Rechtliche Fragen in Hobbyprojekten
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Laut Wikipedia ist ein Beispiel für eine GbR eine Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen. Ein Bekannter arbeitet in einem größeren Baubetrieb und die haben tatsächlich regelmäßg ARGEs bei größeren Projekten. Nun werden diese Firmen (die wirklich europaweit, wenn nicht weltweit, vertreten sind) sich doch nicht auf sowas einlassen, wenn das so gravierende Konsequenzen hätte, wie von dir beschrieben.
Wie wird das da geregelt?
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Ich _vermute_, daß sich hier die Probleme anders ausgestalten, da die Mitglieder der GbR in diesem Fall keine natürlichen, sondern juristische Personen sind.
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Das du nehmen willst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_(haftungsbeschränkt)
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Macht das dem Fragesteller und seinen Freunden mit euren Einwänden doch nicht so schwer! Wer von euch hat denn schon eigene Erfahrungen mit einer GbR, GmbH, oder was? Die GbR geht auch mit mehreren Personen mit NULL Startkapital. Bei mehreren Personen scheint mir eine aussenstehende Beratung mit geschriebenen Veträgen untereinander sehr sinnvoll.
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Danke für die zahlreichen Antworten!
Von absoluter Schwachsinn bis Aktien Gesellschaft hab ich jetzt alles gehört. Scheint zumindest kein einfaches Thema zu sein.
Ich beschreibe einfach mal etwas genauer was wir wollen:
Wir wollen natürlich nicht die Urheberechte an unseren Arbeiten sondern ein Verwertungsrecht an unser Projekt abtreten. Dafür braucht es, so wie ich es verstanden habe, eine juristische Person als Empfänger. Wir wollen unser Projekt aber möglichst (nicht zwingend) unabhängig von einzelnen Personen halten. Zusätzlich wollen wir durch unser Projekt kein Kapital anschaffen, sondern allenfalls unsere Ausgaben versuchen zu decken.
Zur GbR: So weit ich das verstanden habe, reicht es ja aus, wenn z.B. die Projektleitung einen Gesellschaftsvertrag abschließt, um an diese GbR die Verwertungsrechte abtreten zu können? Das würde aber dem widersprechen, dass der Empfänger eine jur. Person sein muss. GbR's sind nur Personengesellschaften.
Der Wikipedia-Artikel ist etwas unklar geschrieben, laut diesem würden wir in unserer jetztigen Form schon als GbR gelten, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass man ohne zutun als Gesellschaft gilt?@Henkes: Ich weiß, dass es vollkommen bekloppt ist, aber dafür können wir ja nichts und deshalb wird das Recht (im Zweifelsfall) auch nicht vor uns halt machen.
Zu AG: Das ist für unsere Belange zu hoch gegriffen, schätze ich.
Zu UG: Habe ich noch nie gehört, muss mich da mal einlesen.
P.S. Habe mal das verlinkte PDF frei (!!!) übersetzt. Sowas in der Art stelle ich mir halt vor.
aabb Mitarbeitervereinbarung
Die Vereinbarungen beziehen sich auf ihre Mitwirkung am Material zu einem Produkt oder Projekt, welches von uns verwaltet wird oder in unserem Besitz steht („Projekt“) und sie bestimmen das geistige Eigentum von dem Material, welches Sie bei uns eingereicht haben. Unter „uns“ ist aabb zu verstehen. Unter „Sie“ ist die unten aufgeführte Person zu verstehen. Wenn Sie zustimmen an die Vereinbarung vertraglich verpflichtet zu werden, füllen Sie bitte die unten benötigten Informationen aus und unterschreiben Sie die Vereinbarung. Lesen Sie die Vereinbarung bitte sorgfältig durch.
1. Der Ausdruck „Mitwirkung“ umfasst jeden Quellcode, jeden Objektcode, jedes Patch, jedes Werkzeug, jedes Beispiel, jede Grafik, jede technische Einzelheit, jede Anleitung, jede Dokumentation und alles andere, welches Sie für das Projekt geschrieben oder eingereicht haben.
