Vorgezogene Rente durch erwerbsfreies Einkommen
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wikipedia schrieb:
Freiwillig Versicherte [Bearbeiten]
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet auch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern (§ 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989). Das gilt insbesondere für Personen, die aus einer Pflichtversicherung oder Familienversicherung ausgeschieden sind, z. B. ein ehemaliger Angestellter, der sich selbständig gemacht hat. Aufgrund unterschiedlicher Zugangsvoraussetzungen und Fristen müssen Interessierte sich frühzeitig von einer Krankenkasse informieren und beraten lassen. In der Regel verfallen diese Rechtsansprüche spätestens nach 90 Tagen. Die Beitragsberechnung unterscheidet sich von der bei Pflichtversicherten. Bei Letzteren wird zur Ermittlung des Versicherungsbeitrages nur das Arbeitsentgelt herangezogen, bei freiwillig Versicherten zusätzlich zum Gewinn auch (sofern vorhanden) Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden), Vermietung und Verpachtung und in gewissem Umfang auch Renten. Wurde eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, die durch einen Gründungszuschuss gefördert wird, wird auch der Gründungszuschuss abzüglich einer Pauschale zur sozialen Sicherung zur Beitragsberechnung herangezogen.
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F98 schrieb:
KingKarl schrieb:
F98 schrieb:
Dieser Versicherungssatz in der GKV ist also vermögensabhängig?
bin mir nicht sicher, denk einkommensabhängig und gewinne aus geldanlagen zählen dazu.
Jo, wenn die Gewinne sich aber, sagen wir mal im Jahr auf ca. 5000€ beschränken, somit werden doch auch nur die 5000€ angerechnet und man fällt unter die Freigrenzen, oder?
ja, weiß aber nicht wie hoch der 'freibetrag' ist.
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Was ist aber, wenn man sich quasi als Hartz IVer meldet? Zahlt da nicht das Amt die Beiträge?
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F98 schrieb:
Angenommen, man hat mit Mitte 50 so viel auf der hohen Kante, dass man nicht mehr gezwungenermaßen arbeiten gehen müsste.
also was jetzt? wenn du genug geld hast, bekommst kein hartz 4 bzw. musst da ein bischen 'zuzahlen' oder so!
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F98 schrieb:
Was ist aber, wenn man sich quasi als Hartz IVer meldet? Zahlt da nicht das Amt die Beiträge?
Würde es. Aber dort werden auch Kapitalerträge als Einnahmen gerechnet werden. Sofern du nicht ohnehin über zuviel Geld verfügst (Was ich vermute, ansonsten würdest du nicht auf die Idee kommen dich Frühverenten zu lassen), wiederum deinen Hartz IV Anteil mit unter sehr stark schmälern wird.
Zusätzlich wirst du Stress mit dem Amt an sich haben wegen Arbeitsvermittlung, Jobangebote, Umschulungen und der ist da ggf sogar noch nerviger als das Selbstzahlen der KK beiträge. Um Ehrlich zu sein finde ich es allen anderen Steuerzahlern unfair gegenüber das du dann wohl eigentlich genug Geld hast aber erwartest das andere Steuerzahler für deine KK aufkommen.
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Meines Wissens bekommst du von Hartz IV keinen Cent, solange du Vermögen oberhalb einer relativ geringen Freigrenze (abhängig vom Lebensalter, aber nur ein paar Tausend) hast, das du aufbrauchen kannst.
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Bashar schrieb:
Meines Wissens bekommst du von Hartz IV keinen Cent, solange du Vermögen oberhalb einer relativ geringen Freigrenze (abhängig vom Lebensalter, aber nur ein paar Tausend) hast, das du aufbrauchen kannst.
Vorsicht, so gering ist die Freigrenze nicht. Es gibt da jemanden in meiner Familie... die gute Frau arbeitete Jahrelang bei der Sparkasse. Hat sich damit auch ein ganz gutes Vermögen angeeignet und zur Kündigung noch eine nicht unerhebliche Summe erhalten. Wir reden hier über einen gesamt Betrag um die 500k €.
An sich sehe ich an der Situation kein Problem. Ein Problem habe ich aber damit, dass sie volles Hartz IV bezieht, obwohl das Amt weiß, dass sie so viel auf der hohen Kante hat.
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inflames2k schrieb:
Vorsicht, so gering ist die Freigrenze nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Hat sich damit auch ein ganz gutes Vermögen angeeignet und zur Kündigung noch eine nicht unerhebliche Summe erhalten. Wir reden hier über einen gesamt Betrag um die 500k €.[...]Ein Problem habe ich aber damit, dass sie volles Hartz IV bezieht, obwohl das Amt weiß, dass sie so viel auf der hohen Kante hat.
Ich wage mich wahrscheinlich nicht besonders weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass das ... nicht die ganze Wahrheit über diesen Fall ist.
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Bashar schrieb:
inflames2k schrieb:
Vorsicht, so gering ist die Freigrenze nicht.
tja, da wird man ganz schön arschgefickt... bei mir im callcenter sind sicher noch paar plätze frei
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Bashar schrieb:
Hat sich damit auch ein ganz gutes Vermögen angeeignet und zur Kündigung noch eine nicht unerhebliche Summe erhalten. Wir reden hier über einen gesamt Betrag um die 500k €.[...]Ein Problem habe ich aber damit, dass sie volles Hartz IV bezieht, obwohl das Amt weiß, dass sie so viel auf der hohen Kante hat.
Ich wage mich wahrscheinlich nicht besonders weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass das ... nicht die ganze Wahrheit über diesen Fall ist.
