Hoffnungslos???



  • Also welche werke legt ihr mir nahe??(sollte ein hardcover sein). Lg panthera



  • Panthera schrieb:

    Also welche werke legt ihr mir nahe??(sollte ein hardcover sein). Lg panthera

    ich hab dir doch gesagt, wenn du interessiert an übungen bist, welche du auch
    ausprogrammieren solltest, dann meld dich mal per mail bei mir... weil dir hilft
    das beste tutorial der welt nicht wenn du nicht übst...



  • Versuch es mal mit Videotutorials, vielleicht klappt das dann besser.



  • Ich kann dir nur den K&R empfehlen. Eindeutig das beste Buch auf dem Gebiet.



  • Panthera schrieb:

    Ich hoffe mir kann geholfen werden... ich will nicht wie der letzte trottel dastehen nur weil ich c derzeit nicht verstehe und dieses "klick" noch nicht da war 😞 Es frustriert mich einfach ausgelacht zu werden... ich verliere den Spaß am programmieren 😞

    Hört sich ein bißchen nach Mobbing an?



  • ja, dagegen kann er zwei - drei dinge tun...

    1. C ÜBEN
    2. Zum Professor gehn und die Sache erklären
    3. ne anzeige wegen mobbing machen, mobbing ist eine Straftat, ob bei Arbeit oder
    in der Schule --> Straftat!



  • itedvo schrieb:

    3. ne anzeige wegen mobbing machen, mobbing ist eine Straftat, ob bei Arbeit oder
    in der Schule --> Straftat!

    Klar, die Gefängnisse sind voll von Leuten, die andere ausgelacht haben.
    Btw.: Welcher Paragraf des StGB regelt das?



  • Keine Programmiersprache lässt sich so mal auf die Schnelle lernen und sicher anwenden. Und C ist da ein besonderer Kandidat mit vielen Tücken. Du hast - wie du sagst - schon Erfahrungen mit simplen Dingen wie die Kontrollstrukturen if, for, while, etc. Dann setze dieses Wissen einfach 1:1 in eigenen C-Beispielen um! Ganz ohne ein schlaues Buch für C kommst du jedoch nicht aus. Sage uns aber bitte, ob du das wirklich lernen oder nur wegen einer Prüfung abreissen willst.



  • Früher gabs laut Werbung eine Hustenpolizei, dann wirds wohl auch eine Mobbingpolizei geben.

    Frage mich nur, ob die mobbt oder Mobber jagt...



  • Belli schrieb:

    itedvo schrieb:

    3. ne anzeige wegen mobbing machen, mobbing ist eine Straftat, ob bei Arbeit oder
    in der Schule --> Straftat!

    Klar, die Gefängnisse sind voll von Leuten, die andere ausgelacht haben.
    Btw.: Welcher Paragraf des StGB regelt das?

    wir hatten erst vor ner woche im konferenzraum der schule nen vortrag von so nem gesetztes vertreter oder was auch immer der war, auf jedenfalls gabs da
    ne halbe stunde lang was über Mobbing etc. und dass es eben eine straftat ist.
    es droht zwar nur bei schwerwiegenden fällen eine Haftstrafe, aber eine
    verfügung dass sich eine person einer anderen nicht auf 100m nähern oder per
    internet kontaktieren darf (oder sonst wie kontaktieren) ist einer der ersten
    schritte die bei solchen fällen in kraft treten, wenns nach einem einschüchterndem
    gespräch mit dem täter, bei dem die folgen aufgeklärt werden, nicht besser wird.

    ach ja: gilt laut österreichischem Gesetz, obwohl ich mir jetzt nicht sicher
    war ob der nicht was über EU geschwafelt hat, woraus folglich sein müsste,
    dass dieses Gesetz in Deutschland genau so gilt...



  • Ah, ein Experte!
    Die Nase soll Euch einschüchtern und nicht aufklären.