2. Aus Rücksicht auf jegliches Urheberrecht oder angemeldetes Schutzrecht weltweit :
Übertragen Sie uns hiermit das Miteigentum und für den Fall, dass die Übertragung ungültig, rechtsunwirksam oder nicht vollstreckbar ist oder wird, räumen Sie uns hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche , gebührenfreie und uneingeschränkte Lizenz zur Ausübung aller Rechte unter diesem Urheberrecht ein. Dies umfasst auch das Recht, nach unserer Wahl, die gleichen Rechte an Dritte durch mehrfache Unterlizenzierung oder andere Lizenzvereinbarung auszustellen;
Sie stimmen zu, dass jeder von uns, alles in Verbindung mit ihrer Mitwirkung tun kann, als wäre er der alleinige Urheber und dass wenn einer von uns ein abgeleitetes Werk von ihrer Mitwirkung erstellt, derjenige der das abgeleitete Werk erstellt oder erstellt hat, der alleinige Urheber des abgeleiteten Werkes ist;
Sie stimmen zu, dass sie nie ein Urheberpersönlichkeitsrecht an ihrer Mitwirkung gegen uns, unsere Lizenzen oder Übernehmer geltend machen werden;
Sie stimmen zu, dass wir gegebenenfalls ein Urheberrecht an ihrer Mitwirkung registrieren und die Durchsetzung dieser Urheberrechte, die damit verbunden sind auch; und
Sie stimmen zu, dass keiner von uns die Pflicht besitzt, ihre Einwilligung oder ihre Zustimmung einzuholen, Sie zu entlohnen oder eine Buchhaltung über die Nutzung oder Verteilung ihrer Mitwirkung von anderen leisten muss.
3. Aus Rücksicht auf jegliches Patent, welches Sie besitzen oder welches sie an Dritte ohne Vergütung weitergeben können, räumen Sie uns hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche , gebührenfreie und uneingeschränkte Lizenz ein:
Ihre Mitwirkung herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu verkaufen, ein Verkaufsangebot für ihre Mitwirkung zu machen, sie zu importieren oder in sonstiger Weise zu transferieren, im Ganzen oder in Teilen, alleine oder in Kombinationen mit oder innerhalb von anderen Produkten, Arbeiten oder Materialien , die aus dem Projekt resultieren, zu denen ihre Mitwirkung gehörte und
nach unserer Wahl die gleichen Rechte an Dritte durch mehrfache Unterlizenzierung oder andere Lizenzvereinbarung auszustellen.
4. Außer in dem Umfang der oben dargestellt wird, behaltet Sie alle Rechte, Titel und Anteile an ihrer Mitwirkung. Die Rechte, die sie uns unter dieser Vereinbarung einräumen, gelten ab dem Zeitpunkt an dem Sie das erste Mal ihre Mitwirkung an uns eingereicht haben, auch wenn diese Einreichung vor dem Zeitpunkt ihrer Unterschrift passierte.
5. Aus Rücksicht auf ihre Mitwirkung stellen Sie klar, dass:
Ihre Mitwirkung ein Originalwerk ist und Sie rechtswirksam die Rechte, die in dieser Vereinbarung genannt werden, einräumen können;
Ihre Mitwirkung nach ihrem besten Wissen keine Urheberrechte, Handelsmarken, Patente oder anderer Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt.
6. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzten der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten keine Rechtswahlbestimmungen.Bitte füllen Sie ihren Benutzernamen und den Namen der Website aus, für die sie Mitwirkungen einreichen wollen.
Ihr Benutzername
Name der Website
Ihre Kontaktinformationen (Bitte schreiben Sie leserlich)
Ihr Name
Mail-Adresse
Ihre Unterschrift
DatumUm uns diese Vereinbarung zukommen zu lassen, scannen und emailen Sie eine ausgefüllte Kopie an uns mittels der Mail-Adresse, die auf unserer Website angegeben ist.
