Unfallfragebögen Versicherung?



  • Da gibts einen Absatz drauf "Hiermit entbinde ich die behandelnden Ärzte von Ihrer Schweigepflicht um evtl anstehende Schadensersatzforderungen durchzusetzen".

    Muss man sowas unterscheiben? Ich habe ja schon allgemein was gegen die Arbeitsweise von Krankenkassen. Aber das finde ich schon ziemlich derbe.


  • Mod

    Derbe ja, in der Sache aber verständlich, sonst kann die Versicherung von keinem Arzt eine Aussage zur Sache bekommen. Das ist schon sachlich nachvollziehbar.

    Und die Auskunft ist ja auf den mit dem Schaden zusammenhängenden Sachverhalt beschränkt.

    Halte ich also ausnahmsweise für vertretbar.



  • Das Land Berlin wollte mal den Unis das Recht geben, trotz ärztlicher Schweigepflicht die genauen Krankheiten bei Prüfungsabwesenheit zu erfahren.

    Sobald die einmal anfangen, auch nur daran zu denken, geht sowas immer weiter! Wehret den Anfängen!



  • earli schrieb:

    Das Land Berlin wollte mal den Unis das Recht geben, trotz ärztlicher Schweigepflicht die genauen Krankheiten bei Prüfungsabwesenheit zu erfahren.

    Ein bisschen komisch formuliert, oder? Die Unis haben dieses Recht sowieso, wie jeder andere auch. Das Land könnte die ärztliche Schweigepflicht aufheben und in eine Auskunftspflicht gegenüber Unis umwandeln wollen, ist es das, was du meinst?



  • Marc++us schrieb:

    Derbe ja, in der Sache aber verständlich, sonst kann die Versicherung von keinem Arzt eine Aussage zur Sache bekommen. Das ist schon sachlich nachvollziehbar.

    Und die Auskunft ist ja auf den mit dem Schaden zusammenhängenden Sachverhalt beschränkt.

    Halte ich also ausnahmsweise für vertretbar.

    Naja, wozu? Diese Schweigepflichtaufhebung berechtigt die Versicherung, den Arzt selber zu befragen, ohne daß ich mitbekomme, was geschrieben wird. Warum gibt der Arzt nicht das Schreiben mir und ich lese es und gebe es dann der Versicherung?
    Inwiefern siehst Du, daß der Arzt sich hier bemüßigt fühlt, sich auf den mit dem Schaden zusammenhängenden Sachverhalt zu beschränken?



  • Die Frage ist dann einfach, darf ich diesen Abschnitt einfach rausstreichen? Welche Konsequenzen könnten mir dadurch blühen?


  • Mod

    volkard schrieb:

    Warum gibt der Arzt nicht das Schreiben mir und ich lese es und gebe es dann der Versicherung?

    Weil das nur bei 5% der Bevölkerung funktionieren würde und damit kein sicherer Prozess mehr ist.



  • Bashar schrieb:

    Ein bisschen komisch formuliert, oder? Die Unis haben dieses Recht sowieso, wie jeder andere auch.

    Nein. Die Unis haben dieses Recht nicht. Wie jeder andere auch. Die Uni darf nicht verlangen, dass jemand seinen Fehlen unter Angabe der Krankheit entschuldigt.
    Wenn die Uni verhindern will, dass ein Arzt "einfach so" Atteste ausstellt, auch wenn keine Krankheit vorliegt, dann muss die Uni ein Amtsarztattest verlangen. Aber auch dort wird dann nichts draufstehen, was die Schweigepflicht des Arztes verletzen könnte.



  • otze schrieb:

    Bashar schrieb:

    Ein bisschen komisch formuliert, oder? Die Unis haben dieses Recht sowieso, wie jeder andere auch.

    Nein. Die Unis haben dieses Recht nicht.

    Ich meinte das etwas spitzfindiger, als du es verstanden hast, aber schon OK.


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