Hinterlassen Videoenkoderimplementierungen bei gleichem Codec Standard Spuren?
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Mal ganz blöde gefragt: Wäre hier überhaupt eine Aussicht auf Erfolg? Das kann doch irgendwer für mich enkodiert haben, ohne dass ich jemals eine Lizenz dafür benötigte. Ich bin doch nicht verpflichtet mir zu merken, wer mir welches Video womit enkodiert hat, oder? Anders sieht es eventuell aus, wenn ich ein Video mit einem eindeutig zuordnungsbaren Wasserzeichen versehe, an eine dritte Person gebe und es dann im Internet auftaucht. Doch selbst da müsste ich als Kläger wohl erst beweisen, dass mir die signierte Datei nicht eventuell doch an eine weitere Person rausgerutscht ist.
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hustbaer schrieb:
Der Beklagte hat bei sowas ja auch interesse dass das nicht vor Gericht geht (man will ja als Unternehmen nicht als Software-Pirat ins Rampenlicht gezerrt werden), und wird daher versuchen einen Vergleich zu schliessen. Ebenso würde der Kläger versuchen dass die Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor sich geht.
Mag schon sein, aber es gibt ja nicht nur das Urheberrecht, sondern auch das Patentrecht.
Eine Firma, die ein Video mit einem freien Encoder kodiert, wird sicher keine Lizenzgebühren für die Nutzung des Patent an die MPEG gezahlt haben.
Wäre es unklar, mit welchem Encoder der Anwender sein Video enkodiert hat, dann hätte es die MPEG schwer zu klagen, denn bei einem kommerziellen Enkoder würde man ja davon ausgehen, daß durch den Kauf des Enkoders, der die Lizenzgebühren für die Patente schon enthält, abgegolten sind.
Wenn die MPEG also nachprüfen kann, welcher Encoder eingesetzt wird, dann wäre die Firma zur Zahlung fällig, weil sie einen freien Encoder benutzt hat, mit dem die Gebühren eben nicht abgegolten sind.
Die Firma selbst kann dabei ja der komplette Urheber des ganzen Videomaterials sein, aber es geht dann ja nicht mehr um das Urheberrecht, sondern um das Patentrecht und der Nutzung eines freien Encoders.
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Enkoder & Fingerabdru schrieb:
Wäre es unklar, mit welchem Encoder der Anwender sein Video enkodiert hat, dann hätte es die MPEG schwer zu klagen, denn bei einem kommerziellen Enkoder würde man ja davon ausgehen, daß durch den Kauf des Enkoders, der die Lizenzgebühren für die Patente schon enthält, abgegolten sind.
Erstmal ist das nicht unbedingt so. (Ich würde sogar meinen es ist meistens nicht so)
Windows enthält z.B. einen MP3-Decoder, ebenso Decoder für MPEG-1, MPEG-2 und in neueren Versionen sogar einen H.264 Decoder.
Alles schön und gut. So lange man das nur privat nutzt auch kein Problem.Wenn du aber z.B. eine Video-Jukebox auf Windows-Embedded Basis baust, und diese verkaufst, dann ist das kommerzielle Nutzung. Und trotz dem Windows ein kommerzielles Produkt ist, und die Decoder da ganz offiziell mitkommen, musst du zahlen. MS lizensiert die Dinger nämlich einfach nicht für kommerzielle Nutzung.
Also kommerzieller Encoder/Decoder verwendet != keine Patentgebühren mehr fällig.
Davon abgesehen kann der Patentinhaber auch klagen wenn er keine Ahnung hat welchen Encoder du verwendest. Das interessiert die auch nicht. Die wollen bloss ihr Geld. So lange du als kommerzieller Nutzer von MPEG-2 nicht nachweisen kannst dass jmd. anderer bereits für dich die fälligen Gebühren bezahlt hat, hast du ein Problem.
Fingerprinting des Bitstreams ist IMO also wirklich primär für die Hersteller von Encodern interessant.
Das kann doch irgendwer für mich enkodiert haben, ohne dass ich jemals eine Lizenz dafür benötigte. Ich bin doch nicht verpflichtet mir zu merken, wer mir welches Video womit enkodiert hat, oder?
Wenn "du" als Privatperson den $1M Encoder der Firma BesteVideoVonWelt verwendest, dann wird das vermutlich einfach keinen scheren.
Wenn "du" als grosser TV-Sender/Internet-Plattform/... es aber machst, dann sieht die Sache anders aus.
Wenn Firma BesteVideoVonWelt draufkommt dass ein Grossteil der Videos die du ausstrahlst/hostest/... mit ihrem Encoder gemacht wurden, du den Encoder aber nie bei ihnen gekauft hast, dann werden die einfach mal nachfragen. Das sind dann ja keine Sachen mehr die man mal schnell über Ebay kaufen kann oder im MM ausm Regal nehmen. Da wird lange rumverhandelt und werden direkt Verträge zwischen Hersteller und Nutzer (TV-Sender/...) abgeschlossen. Die wissen also sehr genau wer ihr Zeug verwenden darf und wer nicht.
