Was tun bei regelmäßigen Diebstahl?
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und wie kommt er dann selber an sein Essen?
Durch einen Pakt mit dem Teufel oder was?
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camper schrieb:
2. Der Dieb bedient sich noch vor Ort -> Körperverletzung erfolgt, noch während der Angriff gegenwärtig ist -> Notwehr, keine Straftat
3. Der Dieb nimmt die Ware mit und verzehrt sie später -> Diebstahl ist vorbei, es beginnt die verbotene Eigenmacht (§858 BGB) -> Körperverletzung erfolgt während des rechtswidrigen Angriffes -> Notwehr, keine Straftatdu hast ein seltsames rechtsverständnis Oo
Dein "Angriff" erfolgt bereits, als du das Abführmittel ins Essen gibst. Du bist durch den Dieb nicht gefährdet, bist also auch nie in Not und du besorgst dir sogar Abführmittel (und wenns nur aus dem heimischen Arzneischränkchen ist), denn das liegt in der Regel bei Angriffen nicht in Reichweite
Notwehr kann nur auftreten, wenn du in einer Notlage bist, also deine körperliche Unversehrtheit unmittelbar gefährdet ist
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Der aus dem Westen ... schrieb:
earli schrieb:
Etwas bitteres reinmischen, was nicht gesundheitsschädlich ist, oder ein lauter akustischer Alarm wären möglich.
Kacke und Pisse sind doch ungefährlich, oder? Radioaktivität kann man nicht unmittelbar nachweisen (wer testest sich schon oder bemerkt es durch Zufall). Und den Kuchen mit Rattengift hat _matze ins Spiel gebracht.
Wenn der Betroffene plötzlich mit Haarausfall ins Krankenhaus kommt und die Symptohme einer akkuten Strahlenvergiftung aufzeigt, dann wird man das schon merken.
Was man aber nicht so ohne weiteres auf den Eigentümer zurückführen könnte, wären Krankheitserreger.
Z.B. Samonellen in der selbstgebackenen Sahnetorte oder im Eiersalat usw.
Da dürfte man dem Besitzer schlecht was vorwerfen können, allerdings ist so etwas natürlich höchst unmoralisch und von Samonellen kann man sterben.
D.h. ein Besitzer der seine Nahrungsmittel mit Absicht mit Samonellen vergiftet, in der Hoffnung, daß der Dieb da reinbeist und in Folge dann stirbt, ist definitiv ein Mörder, auch wenn diese Tötungsabsicht ihm kein weltliches Gericht je nachweisen könnte.
Deswegen läßt man auch von so etwas die Finger.
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sdf schrieb:
Und was machst du denn, wenn der Betroffene Dieb dann sagt, daß er das Essen nur mit seinem eigenen verwechselt hat?
Dann befindet er sich im Irrtum über den Tatbestand, was den Vorsatz ausschließt. Damit ist es kein Diebstahl mehr, und der "Dieb" macht sich folglich nicht strafbar. Es ist trotzdem noch verbotene Eigenmacht, es erfolgt also ein rechtwidriger Angriff, Notwehr ist damit nicht von vornherein ausgeschlossen.
Würde ja zu viel zuviel Unsicherheit (und damit dem Zweck der Notwehr zuwider) führen, wenn eine so wichtige Rechtfertigung wie die Notwehr von im Einzelfall ggf. schwer nachweisbaren Fragen wie dem Vorsatz abhinge.
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It0101 schrieb:
und wie kommt er dann selber an sein Essen?
Durch einen Pakt mit dem Teufel oder was?
Mit Handschuhen.
Außerdem kann es ihm selbst ja egal sein, wenn seine Hände eingefärbt werden.
Desweiteren muß er das ja nur einmal machen, um den Dieb zu finden.
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camper schrieb:
sdf schrieb:
Und was machst du denn, wenn der Betroffene Dieb dann sagt, daß er das Essen nur mit seinem eigenen verwechselt hat?
Dann befindet er sich im Irrtum über den Tatbestand, was den Vorsatz ausschließt. Damit ist es kein Diebstahl mehr, und der "Dieb" macht sich folglich nicht strafbar.
Eben, er ist kein Dieb mehr und dann wird's teuer wegen dem Rattengift und ähnlichem.
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earli schrieb:
Der aus dem Westen ... schrieb:
earli schrieb:
Etwas bitteres reinmischen, was nicht gesundheitsschädlich ist, oder ein lauter akustischer Alarm wären möglich.
Kacke und Pisse sind doch ungefährlich, oder? Radioaktivität kann man nicht unmittelbar nachweisen (wer testest sich schon oder bemerkt es durch Zufall). Und den Kuchen mit Rattengift hat _matze ins Spiel gebracht.
Kacke ist gefährlich.
Pisse ist ungefährlich, aber wird das Opfer auch kaum wahrnehmen. Ist einfach nur ziemlich salziges Wasser.
