnsteuer abrechnen?
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Mir wurde gestern gesagt das man als Gehaltsempfänger, Überstunden die mit den normalen Gehalt abgegolten sind, als Spesen wieder abrechnen darf. Weiss jemand ob dies Stimmt, und wo man genaueres darüber erfährt?
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erkläre mal bitte "als Spesen abrechnen" nach Deiner Definition.
Spesen sind allgemein Erstattungen für (Sach-)auslagen des AN, wie geht das zusammen mit Überstunden?
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Mehr hab ich leider auch nicht erfahren als das was ich geschrieben habe.
Sinngemäß hies es in etwas: "Schreib mir auf was du an Mehrarbeit leistest, das können wir auch mit als Spesen Abrechnen...das haben Wir auch so gemacht um die Steuer zu drücken".Dabei muss gesagt werden das die Besagte Person ein Kleinunternehmen besitzt. Und das ggf dort wieder auf Unternehmerseite geht.
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Ggfs ist damit gemeint, daß durch die Überstunden Verpflegungspauschalen anfallen, die dann angesetzt werden können. Hast Du einen Büroarbeitsplatz, oder arbeitest Du beim Kunden/auf Reisen?
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Ich arbeite im Büro. Da kann auch keine Verpflegung gemeint sein.
Es war explizit die Rede davon das so etwas für jede Stunde die man pro Tag mehr als 8 h Arbeitet gedacht wäre. Sofern es keine extra Vergütung für Überstunden vom Arbeitgeber gäbe (Überstundenpauschale oder direkt abgerechnete Überstunden).
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Fedaykin schrieb:
Mir wurde gestern gesagt das man als Gehaltsempfänger, Überstunden die mit den normalen Gehalt abgegolten sind, als Spesen wieder abrechnen darf. Weiss jemand ob dies Stimmt, und wo man genaueres darüber erfährt?
Grundsätzlich würde mich mal interessieren was für eine Regelung zur Überstundenabgeltung in deinem Vertrag ist. Denn ich hoffe dir ist bewusst, das die pauschale Überstundenabgeltung inzwischen von Gerichten gekippt wurde. Gerichte haben inzwischen in Urteilen die Abgeltung begrenzt (z.B. auf 10% der vertraglich vereinbarten Arbeitzeit).
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asc schrieb:
Grundsätzlich würde mich mal interessieren was für eine Regelung zur Überstundenabgeltung in deinem Vertrag ist. Denn ich hoffe dir ist bewusst, das die pauschale Überstundenabgeltung inzwischen von Gerichten gekippt wurde.
Wenn man Spaß hat, seinen Arbeitgeber zu verklagen ... und dann müsstest du noch nachweisen, dass die Überstunden angeordnet wurden.
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Bashar schrieb:
asc schrieb:
Grundsätzlich würde mich mal interessieren was für eine Regelung zur Überstundenabgeltung in deinem Vertrag ist. Denn ich hoffe dir ist bewusst, das die pauschale Überstundenabgeltung inzwischen von Gerichten gekippt wurde.
Wenn man Spaß hat, seinen Arbeitgeber zu verklagen
Die Frage ist wohl eher, ob der Arbeitgeber an deiner Arbeit interessiert ist oder nicht. Ich weiß nicht zu welcher Kategorie Fedaykin zählt, aber wenn ich selbst als Nicht-Akademiker keine Probleme habe eine andere Stelle zu finden, nehme ich an, das dies auch für andere gilt.
Bashar schrieb:
... und dann müsstest du noch nachweisen, dass die Überstunden angeordnet wurden.
1. Falls man Familie haben sollte, lässt sich recht gut beweisen, wie lange man in der Firma ist.
2. Gibt es eine Klausel bezüglich pauschaler Abgeltung im Vertrag?Wenn ja, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, das diese auch eingefordert werden und Gerichte haben sich solchen Sachen schon angenommen.
Und ja, ich habe es mir bereits in einer Firma erlaubt, dem Chef zu sagen das ich bereit bin mehr Überstunden zu leisten, wenn er diese schriftlich einfordert. Interessanterweise gab es danach keinen Kommentar mehr, das der Chef gerne 50-60 Stunden gesehen hätte [ganz davon abgesehen das dies nicht zum Gehalt was er mir bezahlt hat, gepasst hätte], und nein, ich wurde auch nicht gekündigt.