  • Haha, Mobbing verstößt eindeutig gegen Artikel 1 GG!
    Mobb 😉



  • cooky451 schrieb:

    Haha, Mobbing verstößt eindeutig gegen Artikel 1 GG!
    Mobb 😉

    Schulunterricht auch. Gefängnisstrafen auch. Mit dem Artikel 1 kannst Du jeden Mist begründen, aber "eundeutig" gar nichts.



  • </Ironie>



  • Die Grundrechtsartikel im Grundgesetz definieren Schutzrechte gegen den Staat, nicht gegen Mitschüler oder Kollegen. Es gibt unter Umständen eine sogenannte Drittwirkung der Grundrechte, die den Staat dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte (beispielsweise Mitschüler oder Kollegen) diese Rechte achten; zum Beispiel muss der Staat wegen der Drittwirkung des Artikels 1 Volksverhetzung verfolgen.

    Allerdings bezieht sich keiner der Artikel 1 bis 20 direkt auf jemand anderen als den Staat. Du kannst nicht vor Gericht ziehen und sagen "Herr Müller hat mich gemobbt, das verstößt gegen Artikel 1 GG", sondern musst dich auf andere Gesetze berufen, die der Staat (womöglich wegen der Drittwirkung der Grundrechtsartikel) erlassen hat. Du kannst, wenn das Gericht dich hört, vor das Verfassungsgericht ziehen und unter Berufung auf Artikel 1 versuchen, vom Staat einen besseren Schutz einzuklagen; wie die Erfolgsaussichten dabei stehen, wage ich aber nicht zu beurteilen.



  • von dem wurde uns gar nichts gesagt... naja, was solls...



  • Überraschenderweise hat das deutsche Grundgesetz in Österreich keine Gültigkeit.



  • seldon schrieb:

    Die Grundrechtsartikel im Grundgesetz definieren Schutzrechte gegen den Staat, nicht gegen Mitschüler oder Kollegen. Es gibt unter Umständen eine sogenannte Drittwirkung der Grundrechte, die den Staat dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte (beispielsweise Mitschüler oder Kollegen) diese Rechte achten; zum Beispiel muss der Staat wegen der Drittwirkung des Artikels 1 Volksverhetzung verfolgen.

    Allerdings bezieht sich keiner der Artikel 1 bis 20 direkt auf jemand anderen als den Staat. Du kannst nicht vor Gericht ziehen und sagen "Herr Müller hat mich gemobbt, das verstößt gegen Artikel 1 GG", sondern musst dich auf andere Gesetze berufen, die der Staat (womöglich wegen der Drittwirkung der Grundrechtsartikel) erlassen hat. Du kannst, wenn das Gericht dich hört, vor das Verfassungsgericht ziehen und unter Berufung auf Artikel 1 versuchen, vom Staat einen besseren Schutz einzuklagen; wie die Erfolgsaussichten dabei stehen, wage ich aber nicht zu beurteilen.

    Wie gesagt, war eher ironisch gemeint..

    Trotzdem ist das gar nicht so uninteressant, wieder was gelernt 😉



  • seldon schrieb:

    Überraschenderweise hat das deutsche Grundgesetz in Österreich keine Gültigkeit.

    jaja, schon klar... aber wieso es da kein EU-Weites Gesetz gibt ist mir unklar!



  • Es wird ja auch in Österreich ein Gesetz geben, das regelt, welche Handlungen strafbar sind, so wie das in Deutschland das Strafgesetzbuch tut.
    Entweder gibt es dort eine Regelung zu Mobbing, oder eben nicht, und wenn es sie gibt, dann ist sie auch benennbar.
    Strafbar oder nicht, ist ja nicht davon abhängig, was Dir irgendein vermeintlich kluger Mensch erzählt, auch nicht, wenn es im Konferenzraum der Schule ist.
    Die von Dir genannten Tatbestände bzw. daraus erwachsende Konsequenzen (zB Gebot, mindestens 100m Abstand zu einer Person zu halten) lassen mich eher an Stalking denn an Mobbing denken.


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