Was tun bei regelmäßigen Diebstahl?
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Ist doch egal ob du Rattengift oder radioaktive Substanzen reinmischt, ändert nix dran dass es vorsätzliche Körperverletzung ist. Und im Gegensatz zum Joghurtdieb musst du dafür wohl wirklich mit ernsthaften Konsequenzen rechnen...
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Die Radioaktivität ist dann aber schon eine merkwürdige Idee. - Stelle man sich vor Hans Peter wurde das essen geklaut, um dem Dieb auf die Spur zu kommen fügt er Uran zum essen hinzu. Anschließend legt er sich mit dem Geigerzähler auf die Lauer...
Sähe auf jeden Fall interessant aus, der Hans Peter mit seinem Strahlenmessgerät.
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Der aus dem Westen ... schrieb:
earli schrieb:
Etwas bitteres reinmischen, was nicht gesundheitsschädlich ist, oder ein lauter akustischer Alarm wären möglich.
Kacke und Pisse sind doch ungefährlich, oder? Radioaktivität kann man nicht unmittelbar nachweisen (wer testest sich schon oder bemerkt es durch Zufall). Und den Kuchen mit Rattengift hat _matze ins Spiel gebracht.
Kacke ist gefährlich.
Pisse ist ungefährlich, aber wird das Opfer auch kaum wahrnehmen. Ist einfach nur ziemlich salziges Wasser.
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It0101 schrieb:
ein Anwalt schrieb:
sofern die beschriftung nur bspw. dein eigentum als solches kennzeichnet und NICHT auch mit einem unübersehbaren hinweis ausgestattet ist, der dein essen als, mit abführmittel versetzt, ausweist...
Die Beschriftung als mit Abführmitteln versetzt ändert an der Körperverletzung gar nichts. Da hat der Anwalt zu flach geschossen. Sage ich mal als Nichtanwalt.
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inflames2k schrieb:
Aber nur die chance, dasses nich geklaut wird, sieht ja jeder was drinnen is...
Naja wer glaubt denn schon, dass in einem Kühlschrank in einer Frischhaltebox ernsthaft giftige Dinge drin sind. Dann noch einen schönen Totenkopf draufgemalt, um es noch ein wenig ins lächerliche zu treiben. Ich denke, dass der Hunger des Diebes durch den Warnhinweis nicht gebremst wird
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It0101 schrieb:
inflames2k schrieb:
Aber nur die chance, dasses nich geklaut wird, sieht ja jeder was drinnen is...
Naja wer glaubt denn schon, dass in einem Kühlschrank in einer Frischhaltebox ernsthaft giftige Dinge drin sind. Dann noch einen schönen Totenkopf draufgemalt, um es noch ein wenig ins lächerliche zu treiben. Ich denke, dass der Hunger des Diebes durch den Warnhinweis nicht gebremst wird
Vielleicht sollte er sein Essen in Tintenpatronen oder Medikamenten-Verpackung füllen? Dann denkt man, es ist nicht essbar.
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inflames2k schrieb:
Die Radioaktivität ist dann aber schon eine merkwürdige Idee. - Stelle man sich vor Hans Peter wurde das essen geklaut, um dem Dieb auf die Spur zu kommen fügt er Uran zum essen hinzu. Anschließend legt er sich mit dem Geigerzähler auf die Lauer...
Sähe auf jeden Fall interessant aus, der Hans Peter mit seinem Strahlenmessgerät.
Mir geht es nicht ums herausfinden ...
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volkard schrieb:
It0101 schrieb:
ein Anwalt schrieb:
sofern die beschriftung nur bspw. dein eigentum als solches kennzeichnet und NICHT auch mit einem unübersehbaren hinweis ausgestattet ist, der dein essen als, mit abführmittel versetzt, ausweist...
Die Beschriftung als mit Abführmitteln versetzt ändert an der Körperverletzung gar nichts. Da hat der Anwalt zu flach geschossen. Sage ich mal als Nichtanwalt.
Du naschst wohl öfter mal an der Dieselzapfsäule und verklagst hinterher den Betreiber?
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Dann hat er es aber selbst zu verantworten. Er wurde ausdrücklich auf das Abführmittel im Essen hingewiesen.
Ob ers glaubt oder nicht ist dann ja nicht mehr unser Problem.
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Man könnte sichelrich auf die Idee kommen, dass Gift im Kühlschrank eher unpassend gelagert ist, aber wer von eindeutig als giftig markierten Dingen nascht ist selbst schuld.
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It0101 schrieb:
Man könnte sichelrich auf die Idee kommen, dass Gift im Kühlschrank eher unpassend gelagert ist, aber wer von eindeutig als giftig markierten Dingen nascht ist selbst schuld.
Abführmittel ist nicht so abwegig, kann ja sein, dass der Besitzer das nehmen will.