Ganz davon abgesehen, das sich ein Arbeitnehmer sogar selbst strafbar machen kann, wenn er mehr als zulässig arbeitet (Was zulässig ist, ist gesetzlich geregelt).
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asc schrieb:
Bashar schrieb:
... und dann müsstest du noch nachweisen, dass die Überstunden angeordnet wurden.
1. Falls man Familie haben sollte, lässt sich recht gut beweisen, wie lange man in der Firma ist.
2. Gibt es eine Klausel bezüglich pauschaler Abgeltung im Vertrag?Wenn ja, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, das diese auch eingefordert werden und Gerichte haben sich solchen Sachen schon angenommen.
Zeiterfassung geht auch ohne Familie und diese Klausel gibt es natürlich, darüber reden wir hier ja gerade. Daraus abzuleiten, dass die Überstunden angeordnet werden, ist Unsinn. Wenn ein Gericht das so sieht, dann gibt es sicher weitere Umstände, die darauf hindeuten.
Ganz davon abgesehen, das sich ein Arbeitgeber sogar selbst strafbar machen kann, wenn er mehr als zulässig arbeitet (Was zulässig ist, ist gesetzlich geregelt).
Erzähl mir mehr. Strafbar, wirklich? Das gilt für Busfahrer und Kernkrafttechniker, aber doch nicht für Sesselpupser wie unsereins. Ist doch mein Problem, ob ich nach 10 Stunden nachhause gehe oder nicht.[<- ich hatte bei dir "Arbeitnehmer" gelesen. Mit "Arbeitgeber" ergibt dein Satz gar keinen Sinn. Der AG ist selbständig und darf soviel arbeiten, wie er will.]
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Bashar schrieb:
Erzähl mir mehr. Strafbar, wirklich? Das gilt für Busfahrer und Kernkrafttechniker, aber doch nicht für Sesselpupser wie unsereins.
Das gilt auch für unsereins, zumindest wenn ich die Aussagen eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Menschen glauben darf.
Ganz davon abgesehen das eben das folgende nicht gilt:
Bashar schrieb:
Ist doch mein Problem, ob ich nach 10 Stunden nachhause gehe oder nicht.
Der Arbeitgeber hat Aufzeichnungspflichten und kann diese zwar an den Arbeitnehmer übertragen, muss diese aber dann kontrollieren. Und der AG muss dafür sorge tragen, das nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird.
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Grundlage für die Arbeitszeiten in Deutschland ist das Arbeitszeitgesetz, und dies schließt nicht allzu viele Leute aus (es sei den ihr gehört allesamt zu leitenden Angestellten, seid im öffentlichen Dienst, in der Luftfahrt, Binnenschiffahrt oder im Straßentransport tätig).
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Laut Arbeitszeitgesetz kann die Ordnungswidrigkeiten (und nur in bestimmten schweren Fällen Straftaten!) nur der Arbeitgeber begehen. Ich als normaler Arbeitnehmer bin auf jeden Fall raus.
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§3b EStG hat allerdings nichts mit Spesen zu tun.
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Wenn man als AG Überstunden als Spesen abzurechnen versucht, kriegt man ganz schnell Ärger mit dem FA.
Ich bin jetzt nicht mehr genau unterrichtet, wie Überstunden besteuert werden, wenn man sie auszahlt, aber man muß extrem aufpassen, daß es nicht zuviele werden, zumindest im Baunebengewerbe in Österreich. Bei einem permanenten Überstundenstand kriegen schnell alle einen auf den Deckel. Die Arbeiter meiner Freundin würden gerne freiwillig mehr Überstunden reißen, geht aber nicht, weil der administrative Aufwand enorm ist und dann jedesmal Steuer- und Sozialabgaben bis hin zu den Unterhaltsverpflichtungen monatlich neu bemessen werden müßten.Jetzt vermute ich mal, daß sich der AG diesen Zirkus sparen und Überstunden einfach als Betriebsausgaben über das Spesenkonto absetzen mag. Prinzipiell haben AN und AG Vorteile davon, aber FA und Versicherer nehmen das nicht so locker, das gäbe Schwierigkeiten. Deswegen wundert mich es, daß so ein Passus tatsächlich in einem Arbeitsvertrag drinstehen soll. Es ist zumindest sehr gewagt.
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Ja da stimme ich meinem vorschreiber zu....wirklich enorm gewagt,das vorhaben. Lieber alles normal berechnen oder mit frezeitausgleich vergüten.