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Nach Durchlesen eures Vertragsenwurfes verstehe ich erst, was ihr wollt: "Eine offene Gesellschaft übers Internet für alle, die daran teilnehmen wollen. Der Beitritt kostet nichts. Die Nutzung und die Teilhabe an möglichen Gewinnen soll nach euren Vorstellungen erfolgen." Klingt sehr interessant und sollte sich auch nach BGB als GbR mit sauber ausgearbeiteten Gesellschaftsverträgen machen lassen. Es bleibt nur das Haftungsrisiko für alle, das notwendig zu klären ist. Ich selbst würde da nicht mitmachen, wenn ich vollhaftend mit meinem Privatvermögen für etwas eintreten müsste, worauf ich keinen Einfluss habe. Das BGB stammt aus dem Jahr 1896 und Internet war einerzeit nicht bekannt. Lasst euch von einem versierten Rechtsanwalt beraten!
edit: jeder Gesellschafter muss wohl mit vollem Namen und Adresse beitreten. Anonyme Gesellschafter gibt es nur im Aktienrecht!
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Falls jemanden das mit den Bauunternehmen interessiert: besagter Bekannter konnte mir nicht mit Sicherheit sagen, ob eine ARGE eine GbR ist. Er bestätigte aber, dass alle Beteiligten haften. Wenn z.B. die ARGE aus Unternehmen A und B zu je 50% besteht, haften beiden zu 50%, wenn z.B. Unternehmen A insolvent geht, haftet B dann zu 100%.
Die Kompetenzen der einzelnen Beteiligten sind aber im 50-seitigen ARGE-Vertrag erschöpfend festgelegt, d.h. sowas wie "A eröffnet Konto, überzieht und lässt B mit haften" funktioniert nicht, weil B dann A zivielrechtlich wegen Vertragsbruch auf Schadensersatz verklagen kann.
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Das ist bei einer GbR der entscheidende Punkt: "Jeder einzelne Gesellschafter ist mit 100% haftbar für alle, egal wie untereinander die Verträge geschlossen worden sind". Ein Gläubiger holt sich seine Forderungen, wo er sie kriegen kann. Ein evtl. zivilrechtlicher Rückgriff auf den eine Insolvenz verursachenden Mitgesellschafter nützt wenig, denn "einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen!". Das erscheint mir bei dem vorgestellten Konzept der Haken zu sein, weshalb ich mich daran so nicht beteiligen würde.
ARGEs sind (gerade im Bauwesen) noch gefährlicher, wenn man selbst daran als GbR, die anderen aber haftungsbeschränkend als GmbH beteiligt sind. Da hat schon mancher ohne eigenes Verschulden sein letztes Hemd verloren.
Es bleibt aber eine interessante Frage, wie man eine Cummunity gründet, die zunächst reines Hobby ist, doch Gewinne und eben auch Verluste machen kann.
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Warum sowas rechtlich heftiges wie eine GbR ein einfacher E.V. ist da etwas unkomplizierter.
Man macht eine Gründungsversammlung, bestimmt den Vorstand und gut ist. Eigentlich haftet dann keiner mehr mit Privatvermögen. Spenden zur Deckung von Kosten dürft Ihr auch annehmen. Wir (www.illarion.org) haben das vor einiger Zeit auch schon gemacht und es hat sich bei uns zumindest bewährt.
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Fedaykin schrieb:
.... ein einfacher E.V. ist da etwas unkomplizierter .....
Und der e.V. darf sogar kräftig Gewinne einstreichen wie viele Beispiele - Fussballveine, Automobilklubs, ... - zeigen! Aber kommt das hier in Frage?
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berniebutt schrieb:
Und der e.V. darf sogar kräftig Gewinne einstreichen wie viele Beispiele - Fussballveine, Automobilklubs, ... - zeigen! Aber kommt das hier in Frage?
Glaube ich nicht, daß Fußballvereine Gewinn machen. Und der Automobilverein ist ein Klub, fürchte ich.
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Ein e.V. darf keinen Gewinn machen. Einnahmen müssen dem Vereinszweck zugeführt werde. Fußballer dürften also Trikots von kaufen u.ä..