Lizenzierung von (selbst erstellten) Programmen



  • cooky451 schrieb:

    Zeus schrieb:

    Er will aber für seine Binary(+ Source?) ein Haftungsausschluss, daher benötigt er eine rundimentäre Lizenz um dies in eine Art und Weise überhaupt zu kommunizieren.

    Ich hab da mal was vorbereitet:

    license.txt schrieb:

    Hey strange person who seriously wants to use this software: Do what you want with it, but I am not responsible for anything this software does.

    Kannst mal eine Beratungsgebühr von Hacker eintreiben 😉



  • Hacker schrieb:

    Hehe, stopp. Die BSD sagt, dass ich den Code freistelle.

    Nein, tut sie nicht. Nur wenn du den Code verteilst, dürfen andere das Copyright nicht rausnehmen 🙂



  • fdfdg schrieb:

    Hacker schrieb:

    Hehe, stopp. Die BSD sagt, dass ich den Code freistelle.

    Nein, tut sie nicht. Nur wenn du den Code verteilst, dürfen andere das Copyright nicht rausnehmen 🙂

    Gut, die sieht dann schön aus.



  • Also jetzt mach ich hier gleich dicht, wenn das nicht aufhört!

    cooky451 reiß dich mal zusammen!



  • gibts ein copyright fürs copyright 😕



  • fdfdg schrieb:

    Hacker schrieb:

    Hehe, stopp. Die BSD sagt, dass ich den Code freistelle.

    Nein, tut sie nicht. Nur wenn du den Code verteilst, dürfen andere das Copyright nicht rausnehmen 🙂

    Die BSD-Lizenz ist eine Open-Source-Lizenz. Ein Programm, das nur per binary vertrieben werden soll, als bsd zu lizenzieren, macht einfach keinen Sinn, da sich die Lizenz explizit auch auf die Verwendung des Sourcecodes bezieht. Man lizenziert damit auch den Sourcecode.
    Und diese Forderung:

    - darf nicht unter anderem Namen oder ohne meine Erlaubnis verkauft/veröffentlicht werden

    spricht eigentlich auch gegen BSD, da BSD nur verlangt, den Vermerk über den Urheber mitzuliefern, erlaubt aber eine Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung auch ohne dessen explizite Zustimmung. Also auch wieder nix.



  • arghonaut schrieb:

    Die BSD-Lizenz ist eine Open-Source-Lizenz. Ein Programm, das nur per binary vertrieben werden soll, als bsd zu lizenzieren, macht einfach keinen Sinn, da sich die Lizenz explizit auch auf die Verwendung des Sourcecodes bezieht. Man lizenziert damit auch den Sourcecode.

    Man hat dann quasi zu viel lizenziert, na und? Sie kann sowohl als Opensource-Lizenz als auch als Closedsource-Lizenz angewandt werden. Stellt man den Quellcode mal frei, muss man die Lizenz nicht ändern. Bleibt er für immer unter Verschluss, hat man auch nichts verloren.

    arghonaut schrieb:

    Und diese Forderung:

    - darf nicht unter anderem Namen oder ohne meine Erlaubnis verkauft/veröffentlicht werden

    spricht eigentlich auch gegen BSD, da BSD nur verlangt, den Vermerk über den Urheber mitzuliefern, erlaubt aber eine Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung auch ohne dessen explizite Zustimmung. Also auch wieder nix.

    My fault, ich hab anscheinend überlesen, dass es nicht von anderen weiterverbreitet werden soll. Sorry!



  • Hey, Stopp! Da hab ich aber eine Idee. Kann ich nicht einfach selbst diese "Klausel" ersetzen? Klar, hab ich nicht Jura studiert, aber so schwer kann das nicht sein, nicht?



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    * Neither the name of the <organization> nor the
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    derived from this software without specific prior written permission.
    *** It is *not* allowed to (in any) form sell the binary or its components
    without the explicit permission of the copyright holder or the
    organisation.
    **
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    ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED
    WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE
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    LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND
    ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT
    (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS
    SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

    Wie wäre es mit dieser Ergänzung?



  • Hacker schrieb:

    Wie wäre es mit dieser Ergänzung?

    Ich halte es nicht für besonders sinnvoll, als jemand mit Muttersprache in deutsch eine Lizenz in englischer Sprache aufzusetzen.

    Wenn du hier kleinste Fehler machst, kann dir das schon das Genick brechen.

    Daher folgender Vorschlag:
    Setze die Lizenz in deutscher Sprache auf und erkläre diese als juristisch einzig gültige. Zusätzlich kannst du dann noch eine englische Übersetzung nachreichen, die aber nicht juristisch bindend sein darf.

    Außerdem kann die Haftung bei Software nach deutschem Recht nicht ausgeschlossen werden, du kannst AFAIK lediglich auschließen, wo sie nicht eingesetzt werden darf, um etwaiger Verantwortung zu entgehen.
    Also z.B. nicht für medizinische Zwecke, nicht im Atomkraftwerk etc..

    Aber ich sage es dir noch einmal, wenn du eine eigene Lizenz aufsetzen willst, dann mache dies nur mithilfe eines Rechtsanwalt.
    Der Rechtsanwalt ist selbst wenn es am Anfang Geld kostet, am Ende günstiger als eine Lizenz die vor Gericht keinen Bestand hat oder für ungültig erklärt wird.

    Im übrigen ist ein Großteil der Debatte die zuletzt geführt wurde, völlig sinnlos, da ich in meinem ersten Posting schon geschrieben habe, daß Open Source Lizenzen bei diesen Resktriktionen nicht gehen.


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