Impressumspflicht für auch gewerblich genutzte Facebookprofile
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Ihr glaubt nicht, was ich vorhin auf www.aid24.de/blog/?p=365 gelesen habe!!! Da werden Abmahnkanzleien wieder viel Geld an unwissenden Bürgern verdienen!!!
Das Landgericht Aschaffenburg hat am 19.08.2011 im Urteil (Az: 2 HKO 54/11) entschieden, dass bei (auch) geschäftlicher Nutzung einer Facebookfanseite oder eines Facebookprofils eine Impressumspflicht besteht. In dem Fall welchen das LG Aschaffenburg am 19.08.2011 entschieden hat, droht bei erneutem Verstoß gegen die Impressumspflicht dem Beklagten, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.<Edit: Werbung entfernt>
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Firmen habe meist schon irgendwo ein Impressum. Da ist es doch kein Akt es auch auf der FB Seite zu posten.
Die Firmen sollen sich mal nicht voll machen wegen 2 Minuten Arbeit.Plan 1: In 2 Minuten das Impressumg Copy&Past und Ruhe.
Plan 2: Sich weigern, evtl Rechtsstreit und dadurch Zeit und Geld riskieren (Ob recht oder nicht spielt keine Rolle, Zeit geht so oder so dafür drauf also auch Geld).
Wo ist das Problem?
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Nette Werbung!
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Plumpe Werbung
Abmahnanwaelte
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Ganz ehrlich, ich versteh das nicht. Wieso Bußgelder in so großer Höhe? Das hat nichts mit Verbraucherschutz oder Schutz von irgendwem zu tun, das sorgt einfach nur dafür, dass Leute, die ihre kleine Seite aus welchen Gründen auch immer machen wollen, sinnlos abgezockt werden können.
Das ist einfach nur richtig daneben und solchartige Gesetze genau so wie Patenthaie gehören einfach nur abgeschafft und zwar so schleunigst wie möglich... so sehe ich das.