Steuerrecht: Absetzbare Ausbildungskosten
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Guten Abend,
es gab ja aktuell das Urteil zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/news/3664/Nebenjob+frisst+SteuererstattungIch habe mich etwas eingelesen und sehe nun 2 Extremfälle die sich ergeben.
Wenn ich nun ein reiche Eltern haben die mir mein Studium finanzieren, so kann ich ihn Zukunft nach diesem Urteil Miete,Studiengebühren,etc nach meinem Studium steuerlich absetzen.
Habe ich anders arme Eltern und finanziere mir mein Studium durch Nebenjobs selber, so kann ich nach dem Studium nichts absetzen.
Geht es nur mir so oder ist das nicht extrem ungerecht?
PS: Das man Studiengebühren absetzen kann finde ich im Übrigen begrüßenswert, bei der Miete finde ich das schon unverständlich.
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Naja, von Nebenjobs werden dir ja in der Regel garkeine Steuern abgezogen. Also kannst du auch nichts davon absetzen. Verdienst du selber so viel,das du Steuerpflichtig bist, kannst du das auch davon Absetzen. Dieser Job wäre dann aber auch kein Nebenjob mehr.