Was tun bei regelmäßigen Diebstahl?
-
earli schrieb:
It0101 schrieb:
Man könnte sichelrich auf die Idee kommen, dass Gift im Kühlschrank eher unpassend gelagert ist, aber wer von eindeutig als giftig markierten Dingen nascht ist selbst schuld.
Abführmittel ist nicht so abwegig, kann ja sein, dass der Besitzer das nehmen will.
Nur diese Art des Konsums von Abführmitteln ist sicherlich zumindest ungewöhnlich...
-
It0101 schrieb:
Ich denke, dass der Hunger des Diebes durch den Warnhinweis nicht gebremst wird
Und das Gericht wird feststellen, daß der Täter das auch dachte, daß das Opfer das auch dachte, und es eine Straftat war.
-
It0101 schrieb:
Du naschst wohl öfter mal an der Dieselzapfsäule und verklagst hinterher den Betreiber?
Aber nur, wenn da kein Totenkopf oder ein 'X' oder ein Schild mit der Aufschrift:
Dear american customer,
as we know that your life in the United States of America is guided and controlled by sign, we do not lack those customs here. Therefore, this sign that reads drinking any fuel or gas might lead to malfunction/s of body and/or mind shall welcome you.
Sincerly, yours
Gas Station Managerhängt.
-
Fakt ist ungeachtet möglicher Strafe ohnehin, das ich alleine schon aus moralischen Gründen gegen Abführmittel usw. sträube. Ich muss mich nicht auf das Niveau des Diebes herab begeben.
Ganz davon abgesehen das die entwendeten Lebensmittel immer Originalverpackt waren (genauer gesagt hat es sich bei den aktuellen Fällen immer um abgepacktes Eis gehandelt, "normale" Lebensmittel wurden zwar auch schon entwendet, aber das war vielleicht ein Fall pro Jahr wenn es hoch kommt).
Und ganz unauffällig kann es nicht ablaufen, von gestern auf heute wurde eine 500ml Packung entwendet. Das kann man sich vielleicht gerade so noch Alleine genehmigen, aber nicht mal eben nebenher. Und da der Dieb auch eine Vorliebe gerade für teures Eis wie Häagen Dazs hat, geht es richtig ins Geld...
Und nein, ich sehe nicht ein, warum ich den Kühlschrank nicht nutzen sollte, nur weil einer oder mehrere meinen das sie sich nach belieben bedienen können.
-
Der aus dem Westen ... schrieb:
Bashar schrieb:
Das spielt strafrechtlich überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist, dass du das Abführmittel rein tust, um den Dieb zu verletzen, damit ist das vorsätzliche Körperverletzung.
Dann muss der Staat aber erst mal beweisen, dass du nicht wusstest/nicht damit gerechnet hast, dass dir einer das Essen klaut, und ein großer Zettel mit "MEINS!" oder "Diese Jogurt gehört Meier, Johann!" darauf beweißt schon, dass du vorhattest, den mit Rattengift und Schweinekötteln garnierten Jogurt zu essen (weil du Masochist bist).
Ob man dir irgendwas beweisen kann ist davon unabhängig, ob der Tatbestand vorliegt. Und, obwohl ich nicht unbedingt viel Vertrauen in unsere Gerichte habe, glaube ich, dass du damit nicht durchkommen würdest.
-
asc schrieb:
Fakt ist ungeachtet möglicher Strafe ohnehin, das ich alleine schon aus moralischen Gründen gegen Abführmittel usw. sträube. Ich muss mich nicht auf das Niveau des Diebes herab begeben.
Dann ist das dein Problem, nicht das des Diebs.
asc schrieb:
Und da der Dieb auch eine Vorliebe gerade für teures Eis wie Häagen Dazs hat, geht es richtig ins Geld...
Was'n das?
asc schrieb:
Und nein, ich sehe nicht ein, warum ich den Kühlschrank nicht nutzen sollte, nur weil einer oder mehrere meinen das sie sich nach belieben bedienen können.
Selbstschussanlage und ein fettes Schild (!) daneben?
-
Besorg dir einfach so einen
-
Eisbecher mit Ortungs-Chip versehen.
