Wie hieß der Fall, bei dem ein Richter einen Raubkopierer freisprach und der Softwarefirma sagte, daß sie ja einen
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Kopierschutz hätte einbauen können?
Der Fall dürfte so etwa irgendwann 2004 bis 2007 auf heise.de erwähnt worden sein.
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Fehlurteile schrieb:
Kopierschutz hätte einbauen können?
Der Fall dürfte so etwa irgendwann 2004 bis 2007 auf heise.de erwähnt worden sein.
Sicher das überhaupt ein Raubkopierer war? Oft tun Firmen Leute auch als Raubkopierer anpreisen, wenn sie einfach nur für sich Privat Kopien anfertigen, obwohl dass nach geltendem Gesetz in Deutschland nicht verboten ist.
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Den Napster-Fall kenne ich.
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Recht schrieb:
Fehlurteile schrieb:
Kopierschutz hätte einbauen können?
Der Fall dürfte so etwa irgendwann 2004 bis 2007 auf heise.de erwähnt worden sein.
Sicher das überhaupt ein Raubkopierer war? Oft tun Firmen Leute auch als Raubkopierer anpreisen, wenn sie einfach nur für sich Privat Kopien anfertigen, obwohl dass nach geltendem Gesetz in Deutschland nicht verboten ist.
Ja, das muß ein Raubkopierer gewesen sein, denn es war definitiv eine Urheberverletzung. Der Richter hat das nicht damit begründet. daß eine Sicherungskopie erlaubt wäre, was er ja getan hätte, wenn das ein legaler Nutzer gewesen wäre.
Napster war es nicht.