Was tun bei regelmäßigen Diebstahl?
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volkard schrieb:
asc schrieb:
Was tun?
Sind die geklauten Sachen mit Deinem Namen beschriftet? Unbeschriftete Nahrungsmittel sind nämlich traditionell Freiwild.
Der gesamte Kühlschrank ist entsprechend beschriftet, und weder mein Chef noch die andere Angestellte können es sein, zumindest im letzten Fall sind beide vor mir gegangen, und erst nach mir oder haben etwa zeitgleich mir angefangen.
Ich könnte den Täterkreis weiter einschränken, nur wird das alleine schon vom Arbeitsschutzgesetz her problematisch wenn ich von 7:30-21:30 am Platz wäre (dazwischen haben nämlich nur die Wach&Schließgesellschaft und die Putzkolonnen Zugang).
It0101 schrieb:
Oder der Kühlschrank ist chronisch überladen. Wenns bei uns zu voll wird und wieder mal einer zwei Wochen sein olles Zeug dort lagert, dann komm ich auch mal mit der Mülltonne...
Der einzige der überhaupt mal jemanden auf das Haltbarkeitsdatum angesprochen hat, war ich. Und voll war der Kühlschrank noch nie.
inflames2k schrieb:
zwutz schrieb:
Das ist Körperverletzung
Mag sein, aber da ja sowieso keiner außer der Besitzer das essen darf, verletzt er sich ja damit nur selbst.
Nein, da gibt es leider eine andere Rechtssprechung zu.
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asc schrieb:
Der gesamte Kühlschrank ist entsprechend beschriftet, und weder mein Chef noch die andere Angestellte können es sein, zumindest im letzten Fall sind beide vor mir gegangen, und erst nach mir oder haben etwa zeitgleich mir angefangen.
Ach, die Diebe arbeiten für ein anderes Unternehmen?
Dann einfach Dienstweg. Dein Chefchen muß deren Chefchen anquatschen, damit jener seinen Sklaven das Klauen verbietet.
Im eigenen Unternehmen würde ich es lieber ohne Chefchen versuchen. Tupperwarebox und ein nettes Schreiben schreiben und reinlegen und hoffen. Wenns nix wird, Tupperwarebox und vom Baumarkt für 4.95€ den Schranktüralarmpieper reinkleben und doch mal länger bleiben.
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zwutz schrieb:
_matze schrieb:
Schlage doch dem Chef vor, dass er eine gut versteckte Kamera installieren lässt.
heimliche Kameras sind nicht erlaubt (zum Glück)
_matze schrieb:
Andererseits könntest du auch kreativ werden, und z.B. deinen Nahrungsmitteln etwas Abführmittel beimischen
Das ist Körperverletzung
Habe ich nicht genug "war doch nur ein Scherz"-Smiley bei gefügt? Ich verspreche Besserung.
P.S.: Druckluft hört sich auch gut an.
asc, der Gang zum Chef ist das einzig Sinnvolle, denke ich. Eventuell haben ja auch andere Kollegen (die zur gleichen Zeit anwesend bzw. nicht anwesend sind wie du) schon mal bemerkt, dass ihnen was fehlt. Frag doch einfach mal rum, dann könnt ihr vielleicht zusammen zum Chef gehen.
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Hi,
da gibt es doch so nette Markeirpulver wo man trotz intensievstem Schrubben am nächsten Tag noch sieht wers war.
Gruß Mümmel
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volkard schrieb:
Ach, die Diebe arbeiten für ein anderes Unternehmen?
Der Haken ist, das in diesem Gebäude mehrere Firmen und Bildungseinrichtungen sitzen, und die Küche in einem offenen Flur ist (wenn gleich nur ein Raum in diesem Flur nicht zu unserer Firma gehört, ist er prinzipiell für alle zugänglich).
Von den Zeiten her, kann ich den Personenkreis zwar etwas eingrenzen, aber es sind noch immer genügend fragliche Personen.
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Naja wenn er das Wachpersonal oder Reinigungspersonal vermutet, die aber gar nicht zu Gesicht bekommt, dann bringt ihm das wenig.