Dann pass auf das du nicht fällst.
- Ich habe es so wieder gegeben, wie es bei besagter Person eben ist. - Esseidenn sie hat es geschafft 500k vorm Amt zu verheimlichen und das bezweifle ich.
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inflames2k schrieb:
Bashar schrieb:
Hat sich damit auch ein ganz gutes Vermögen angeeignet und zur Kündigung noch eine nicht unerhebliche Summe erhalten. Wir reden hier über einen gesamt Betrag um die 500k €.[...]Ein Problem habe ich aber damit, dass sie volles Hartz IV bezieht, obwohl das Amt weiß, dass sie so viel auf der hohen Kante hat.
Ich wage mich wahrscheinlich nicht besonders weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass das ... nicht die ganze Wahrheit über diesen Fall ist.
Dann pass auf das du nicht fällst.
- Ich habe es so wieder gegeben, wie es bei besagter Person eben ist.
Nö, du hast zum Beispiel nicht gesagt, mit welcher Begründung sie trotz dieses hohen Vermögens als hilfebedürftig eingestuft wird. Stattdessen behauptest du, die Freigrenze sei derart hoch. Das ist definitiv falsch.
Esseidenn sie hat es geschafft 500k vorm Amt zu verheimlichen und das bezweifle ich.
Das WEISST du nichtmal genau und machst dann hier solche Behauptungen?
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inflames2k schrieb:
Vorsicht, so gering ist die Freigrenze nicht. Es gibt da jemanden in meiner Familie... die gute Frau arbeitete Jahrelang bei der Sparkasse. Hat sich damit auch ein ganz gutes Vermögen angeeignet und zur Kündigung noch eine nicht unerhebliche Summe erhalten. Wir reden hier über einen gesamt Betrag um die 500k €.
An sich sehe ich an der Situation kein Problem. Ein Problem habe ich aber damit, dass sie volles Hartz IV bezieht, obwohl das Amt weiß, dass sie so viel auf der hohen Kante hat.
Genau solche dämlichen Märchen sorgen dafür, dass Leute die FDP wählen.
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Fedaykin schrieb:
F98 schrieb:
Was ist aber, wenn man sich quasi als Hartz IVer meldet? Zahlt da nicht das Amt die Beiträge?
Würde es. Aber dort werden auch Kapitalerträge als Einnahmen gerechnet werden. Sofern du nicht ohnehin über zuviel Geld verfügst (Was ich vermute, ansonsten würdest du nicht auf die Idee kommen dich Frühverenten zu lassen), wiederum deinen Hartz IV Anteil mit unter sehr stark schmälern wird.
Zusätzlich wirst du Stress mit dem Amt an sich haben wegen Arbeitsvermittlung, Jobangebote, Umschulungen und der ist da ggf sogar noch nerviger als das Selbstzahlen der KK beiträge. Um Ehrlich zu sein finde ich es allen anderen Steuerzahlern unfair gegenüber das du dann wohl eigentlich genug Geld hast aber erwartest das andere Steuerzahler für deine KK aufkommen.Ok, es geht mir nicht um den Hartz IV-Anteil, den man sowieso nicht bekommt und der einem auch nicht zusteht. Es geht darum, wie man sich bei der Krankenkasse versichert. So wie ich es rausgelesen habe gibts zwei Methoden:
1. selber pflichtversichern, die Beiträge (> 140€) orientieren sich am Einkommen -> also den jährl. Zinsen, die rel. niedrig sein dürften
2. man meldet sich als Hartz IV, vermeidet Jobvermittlung, Umschulung, Bewerbungstraining und all die sinnlosen Versuche die Daseinsberechtigung des Arbeitslosenverwaltungsamtes zu unterstützen -> man bekommt zwar kein Hartz IV, ist aber nicht schlimm, da monatliche Rente vom eigenen Ersparten vorhanden -> zahlt das Amt nun die Pflichtversicherungsbeiträge von der Krankenkasse und Rente weiter?Die Frage ist, ob man aufgrund des "geringen Einkommens" hilfebedürftig ist: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html
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F98 schrieb:
Ok, es geht mir nicht um den Hartz IV-Anteil, den man sowieso nicht bekommt und der einem auch nicht zusteht. Es geht darum, wie man sich bei der Krankenkasse versichert. So wie ich es rausgelesen habe gibts zwei Methoden:
1. selber pflichtversichern, die Beiträge (> 140€) orientieren sich am Einkommen -> also den jährl. Zinsen, die rel. niedrig sein dürften
2. man meldet sich als Hartz IV, vermeidet Jobvermittlung, Umschulung, Bewerbungstraining und all die sinnlosen Versuche die Daseinsberechtigung des Arbeitslosenverwaltungsamtes zu unterstützen -> man bekommt zwar kein Hartz IV, ist aber nicht schlimm, da monatliche Rente vom eigenen Ersparten vorhanden -> zahlt das Amt nun die Pflichtversicherungsbeiträge von der Krankenkasse und Rente weiter?Wenn du kein Anrecht darauf hast Hartz IV zu beziehen, hast du AFAIK auch kein Anrecht darauf dass das Amt deine KK Beiträge zahlt. Dann musst du dich Freiwillig Pflichtversichern. Dabei Orientieren sich die Beiträge nicht direkt an den Einkommen. Du hast eine Midestgrenze, das musst du auf alle Fälle zahlen (da kann man ja die KK der Vertrauens einfach mal fragen). Wenn du zusätzliche Einnahmen durch Zinsen oder Ähnliches hast, werden die dort nochmals aufgerechnet.