GNU-FDL zur Dokumentation von GPL Software unbrauchbar?



  • Da ich das für ein aktuelles SW Projekt wissen muß und es im anderen Unterforum einfach gelöscht wurde, stelle ich es eben hier rein.
    Denn die Dokumentation von Software gehört schließlich auch zur Erstellung von Software dazu.

    Darum geht's:

    Die GPL besagt, daß jedes abgeleitete Werk unter die selbe Lizenz gestellt werden muß. Meiner Meinung nach müßte das doch auf für Screenshots gelten.

    Wenn ja, dann bedeutet das im Umkehrschluß doch, daß man bei der Dokumentation zu dieser Software, keinen Screenshot verwenden darf, wenn die Dokumentation unter der GNU-FDL steht.

    Wie soll man also mit der GNU-FDL ein GPL Software Projekt ordentlich dokumentieren können, z.B. eine Benutzeranleitung zur Software, wenn man gar keine Screenshots benutzen darf?

    Im Prinzip kann man so betrachtet ja nur reinen Text verwenden.

    Ist das so richtig?



  • du bist Urheber vom Screenshot und bestimmst die Lizenz selbst.



  • Die GPL besagt, daß jedes abgeleitete Werk unter die selbe Lizenz gestellt werden muß. Meiner Meinung nach müßte das doch auf für Screenshots gelten.

    War es nicht so, dass die Lizenz das abgeleiteten Werks nur die gleiche Freiheit einräumen muss? Es muss also nicht exakt die GPL sein.

    Die Debian-Leute empfehlen iirc, dass man die Dokumentation auch einfach unter die GPL stellt.



  • LukasSch schrieb:

    du bist Urheber vom Screenshot und bestimmst die Lizenz selbst.

    Urheber von einem abgeleiteten Werk, deswegen steht es mir nicht zu die Lizenz zu bestimmen.

    @ rüdiger

    Den Screenshot ebenfalls unter die GPL zu stellen kann man natürlich machen, aber welchen Sinn hat dann die GNU FDL? Diese wurde ja gerade zur Dokumentation der Software eingeführt, weil die GPL dafür nicht besonders gut geeignet ist.

    Die Debianleute empfehlen die GPL übrigens deswegen, weil man in der GNU FDL nichtveränderliche Abschnitte bestimmten kann und die widersprechen der Debian Philosophie. Ansonsten ist die GNU FDL aber auch bei Debian akzeptabel, es geht nur um diese nichtveränderliche Klausel. Also ein ganz anderes Thema als hier.


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