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zwutz schrieb:
Das ist Körperverletzung
Bullshit. Wenn du etwas kaufst, darfst du damit machen, was du willst - reinpinkeln, radioaktiver Bestrahlung aussetzen und/oder Abführmittel reinmischen. Schließlich ist es deine Entscheidung, ob du es hinterher isst oder wegwirfst.
Wenn nun einer das Pech hat und das Eigentum eines anderen isst, welches er möglicherweise speziell "verarbeitet" hat, ist das nicht dein Problem - vorausgesetzt natürlich, es ist dein Eigentum und du hast nicht "damit gerechnet", dass einer kommen könnte und Mundraub begeht.
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In dem Fall sollte das Eigentum aber auf jeden Fall deutlich sichtbar ( am besten in einer Frischhaltebox ) an allen Seiten beschriftet sein... Trotzdem halte ich diese Methode für unmoralisch
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Der aus dem Westen ... schrieb:
zwutz schrieb:
Das ist Körperverletzung
Bullshit. Wenn du etwas kaufst, darfst du damit machen, was du willst - reinpinkeln, radioaktiver Bestrahlung aussetzen und/oder Abführmittel reinmischen. Schließlich ist es deine Entscheidung, ob du es hinterher isst oder wegwirfst.
Wenn nun einer das Pech hat und das Eigentum eines anderen isst, welches er möglicherweise speziell "verarbeitet" hat, ist das nicht dein Problem - vorausgesetzt natürlich, es ist dein Eigentum und du hast nicht "damit gerechnet", dass einer kommen könnte und Mundraub begeht.
Bullshit. Wenn du einen Himbeerkuchen mit Rattengift versetzt und fein angeschnitten ins Büro stellst, dann ist das im Vergiftungsfall mindestens fahrlässig, darauf würde ich einen mittelhohen Geldbetrag wetten. Womit du angeblich rechnest oder nicht, ist dem Gesetz dann ziemlich egal, denke ich.
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Der aus dem Westen ... schrieb:
Bullshit. Wenn du etwas kaufst, darfst du damit machen, was du willst - reinpinkeln, radioaktiver Bestrahlung aussetzen und/oder Abführmittel reinmischen. Schließlich ist es deine Entscheidung, ob du es hinterher isst oder wegwirfst.
das ist aber dann kein Bullshit mehr, wenn du ne Anzeige kassierst. Dann ist der Streitpunkt, ob du das bewusst deswegen gemacht hast, weil du weißt, dass es jemand nimmt, oder nur aus Spass an der Freude.
Wobei du ziemlich in erklärungsnot kommen dürftest, warum du dein Essen mit Abführmittel würzt.Aber hey, probiers aus, du legst eh keinen gesteigerten Wert auf gesellschaftliche Normen und nimmst für ein Spässchen auch Mord in Kauf, da ist das ja Kindergarten
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Er darf sich aber bestimmt etwas Nettes mit furchtbar viel Knoblauch oder Chillies
in seinen Kühlschrank legen ...
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_matze schrieb:
Bullshit. Wenn du einen Himbeerkuchen mit Rattengift versetzt und fein angeschnitten ins Büro stellst, dann ist das im Vergiftungsfall mindestens fahrlässig, darauf würde ich einen mittelhohen Geldbetrag wetten. Womit du angeblich rechnest oder nicht, ist dem Gesetz dann ziemlich egal, denke ich.
Es ist schon ein Unterschied, ob ein Produkt im Kühlschrank und mit Namen versehen steht oder ein fein angeschnittener Kuchen im Büro und ohne Mitteilung, dass er jemand anderem gehört, steht. Denn im ersten Fall weiß der Dieb, dass es Diebstahl ist, im zweiten nicht. Und deshalb kann er im zweiten Fall nichts dafür, wenn Rattengift drin ist - im ersten Fall ist es das "Berufsrisiko".
Du kannst ja auch beispielsweise deine Pisse mit deinem Namen drauf im Kühlschrank lagern (wozu? Keine Ahnung, interessiert mich auch nicht wirklich), und wenn jemand sie für Limonade hält und das Schild ignoriert ...
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zwutz schrieb:
Wobei du ziemlich in erklärungsnot kommen dürftest, warum du dein Essen mit Abführmittel würzt.
Vielleicht war er es garnicht selbst? Da kommt dann der ominöse Dritte ins Spiel.