Pisse ist nur dann ungefährlich, wenn der Pisser gesund ist.
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sdf schrieb:
Samonellen
Entweder du hast eine neuartige Bakterienart entdeckt, die mir noch nicht bekannt ist, oder du meinst Salmonellen.
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inflames2k schrieb:
Dann hat er es aber selbst zu verantworten. Er wurde ausdrücklich auf das Abführmittel im Essen hingewiesen.
Ob ers glaubt oder nicht ist dann ja nicht mehr unser Problem.
Doch, denn auch bei deinem Haus hilft dir ein Schild wie "Warnung vor der Selbstschußanlage" nicht.
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It0101 schrieb:
Man könnte sichelrich auf die Idee kommen, dass Gift im Kühlschrank eher unpassend gelagert ist, aber wer von eindeutig als giftig markierten Dingen nascht ist selbst schuld.
Der Dieb könnte auch meinen, der Besitzer blöfft nur, weil der Dieb ja weiß, daß er immer das Essen wegklaut.
Also wird er es trotz Warnhinweise essen.
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_matze schrieb:
sdf schrieb:
Samonellen
Entweder du hast eine neuartige Bakterienart entdeckt, die mir noch nicht bekannt ist, oder du meinst Salmonellen.
Du kannst doch nicht erwarten, dass ein Katholik sich mit den Kreaturen des Teufels auskennt oder selbige sogar buchstabieren kann
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zwutz schrieb:
camper schrieb:
2. Der Dieb bedient sich noch vor Ort -> Körperverletzung erfolgt, noch während der Angriff gegenwärtig ist -> Notwehr, keine Straftat
3. Der Dieb nimmt die Ware mit und verzehrt sie später -> Diebstahl ist vorbei, es beginnt die verbotene Eigenmacht (§858 BGB) -> Körperverletzung erfolgt während des rechtswidrigen Angriffes -> Notwehr, keine Straftatdu hast ein seltsames rechtsverständnis Oo
Dein "Angriff" erfolgt bereits, als du das Abführmittel ins Essen gibst. Du bist durch den Dieb nicht gefährdet, bist also auch nie in Not und du besorgst dir sogar Abführmittel (und wenns nur aus dem heimischen Arzneischränkchen ist), denn das liegt in der Regel bei Angriffen nicht in Reichweite
Notwehr kann nur auftreten, wenn du in einer Notlage bist, also deine körperliche Unversehrtheit unmittelbar gefährdet ist
Angriff ist hier die Diebstahlshandlung durch den Dieb, also Wegnahme mit Zueignungsabsicht unter Bruch des Gewahrsams.
Das Zurühren des Abführmittels als solches ist erst mal gar nichts, schließlich handelt es sich um eigene Sachen (möglicherweise könte eine Straftat wegen Verstosses etwa gegen das Betäubungsmittelgesetzt etc vorliegen, das ist aber völlig losgelöst vom Diebstahl zu betrachten).
Rechtlich relevant sein könnte überhaupt nur die Gefährdung des Anderen bzw. die Realisierung dieser Gefahr (Körperverletzung).
Und Notwehr ist gegen die Verletzung jeglichen Rechtsgutes möglich, darf allerdings nur gegen den Angreifer selbst gerichtet werden.
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Hi,
wenn man was nimmt, was man sowieso gebraucht hat, und das nur mal zu Lagerzwecken im Kühlschrank aufbewahrt, dann ist das schon problematisch Vergiftungsabsicht zu beweisen. Wenn man mangels anderer Möglichkeiten halt in ner Bierflasche Bremsflüssigkeit unterbringt, dann muss erst mal bwiesen werden, das man da nicht die eigene Bremse nachgefüllt hat. Fahrlässige Körperverletzung wäre es aber bestimmt noch. Aber wollen wir denn sowas wirklich.
Wichtig ist doch nicht unbedingt, dass der Dieb gefasst wird, sondern dass die Diebsähle aufhören. Und da reicht es sicher auch den zu erschrecken.
Wir hatten in unserem alten Betrieb auch einen Kollegen, der kam jeden Morgen mit Nachdurst auf Arbeit, und egal was flüssiges auf dem Tisch stand, da hat er erst mal einen Schluck genommen. Also stand irgendwann mal eine Bierflasche mit Speiseöl auf dem Tisch. Hat gereicht, der Kollege hatte einen Tag lang die Schleppschxxxx und es danach begriffen.Gruß Mümmel
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It0101 schrieb:
_matze schrieb:
sdf schrieb:
Samonellen
Entweder du hast eine neuartige Bakterienart entdeckt, die mir noch nicht bekannt ist, oder du meinst Salmonellen.
Du kannst doch nicht erwarten, dass ein Katholik sich mit den Kreaturen des Teufels auskennt oder selbige sogar buchstabieren kann
Hast Recht, mein Fehler. Das wirft noch weitere Schwierigkeiten auf. Wenn der Dieb nämlich zufällig Exorzist ist, kann er die Salmonellen im Essen exorzieren und somit ungestört weiterklauen. Die Salmonellen-Idee ist also nicht nur rechtlich und moralisch bedenklich, sondern auch von fragwürdiger Erfolgswahrscheinlichkeit.
