Was tun bei regelmäßigen Diebstahl?
-
dot schrieb:
Also mir würde so ein Zettel beweisen dass du damit gerechnet hast dass es geklaut wird...
Ein solcher Zettel beweißt, dass es schon mal geklaut wurde, deshalb der Zettel, damit dies nicht wieder passiert.
So denken zumindest die meisten Menschen, Juristen inklusive.
-
Sehe ich ähnlich wie dot. Ein Dösschen mit Aufschrift "Gehört mir" weist klar darauf hin, dass du einen möglichen Dieb oder jemanden der einfach hunger hat darauf verweist, dass es dein essen ist.
Und somit gehst du schon von der Gefahr aus, dass es dir jemand weg ist.
Ich persönlich lagere auf Arbeit keinerlei Lebensmittel. Da geh ich lieber um die Ecke zum nächsten Imbiss.
-
D.h. wenn du zusätzlich auf die Box schreibst, dass das Essen mit tödlichen Chemikalien versetzt ist, könntest du eine Chance haben
-
Etwas bitteres reinmischen, was nicht gesundheitsschädlich ist, oder ein lauter akustischer Alarm wären möglich.
-
Aber nur die chance, dasses nich geklaut wird, sieht ja jeder was drinnen is...
-
Der aus dem Westen ... schrieb:
Ein solcher Zettel beweißt, dass es schon mal geklaut wurde, deshalb der Zettel, damit dies nicht wieder passiert.
Also rechnest du damit dass dies wieder passiert. Wenn du da dann Rattengift drin hast ist es ziemlich eindeutig dass du den Dieb vorsätzlich vergiften wolltest
-
earli schrieb:
Etwas bitteres reinmischen, was nicht gesundheitsschädlich ist, oder ein lauter akustischer Alarm wären möglich.
Kacke und Pisse sind doch ungefährlich, oder? Radioaktivität kann man nicht unmittelbar nachweisen (wer testest sich schon oder bemerkt es durch Zufall). Und den Kuchen mit Rattengift hat _matze ins Spiel gebracht.
dot schrieb:
Also rechnest du damit dass dies wieder passiert. Wenn du da dann Rattengift drin hast ist es ziemlich eindeutig dass du den Dieb vorsätzlich vergiften wolltest
Oder weil du selbstmordgefährdet bist und die Limo mit dem Zyankali nach der Arbeit trinken wolltest ...
-
Ist doch egal ob du Rattengift oder radioaktive Substanzen reinmischt, ändert nix dran dass es vorsätzliche Körperverletzung ist. Und im Gegensatz zum Joghurtdieb musst du dafür wohl wirklich mit ernsthaften Konsequenzen rechnen...
-
Die Radioaktivität ist dann aber schon eine merkwürdige Idee. - Stelle man sich vor Hans Peter wurde das essen geklaut, um dem Dieb auf die Spur zu kommen fügt er Uran zum essen hinzu. Anschließend legt er sich mit dem Geigerzähler auf die Lauer...
Sähe auf jeden Fall interessant aus, der Hans Peter mit seinem Strahlenmessgerät.
-
Der aus dem Westen ... schrieb:
earli schrieb:
Etwas bitteres reinmischen, was nicht gesundheitsschädlich ist, oder ein lauter akustischer Alarm wären möglich.
Kacke und Pisse sind doch ungefährlich, oder? Radioaktivität kann man nicht unmittelbar nachweisen (wer testest sich schon oder bemerkt es durch Zufall). Und den Kuchen mit Rattengift hat _matze ins Spiel gebracht.
Kacke ist gefährlich.
Pisse ist ungefährlich, aber wird das Opfer auch kaum wahrnehmen. Ist einfach nur ziemlich salziges Wasser.
-
It0101 schrieb:
ein Anwalt schrieb:
sofern die beschriftung nur bspw. dein eigentum als solches kennzeichnet und NICHT auch mit einem unübersehbaren hinweis ausgestattet ist, der dein essen als, mit abführmittel versetzt, ausweist...
