Gewerbe nötig?
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Ich bin Deutscher;-)
Also wird es auf Dauer wohl schon nötig sein. Dann müsst ich mich mal wohl noch
genauer mit diesem Thema beschäftigen. Muss ich da dann auch angeben was ich genau mache und so?Lg frager
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Artchi!
Ich hab' doch geschrieben "Bei uns in Ö". War das nicht klar genug?
Gesetzlich hat man in Deutschland das Recht neben dem Hauptberuf ein Gewerbe zu betreiben. Wobei der Arbeitgeber es nicht einfach so verbieten kann.
Schön für euch
Bei uns ist es wie gesagt leider nicht so
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hustbaer schrieb:
Ich hab' doch geschrieben "Bei uns in Ö". War das nicht klar genug?
Ja, war deutlich. Und was ist jetzt verkehrt, wenn ich den Sachverhalt für Deutschland erläutere?
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frager123 schrieb:
Muss ich da dann auch angeben was ich genau mache und so?
Ja, das fragt dich der Beamte beim Gewerbeamt automatisch, weil das in den Gewerbeschein rein geschrieben wird. Aber wer das nicht sagen kann, sollte nochmal seine Gewerbeabsichten überdenken. Das man Individual-Software entwickeln will, sollte man schon angeben können.
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Artchi schrieb:
hustbaer schrieb:
Ich hab' doch geschrieben "Bei uns in Ö". War das nicht klar genug?
Ja, war deutlich. Und was ist jetzt verkehrt, wenn ich den Sachverhalt für Deutschland erläutere?
Nix.
Die Art und Weise hat sich für mich nur wie eine Korrektur angefühlt.
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hustbaer schrieb:
Artchi!
Ich hab' doch geschrieben "Bei uns in Ö". War das nicht klar genug?
Gesetzlich hat man in Deutschland das Recht neben dem Hauptberuf ein Gewerbe zu betreiben. Wobei der Arbeitgeber es nicht einfach so verbieten kann.
Schön für euch
Bei uns ist es wie gesagt leider nicht soTja, in Österreich ist der Arbeitnehmer halt der Leibeigene des Chefs, zumindest solange, solange man sich freigekündigt hat.
Aber du könntest ja mal bei der EU gegen dieses Gesetz klagen.
Als Europäer und EU Bürger muß man sich zum Glück nicht allein auf nationale Gerichte verlassen.
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PS:
Das Rauchverbot in Deutschland gibt es z.B. zum Glück auch dank EU.
Danke EU, ich finde das super.Wenn es allein nach Deutschland gegangen wäre, dann würde ich heute noch auf ein Rauchverbot in Kneipen, Discos usw. warten müssen.
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Gewerbe beinhaltet eine Menge buchhalterischer und steuerlicher Folgen, also gut überlegen. Nach dem Finanzamt kommen sofort die Geier BG und IHK und wittern ein Opfer.
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Anmerkung zur Information, damit das jeder im Thread versteht:
BG steht hier für Bundesgerichtshof.
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In de Berufsgenossenschaft (BG) muß man meines Wissens nicht eintreten. Fällt schon mal weg. Und die IHK... na gut, da muß man halt rein. Was solls!
Und was die Buchhaltung angeht: als Kleingewerbetreibender ist die einfache Buchführung ausreichend.
So schlimm kann das nicht sein... jeder Kioskbesitzer schafft das schließlich auch.