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sdf schrieb:
camper schrieb:
sdf schrieb:
Und was machst du denn, wenn der Betroffene Dieb dann sagt, daß er das Essen nur mit seinem eigenen verwechselt hat?
Dann befindet er sich im Irrtum über den Tatbestand, was den Vorsatz ausschließt. Damit ist es kein Diebstahl mehr, und der "Dieb" macht sich folglich nicht strafbar.
Eben, er ist kein Dieb mehr und dann wird's teuer wegen dem Rattengift und ähnlichem.
Weiterlesen hilft. Keine Strafbarkeit bedeutet noch nicht rechtmäßig. Und Notwehr setzt eben nicht Strafbarkeit sondern nur Rechtswidrigkeit des Angriffs voraus. Andernfalls wäre ja z.B. auch Notwehr gegen Kinder (man denke an die Prügelbande von 10-jährigen) unmöglich.
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_matze schrieb:
sdf schrieb:
Samonellen
Entweder du hast eine neuartige Bakterienart entdeckt, die mir noch nicht bekannt ist, oder du meinst Salmonellen.
Das werde ich dann wohl meinen.
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_matze schrieb:
It0101 schrieb:
_matze schrieb:
sdf schrieb:
Samonellen
Entweder du hast eine neuartige Bakterienart entdeckt, die mir noch nicht bekannt ist, oder du meinst Salmonellen.
Du kannst doch nicht erwarten, dass ein Katholik sich mit den Kreaturen des Teufels auskennt oder selbige sogar buchstabieren kann
Hast Recht, mein Fehler. Das wirft noch weitere Schwierigkeiten auf. Wenn der Dieb nämlich zufällig Exorzist ist, kann er die Salmonellen im Essen exorzieren und somit ungestört weiterklauen. Die Salmonellen-Idee ist also nicht nur rechtlich und moralisch bedenklich, sondern auch von fragwürdiger Erfolgswahrscheinlichkeit.
Mal etwas zum Offtopic:
Es ist vollkommen richtig, daß ihr euch über mich und meinen Glauben lustig macht und lästert, denn so ist es vorgesehen.
Denn daran erkenne ich, daß sich alles so zuträgt und in Erfüllung geht, wie es in der Bibel prophezeit wurde.Die Gottlosen werden über die Gläubigen lachen, sich über sie lustig machen und über sie lästern, so wie auch Jesus am Kreuz gelitten hat und gedemütigt wurde.
Viele Menschen werden sich vom Glauben abwenden (Atheisten) und am Ende aller Tage wird deren Zahl (der Atheisten) überwiegen und dann wird Gott seinen Plan erfüllen.Es ist also alles richtig so wie es vorausgesehen wurde, ernsthafte Sorgen müßte ich mir nur dann machen, wenn ihr nicht über mich und meinen Glauben lästern würdet.
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camper schrieb:
Notwehr
Selbst wenn es Notwehr wäre, was ich nicht glauben mag, so ist es doch völlig außerhalb jeder Erforderlichkeit und die Notwehrhandlung wäre unberechtigt.
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@sdf:
Taschentuch? Heidernei...
Ich oute mich mal, als "Abführmittelverwender": Vor 5 Jahren hat man mir auch ständig mein leckeres Eis / Essen etc. aus den Kühlschrank gemopst, obwohl es eindeutig und unübersehbar beschriftet war.
Also Rizinusöl gekauft und mit einer kleinen Spritze schön verteilt. Natürlich in einer verträglichen Dosis
Der Dieb hat dann noch zweimal in Folge, dass mit "Geschmack" angereicherte Essen angefasst und dann bis zu meinem Ausstand nicht mehr angerührt. Ich sags mal so, wo kein Kläger, da kein Richter... Manchmal sollte man sich nicht soviel Gedanken darüber machen. Den Dieb interessiert es ja auch recht wenig, wem das Essen gehört.
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sdf schrieb:
Es ist also alles richtig so wie es vorausgesehen wurde, ernsthafte Sorgen müßte ich mir nur dann machen, wenn ihr nicht über mich und meinen Glauben lästern würdet.
Hättest du dann letzten Samstag nicht in den Himmel auffahren sollen? Jetzt sind nur noch die Gottlosen auf der Erde und wir lassen es uns hier gut gehen!
OnTopic: Man muss ja nicht gleich zuf Giften greifen. Wie wäre es mit einer klassischen Alarmanlage? Etwas was im Essen versteckt ist und anfängt laut zu piepen, wenn jemand den Deckel aufmacht. So etwas ist für jemand ohne zwei linke Hände und minimalen Elektronikkenntnissen auch zuhause baubar, das muss nicht teuer sein.