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earli schrieb:
It0101 schrieb:
Man könnte sichelrich auf die Idee kommen, dass Gift im Kühlschrank eher unpassend gelagert ist, aber wer von eindeutig als giftig markierten Dingen nascht ist selbst schuld.
Abführmittel ist nicht so abwegig, kann ja sein, dass der Besitzer das nehmen will.
Nur diese Art des Konsums von Abführmitteln ist sicherlich zumindest ungewöhnlich...
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It0101 schrieb:
Ich denke, dass der Hunger des Diebes durch den Warnhinweis nicht gebremst wird
Und das Gericht wird feststellen, daß der Täter das auch dachte, daß das Opfer das auch dachte, und es eine Straftat war.
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It0101 schrieb:
Du naschst wohl öfter mal an der Dieselzapfsäule und verklagst hinterher den Betreiber?
Aber nur, wenn da kein Totenkopf oder ein 'X' oder ein Schild mit der Aufschrift:
Dear american customer,
as we know that your life in the United States of America is guided and controlled by sign, we do not lack those customs here. Therefore, this sign that reads drinking any fuel or gas might lead to malfunction/s of body and/or mind shall welcome you.
Sincerly, yours
Gas Station Managerhängt.
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Fakt ist ungeachtet möglicher Strafe ohnehin, das ich alleine schon aus moralischen Gründen gegen Abführmittel usw. sträube. Ich muss mich nicht auf das Niveau des Diebes herab begeben.
Ganz davon abgesehen das die entwendeten Lebensmittel immer Originalverpackt waren (genauer gesagt hat es sich bei den aktuellen Fällen immer um abgepacktes Eis gehandelt, "normale" Lebensmittel wurden zwar auch schon entwendet, aber das war vielleicht ein Fall pro Jahr wenn es hoch kommt).
Und ganz unauffällig kann es nicht ablaufen, von gestern auf heute wurde eine 500ml Packung entwendet. Das kann man sich vielleicht gerade so noch Alleine genehmigen, aber nicht mal eben nebenher. Und da der Dieb auch eine Vorliebe gerade für teures Eis wie Häagen Dazs hat, geht es richtig ins Geld...
Und nein, ich sehe nicht ein, warum ich den Kühlschrank nicht nutzen sollte, nur weil einer oder mehrere meinen das sie sich nach belieben bedienen können.
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Der aus dem Westen ... schrieb:
Bashar schrieb:
Das spielt strafrechtlich überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist, dass du das Abführmittel rein tust, um den Dieb zu verletzen, damit ist das vorsätzliche Körperverletzung.
Dann muss der Staat aber erst mal beweisen, dass du nicht wusstest/nicht damit gerechnet hast, dass dir einer das Essen klaut, und ein großer Zettel mit "MEINS!" oder "Diese Jogurt gehört Meier, Johann!" darauf beweißt schon, dass du vorhattest, den mit Rattengift und Schweinekötteln garnierten Jogurt zu essen (weil du Masochist bist).
Ob man dir irgendwas beweisen kann ist davon unabhängig, ob der Tatbestand vorliegt. Und, obwohl ich nicht unbedingt viel Vertrauen in unsere Gerichte habe, glaube ich, dass du damit nicht durchkommen würdest.
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asc schrieb:
Fakt ist ungeachtet möglicher Strafe ohnehin, das ich alleine schon aus moralischen Gründen gegen Abführmittel usw. sträube. Ich muss mich nicht auf das Niveau des Diebes herab begeben.
Dann ist das dein Problem, nicht das des Diebs.
asc schrieb:
Und da der Dieb auch eine Vorliebe gerade für teures Eis wie Häagen Dazs hat, geht es richtig ins Geld...
Was'n das?
asc schrieb:
Und nein, ich sehe nicht ein, warum ich den Kühlschrank nicht nutzen sollte, nur weil einer oder mehrere meinen das sie sich nach belieben bedienen können.
Selbstschussanlage und ein fettes Schild (!) daneben?
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Besorg dir einfach so einen
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Eisbecher mit Ortungs-Chip versehen.
PS: wenn es häufiger passiert ( jede Woche? ), oder jeden Dienstag oder so, kannst du ja einfach mal nachts Wache schieben. Bringst dir einen Liegestuhl mit, nimmst die Kamera in die Hand und setzt dich in eine dunkle Ecke.
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Der aus dem Westen ... schrieb:
radioaktiver Bestrahlung aussetzen
Das wäre ja sogar förderlich und würde die Haltbarkeit verlängern und das Lebensmittel nicht radioaktiv machen! Was du wohl meinst, ist dem ganzen radioaktive Stoffe unterzumischen. Aber wenn du radioaktive Stoffe in einem derartigen Ausmaß hast, dann hast du eh ganz andere Probleme.