Angie Varona, Rechte am Bild?
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Gennante Person hat Bilder in ein privates Internet-Fotoalbum hochgeladen, dieses wurde gehackt und sie wurde unfreiwillig ein "Pin-Up"-Girl. Diese Fotos wurden auch in verschiedenen Zeitungen abgedruckt. Warum ist dies erlaubt? Sie hat ja nicht nur das Recht am eigenen Bild, nein es sind ja auch ihre Fotos, sprich sie hat ein Urheberrecht auf die Fotos.
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Also ich höre diesen Namen zum ersten Mal und google spuckt verdammt viel Zeug über diese Person aus.
Aber um zum eigentlichen Thema zu kommen: Ich glaube, das gilt nicht solange kein expliziter Copyright-Vermerk bzw. Wasserzeichen verwendet wurde. Zum anderen herrschen in allen Ländern eigene Urheberrechtsgesetze. Und ich denke es reicht aus, wenn du die Bilder auf einem russischen Server bereitstellst, da es dort niemanden interessieren sollte.Des Weiteren sieht es mir nach einer eigenen (privaten?) inszenierten Werbekampagne aus, und dann wird wohl niemand was dagegen haben. Also ich habe noch keine Mitteilung gelesen, in der sie sich selbst oder durch einen Rechtsbeistand über die Veröffentlichung ihrer Bilder/Videos beklagt hat...
Wie gesagt, es handelt sich wohl um eine Art "Deutschland sucht das Supermodell" (oder wie der Käse heißt mit der Klump da) auf internetechnischEdit:
Ich muss mich korrigieren:
http://www.blick.ch/news/ausland/wie-eine-14-jaehrige-zum-sex-symbol-wurde-187205 (wobei ich bezweifle, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen)
Auch diesem Grund bleibe ich dabei, dass das kaum Zufall war bzw. zumindestenst schlicht Eigenverschulden ist.
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Auch schweizer Zeitunge haben ihre Bilder abgedruckt. Wenn jemand die Photos eines Fotografen gestohlen hat und ins Internet stellt, nehme ich ja auch nicht an, dass eine Zeitung diese einfach so verwenden kann. Man kann ja nicht erwarten, dass jeder Fotos die er in einem privtaen Bereicht speichert urheberrechtlich korrekt kenzeichnet.
Ich gehe eben auch davon aus, dass diese ganze Aktion mehr oder weniger inszeniert ist, gerade aus diesem Grund.
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Ja, aber sie hatte die Bilder auf facebook und photobucket hochgeladen. Da heißt es in den AGB's, dass man die Rechte an das Portal abtritt bzw. diese mit den Medien machen können, was sie wollen. Sprich in diesem Falle könnten wahrscheinlich nur die Anbieter des jeweiligen Portals klagen, nicht aber der Nutzer selbst.
Lasse mich gerne belehren, da ich selbst nur Vermutungen anstellen kann bzw. das wohl eine Grauzone sein könnte. Wär toll, wenn jemand mit Wissen im Internetrecht hier mal was schlaues schreiben würde
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shadow schrieb:
Ja, aber sie hatte die Bilder auf facebook und photobucket hochgeladen. Da heißt es in den AGB's, dass man die Rechte an das Portal abtritt bzw. diese mit den Medien machen können, was sie wollen.
Man tritt aber nur die Nutzungsrechte ab, nicht das Urheberrecht. Aber letztlich gibt man denen damit eine unterlizenzierbares(!) weltweites Nutzungsrecht, d.h. im Extremfall dürften die das Bild sogar explizit verkaufen. Da gleichzeitig aber das Nutzungsrecht nicht-exklusiv ist, gibt es für Fb&Co auch keinen Zwang, bei unlegitimer Verbreitung einzuschreiten. Würde man die Lizenz nämlich exklusiv an Fb abtreten, ergäbe sich gegenüber Fb der Anspruch, daß Fb auch die Rechte des Uploaders schützen müsste. [Hatte ich kürzlich bei einer Patentverhandlung vom Anwalt gelernt.] D.h. Fb kann die Rechte des Uploaders schützen, muß aber nicht. [Ich liebe amerikanische Anwälte - die sind uns Jahre voraus, kann man echt was lernen.]
Und @pasti:
Du schreibst "Diese Fotos wurden auch in verschiedenen Zeitungen abgedruckt. Warum ist dies erlaubt?" - die Schlußfolgerung ist auch nicht ganz richtig. Nur weil es in Zeitungen abgedruckt wurde, muß es ja nicht erlaubt sein. Möglicherweise hätte man es den Zeitungen nachträglich untersagen können.
Unter dem Strich werden hier so viele Gesetze und Länder berührt, daß die Frage unentscheidbar wird - da gibt's ja
- Datenschutz
- minderjährig
- US-Recht
- weltweite Verbreitung
- Nutzungsrechtabtretung
- Recht am Bild
- Presserecht & Recht auf freie MeinungsäußerungAlle greifen da irgendwie rein. Es ist ein schönes Fallbeispiel dafür, daß trotz zahlreicher Gesetze manche Dinge einfach nicht regelbar sind, weil die Systemdynamik zu komplex ist. Alleine die Zeitkonstanten - möglicherweise konnte man einer der Seiten das Nutzungsrecht durch Löschung entziehen, aber durch Kopie sind die Bilder bereits gewandert - ermöglichen ein rechtskonformes Verhalten der Beteiligten, trotzdem sind die Folgen unverändert eingetreten.