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Der aus dem Westen ... schrieb:
Denn im ersten Fall weiß der Dieb, dass es Diebstahl ist, im zweiten nicht.
Das spielt strafrechtlich überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist, dass du das Abführmittel rein tust, um den Dieb zu verletzen, damit ist das vorsätzliche Körperverletzung.
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It0101 schrieb:
Vielleicht war er es garnicht selbst? Da kommt dann der ominöse Dritte ins Spiel.
Ist auch eine Möglichkeit. Wenn du tatsächlich erklären willst, warum du xyz da rein getan hast (musst du aber nicht, wenn du jedem - durch einen Zettel bspw. - mitteilst, dass es dein Eigentum ist), sag einfach, dass du da nichts reingetan hast. Wieso solltest du auch dein eigenes Essen vergiften, wenn jeder weiß, dass es dein Essen ist?
Bashar schrieb:
Das spielt strafrechtlich überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist, dass du das Abführmittel rein tust, um den Dieb zu verletzen, damit ist das vorsätzliche Körperverletzung.
Dann muss der Staat aber erst mal beweisen, dass du nicht wusstest/nicht damit gerechnet hast, dass dir einer das Essen klaut, und ein großer Zettel mit "MEINS!" oder "Diese Jogurt gehört Meier, Johann!" darauf beweißt schon, dass du vorhattest, den mit Rattengift und Schweinekötteln garnierten Jogurt zu essen (weil du Masochist bist).
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Egal wie man es dreht und wendet: Moralisch verwerflich ist es aus meiner Sicht auf jeden Fall.
( Amüsant aber gleichermaßen
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Der aus dem Westen ... schrieb:
Dann muss der Staat aber erst mal beweisen, dass du nicht wusstest/nicht damit gerechnet hast, dass dir einer das Essen klaut, und ein großer Zettel mit "MEINS!" oder "Diese Jogurt gehört Meier, Johann!" darauf beweißt schon, dass du vorhattest, den mit Rattengift und Schweinekötteln garnierten Jogurt zu essen (weil du Masochist bist).
Also mir würde so ein Zettel beweisen dass du damit gerechnet hast dass es geklaut wird...
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Ich hab grad mal schnell einen mir bekannten Anwalt konsultiert.
Er schreibt grad, ohne Garantie auf 100% Richtigkeit, auf meine Frage nach der Strafbarkeit:
ja, ist es! da du:
a) in der absicht handelst, dass eine andere person dieses mittel konsumiert und zwar
b) in der absicht, dass dieser person ein schaden (auch wenn es nur das durch dich (aufgrund mittel) erzwungende kacken ist) zugefügt wird...
sofern die beschriftung nur bspw. dein eigentum als solches kennzeichnet und NICHT auch mit einem unübersehbaren hinweis ausgestattet ist, der dein essen als, mit abführmittel versetzt, ausweist...
je nach konzentration und (möglicher) folgen für den nahrungskonsumenten, kann es sogar eine gefährliche körperverletzung darstellen...
es ist mitunter als nahezu unmöglich anzusehen, dass irgendein gericht der behauptung folgen wird, du hättest dein essen [für den Privatgebrauch, Anm. d. Red. ] selbst damit versetzt... da dies eine aus der rechtspraxis bereits "altbekannte" methode ist, um dem essensdieb eins auszuwischen bzw. es auch nicht die übliche reguläre art der einnahme eines abführmittels ist....
der bgh hat dahingehend auch schon einmal etwas entschieden...
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dot schrieb:
Also mir würde so ein Zettel beweisen dass du damit gerechnet hast dass es geklaut wird...
Ein solcher Zettel beweißt, dass es schon mal geklaut wurde, deshalb der Zettel, damit dies nicht wieder passiert.
So denken zumindest die meisten Menschen, Juristen inklusive.
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Sehe ich ähnlich wie dot. Ein Dösschen mit Aufschrift "Gehört mir" weist klar darauf hin, dass du einen möglichen Dieb oder jemanden der einfach hunger hat darauf verweist, dass es dein essen ist.
Und somit gehst du schon von der Gefahr aus, dass es dir jemand weg ist.
Ich persönlich lagere auf Arbeit keinerlei Lebensmittel. Da geh ich lieber um die Ecke zum nächsten Imbiss.