PS: wenn es häufiger passiert ( jede Woche? ), oder jeden Dienstag oder so, kannst du ja einfach mal nachts Wache schieben. Bringst dir einen Liegestuhl mit, nimmst die Kamera in die Hand und setzt dich in eine dunkle Ecke.
-
Der aus dem Westen ... schrieb:
radioaktiver Bestrahlung aussetzen
Das wäre ja sogar förderlich und würde die Haltbarkeit verlängern und das Lebensmittel nicht radioaktiv machen! Was du wohl meinst, ist dem ganzen radioaktive Stoffe unterzumischen. Aber wenn du radioaktive Stoffe in einem derartigen Ausmaß hast, dann hast du eh ganz andere Probleme.
-
rüdiger schrieb:
Das wäre ja sogar förderlich und würde die Haltbarkeit verlängern und das Lebensmittel nicht radioaktiv machen! Was du wohl meinst, ist dem ganzen radioaktive Stoffe unterzumischen. Aber wenn du radioaktive Stoffe in einem derartigen Ausmaß hast, dann hast du eh ganz andere Probleme.
Jau, das verwechsel ich immer. Die Frage ist bloß, woher du radioaktives Material bekommst, welches so stark strahlt, dass man nicht so viel reintun muss, dass der Knilch es merkt, aber nicht so stark strahlt, dass das Konsumieren eines Jogurts mit der Verstrahlung des Körpers in Verbindung gebracht werden könnte.
-
Einfach gaaanz viele Bananen reinmischen...
-
Oder mal bissel Avocado-Püree in die Eisdose...
-
Bashar schrieb:
Das spielt strafrechtlich überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist, dass du das Abführmittel rein tust, um den Dieb zu verletzen, damit ist das vorsätzliche Körperverletzung.
Notwehr?
-
camper schrieb:
Notwehr?
sowas fällt nicht unter Notwehr
-
Eine geplante Tat kann nie Notwehr sein. - In Not hätte ich garkeine Zeit soetwas zu planen.
-
camper schrieb:
Bashar schrieb:
Das spielt strafrechtlich überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist, dass du das Abführmittel rein tust, um den Dieb zu verletzen, damit ist das vorsätzliche Körperverletzung.
Notwehr?
quoth wikipedia: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden"
-
hat schon jemand "verschließbare (abschließbare) plastikbox" gesagt?
mess die größe aus und such nach sowas.es gibt übrigens leute, die können sich nicht beherrschen, vielleicht meinen sie es garnicht bös. also abschließen.
-
zwutz schrieb:
camper schrieb:
Notwehr?
sowas fällt nicht unter Notwehr
StGB schrieb:
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.Hm. Das eigentliche Hineintun des Abführmittels ist nat. nur eine Vorbereitungshandlung. Was bleibt, ist die Unterlassung, den Dieb während der Tat darauf hinzuweisen/die Falle rechtzeitig zu entschärfen. Und zweiffellos ist ein Abführmittel potentiell geeignet, den Diebstahl zu beenden, was völlig ausreicht.
Andernfalls wäre je jede Art von Sicherung, die ansonsten tatbestandliche Folgen hätte, rechtswidrig. Man denke an den Tresor der Bank, der sich unter Umständen selbsttätig schließt und die Bankräuber einschließt. Das ist Freiheitsberaubung. Allerdings keine rechtswidrige.
-
ich würde jetzt nicht so weit gehen, den Essensdiebstahl aus einem Gemeinschaftskühlschrank mit einem Banküberfall zu vergleichen
-
It0101 schrieb:
ich würde jetzt nicht so weit gehen, den Essensdiebstahl aus einem Gemeinschaftskühlschrank mit einem Banküberfall zu vergleichen
Nun, das Problem mit Gemeinschaftskühlschränken ist, dass ggf. nicht ausgeschlossen werden kann, das es den falschen trifft. Jemand der befugt ist, den Kühlschrank zu benutzen, könnte sich versehentlich vergreifen. Das ist dann zwar auch rechtswirdrig und rechtfertigt prinzipiell Notwehr. Allerdings dürfte das dann unterhalb der Bagatellgrenze liegen, bei der Notwehr Körperverletzung rechtfertigt. Und damit wären wir bei fahrlässiger Körperverletzung.