Wenn du denen dann keine plausible Erklärung geben kannst, und dich trotzdem weigerst zu zahlen, dann werden die einfach klagen.
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Das klingt für mich alles zu sehr hypothetisch. Welcher grosse TV-Sender geht denn wissentlich so ein Risiko ein? Zumal viele Formate ohnehin woanders eingekauft werden.
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Na dann eben ein kleinerer TV Sender, ein kleinerer Webseiten-Betreiber, ...
Einfach irgendwer wo es sich auszahlt zu klagen.Oder willst du im Ernst behaupten du glaubst nicht dass Firmen geklaute Software einsetzen? Oder dass das nur Firmen machen die sowieso kein Geld haben, wo man also nix rausholen könnte ...?
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hustbaer schrieb:
Enkoder & Fingerabdru schrieb:
Wäre es unklar, mit welchem Encoder der Anwender sein Video enkodiert hat, dann hätte es die MPEG schwer zu klagen, denn bei einem kommerziellen Enkoder würde man ja davon ausgehen, daß durch den Kauf des Enkoders, der die Lizenzgebühren für die Patente schon enthält, abgegolten sind.
Erstmal ist das nicht unbedingt so. (Ich würde sogar meinen es ist meistens nicht so)
Windows enthält z.B. einen MP3-Decoder, ebenso Decoder für MPEG-1, MPEG-2 und in neueren Versionen sogar einen H.264 Decoder.
Alles schön und gut. So lange man das nur privat nutzt auch kein Problem.Wenn du aber z.B. eine Video-Jukebox auf Windows-Embedded Basis baust, und diese verkaufst, dann ist das kommerzielle Nutzung. Und trotz dem Windows ein kommerzielles Produkt ist, und die Decoder da ganz offiziell mitkommen, musst du zahlen. MS lizensiert die Dinger nämlich einfach nicht für kommerzielle Nutzung.
Also kommerzieller Encoder/Decoder verwendet != keine Patentgebühren mehr fällig.
Encoder != Decoder
MS lizensiert nur nen Decoder und der ist nur ne Beigabe zum OS, daher ist das verständlich, daß der nur für nicht kommerzielle Sachen zum dekodieren verwendet werden darf.
Aber wenn ich Adobe Premiere kaufe, ein Videoschnittsystem, dann kann man als Firma eigentlich erwarten, daß man bei einem kommerziellen Videoschnittsystem auch gleich die Patentgebühren für die mitgelieferten MPEG-2 Encoder mitbezahlt hat.
Denn wenn dem nicht so wäre, dann wäre das so, als würde man eine IDE zu einer Patentgeschützten Programmiersprache kaufen, aber die Programme die man damit programmiert dann nicht kommerziell verkaufen dürfen.
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Enkoder & Fingerabdru schrieb:
Denn wenn dem nicht so wäre, dann wäre das so, als würde man eine IDE zu einer Patentgeschützten Programmiersprache kaufen, aber die Programme die man damit programmiert dann nicht kommerziell verkaufen dürfen.
Schau dir mal die Bedingungen zu LabView Kompilaten für Windows CE an.
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Enkoder & Fingerabdru schrieb:
Encoder != Decoder
MS lizensiert nur nen Decoder und der ist nur ne Beigabe zum OS, daher ist das verständlich, daß der nur für nicht kommerzielle Sachen zum dekodieren verwendet werden darf.
Was ist mit dem MP3 Encoder der auch dabei ist?
Enkoder & Fingerabdru schrieb:
Aber wenn ich Adobe Premiere kaufe, ein Videoschnittsystem, dann kann man als Firma eigentlich erwarten, daß man bei einem kommerziellen Videoschnittsystem auch gleich die Patentgebühren für die mitgelieferten MPEG-2 Encoder mitbezahlt hat.
Das kann sein, muss aber nicht.
Enkoder & Fingerabdru schrieb:
Denn wenn dem nicht so wäre, dann wäre das so, als würde man eine IDE zu einer Patentgeschützten Programmiersprache kaufen, aber die Programme die man damit programmiert dann nicht kommerziell verkaufen dürfen.
Patentgeschützten Programmiersprachen? Das wären dann welche?
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hustbaer schrieb:
Oder willst du im Ernst behaupten du glaubst nicht dass Firmen geklaute Software einsetzen? Oder dass das nur Firmen machen die sowieso kein Geld haben, wo man also nix rausholen könnte ...?
Klar glaube ich, dass es so etwas gibt, aber es ist mir bei meinen bisherigen Arbeitgebern bisher jedenfalls nicht untergekommen. Und ich denke nicht, dass ein "Nachweis", dass ein bestimmter Encoder benutzt wurde, für eine erfolgreiche Klage reicht.
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Walli schrieb:
Und ich denke nicht, dass ein "Nachweis", dass ein bestimmter Encoder benutzt wurde, für eine erfolgreiche Klage reicht.
Wieso sollte er nicht reichen?