Die Beschriftung als mit Abführmitteln versetzt ändert an der Körperverletzung gar nichts. Da hat der Anwalt zu flach geschossen. Sage ich mal als Nichtanwalt.
-
inflames2k schrieb:
Aber nur die chance, dasses nich geklaut wird, sieht ja jeder was drinnen is...
Naja wer glaubt denn schon, dass in einem Kühlschrank in einer Frischhaltebox ernsthaft giftige Dinge drin sind. Dann noch einen schönen Totenkopf draufgemalt, um es noch ein wenig ins lächerliche zu treiben. Ich denke, dass der Hunger des Diebes durch den Warnhinweis nicht gebremst wird
-
It0101 schrieb:
inflames2k schrieb:
Aber nur die chance, dasses nich geklaut wird, sieht ja jeder was drinnen is...
Naja wer glaubt denn schon, dass in einem Kühlschrank in einer Frischhaltebox ernsthaft giftige Dinge drin sind. Dann noch einen schönen Totenkopf draufgemalt, um es noch ein wenig ins lächerliche zu treiben. Ich denke, dass der Hunger des Diebes durch den Warnhinweis nicht gebremst wird
Vielleicht sollte er sein Essen in Tintenpatronen oder Medikamenten-Verpackung füllen? Dann denkt man, es ist nicht essbar.
-
inflames2k schrieb:
Die Radioaktivität ist dann aber schon eine merkwürdige Idee. - Stelle man sich vor Hans Peter wurde das essen geklaut, um dem Dieb auf die Spur zu kommen fügt er Uran zum essen hinzu. Anschließend legt er sich mit dem Geigerzähler auf die Lauer...
Sähe auf jeden Fall interessant aus, der Hans Peter mit seinem Strahlenmessgerät.
Mir geht es nicht ums herausfinden ...
-
volkard schrieb:
It0101 schrieb:
ein Anwalt schrieb:
sofern die beschriftung nur bspw. dein eigentum als solches kennzeichnet und NICHT auch mit einem unübersehbaren hinweis ausgestattet ist, der dein essen als, mit abführmittel versetzt, ausweist...
Die Beschriftung als mit Abführmitteln versetzt ändert an der Körperverletzung gar nichts. Da hat der Anwalt zu flach geschossen. Sage ich mal als Nichtanwalt.
Du naschst wohl öfter mal an der Dieselzapfsäule und verklagst hinterher den Betreiber?
-
Dann hat er es aber selbst zu verantworten. Er wurde ausdrücklich auf das Abführmittel im Essen hingewiesen.
Ob ers glaubt oder nicht ist dann ja nicht mehr unser Problem.
-
Man könnte sichelrich auf die Idee kommen, dass Gift im Kühlschrank eher unpassend gelagert ist, aber wer von eindeutig als giftig markierten Dingen nascht ist selbst schuld.
-
It0101 schrieb:
Man könnte sichelrich auf die Idee kommen, dass Gift im Kühlschrank eher unpassend gelagert ist, aber wer von eindeutig als giftig markierten Dingen nascht ist selbst schuld.
Abführmittel ist nicht so abwegig, kann ja sein, dass der Besitzer das nehmen will.
-
earli schrieb:
It0101 schrieb:
Man könnte sichelrich auf die Idee kommen, dass Gift im Kühlschrank eher unpassend gelagert ist, aber wer von eindeutig als giftig markierten Dingen nascht ist selbst schuld.
Abführmittel ist nicht so abwegig, kann ja sein, dass der Besitzer das nehmen will.
Nur diese Art des Konsums von Abführmitteln ist sicherlich zumindest ungewöhnlich...
-
It0101 schrieb:
Ich denke, dass der Hunger des Diebes durch den Warnhinweis nicht gebremst wird
Und das Gericht wird feststellen, daß der Täter das auch dachte, daß das Opfer das auch dachte, und es eine Straftat war.