Rechnung fuer Domain, die ueber Angebot gratis verfuegbar war



  • IrgendeinName schrieb:

    Ich lese sicher nicht alle AGBs durch, aber meistens. Und definitiv in so einem Fall.

    Dann wärst du die Ausnahme der Ausnahme, und deshalb halte ich es für wahrscheinlicher, dass du hier einfach gelogen hast.

    IrgendeinName schrieb:

    Außerdem, kurz Googlen und:
    http://www.finanz-journal.at/gratis-at-domain-von-easyname/

    Musste mir nicht sagen, ich hab mich da nicht angemeldet. 😉



  • Kellerautomat schrieb:

    Wuerdest du die AGBs bei einer Facebook Aktion lesen?

    _Gerade_ bei sowas: Ja, sehr genau.



  • Ich seh ja ein, dass es eine dumme Idee war. Das Problem ist, dass ich laut Brief nur bis 11.09. Einspruch erheben kann, viel Zeit hab ich also nicht...


  • Administrator

    Kellerautomat schrieb:

    Ich seh ja ein, dass es eine dumme Idee war. Das Problem ist, dass ich laut Brief nur bis 11.09. Einspruch erheben kann, viel Zeit hab ich also nicht...

    Dann mach vorwärts und verschwende nicht deine Zeit in diesem Thread. Red mit deinen Eltern darüber, erklär ihnen genau, was passiert ist. Und dann lasst euch allenfalls beraten, bei jemandem der dazu auch Ahnung hat. Keine Anwälte oder dergleichen in der Verwandschaft oder im Freundeskreis, welche einem ein paar gute gratis Ratschläge geben können?

    Ansonsten irgendeine Kosumentenschutz-Organisation oder allenfalls entsprechende amtliche Stellen anfragen.

    Grüssli



  • Kellerautomat schrieb:

    Ich seh ja ein, dass es eine dumme Idee war. Das Problem ist, dass ich laut Brief nur bis 11.09. Einspruch erheben kann, viel Zeit hab ich also nicht...

    Dann erhebe Einspruch! (aber nur, wenn es weniger Kostet als zu Zahlen.)



  • Ich würde auch da mal anrufen: http://www.arbeiterkammer.at/konsument.htm und im Zweifelsfall zumindest einen Anwalt fragen.

    Das ganze klingt mir sehr dubios und von bestenfalls fragwürdiger Rechtmäßigkeit, aber ich bin natürlich kein Anwalt. Ich weiß nur, dass es leider viele solcher Organisationen gibt, die davon leben, dass sie ahnungslosen "Kunden" rechtlich eigentlich nicht haltbare "Mahnungen" schicken und ein genügend hoher Prozentsatz aus Angst lieber zahlt...

    Und für die Zukunft:

    Ein weiser Mann schrieb:

    If you're not paying for it, you're not the customer; you're the product being sold.

    true story...



  • hustbaer schrieb:

    Jo. Dafür hast du gelogen. Macht dich garantiert angreifbar - zivilrechtliche Klage und so (Schadensersatz oder was weiss ich). Und falls du wegen Alter noch geschützt sein solltest dann müssen deine Eltern es halt ausbaden.

    Ich hab das meiste nur überflogen, aber das ist mir neu? Wie kommst du darauf. Klar hat man wegen Minderjährigkeit keine Narrenfreiheit aber solange die Eltern nicht grob Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sind die meistens außen vor. Man könnte ggf sogar den Anbieter noch einen strick draus drehen das er rechtsgültige Verträge mit minderjährigen Abschließen möchte ohne vorher die Minderjährigkeit näher zu Prüfen.

    Zum hier dargelegten Fall würde ich sogar (nach Deutschen Recht) vermuten das er fein raus ist, da der Vertrag nichtig ist (er als Minderjähriger durfte von vorn herein sowas nicht ohne Erlaubnis der Eltern abschließen). Hier obliegt es ja meist am Anbieter zu Prüfen ob der Vertag wirklich zu stande kommt. Aber da frage ich mich wie die das bei Handyabos oder dergleichen durchpeitschen wollen.

    http://www.juraforum.de/forum/verbraucherrecht/geschaeftsfaehigkeit-minderjaehriger-vertrag-ungueltig-210458

    Wie schon gesagt, ist deutsches Recht für AT habe ich da keinen blassen Schimmer.



  • Ich habe jetzt keine AGBs gelesen, allerdings hört sich das nach Dummfang an und du musst rechtlich gesehen (wie bei den meisten überhöhten Handyrechnungen) natürlich nicht zahlen (keine Abmeldung möglich, Wucher wegen überhöhten Preis: siehe kostenlose Alternativen, schlechte Hinweisführung, ..., ... ).
    Das Inkassounternehmen ist dabei Standard. Am einfachsten wäre es Widerspruch wegen benannten Gründen einzulegen, was aber mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Unternehmen ignoriert wird, solange es nicht vom Anwalt kommt. Über einen Anwalt solltet ihr meiner Auffassung nach _sehr_ gute Chancen haben. Leider kommen die Stundensätze auf das Gleiche raus (darauf spekuliert die Firma höchstwahrscheinlich). Ich würde wohl aber aus Prinzip diesen Schritt gehen, einfach, damit die kein Geld bekommen.

    Grüße



  • dgrat schrieb:

    Ich würde wohl aber aus Prinzip diesen Schritt gehen, einfach, damit die kein Geld bekommen.

    Ich auch



  • dgrat schrieb:

    hört sich das nach Dummfang an und du musst rechtlich gesehen (wie bei den meisten überhöhten Handyrechnungen) natürlich nicht zahlen (keine Abmeldung möglich, Wucher wegen überhöhten Preis: siehe kostenlose Alternativen, schlechte Hinweisführung, ..., ... ).

    Deine Punkte sind aber auch allesamt Dummfug.

    * keine Abmeldung möglich - stimmt nicht, klar kann er die Domäne jederzeit bei der nic.at abmelden

    * Wucher wegen überhöhten Preis: siehe kostenlose Alternativen - keiner gibt dir kostenlos ne Domäne (verwechsle mal nicht ich.at mit ich.irgendeinefirma.at), davon abgesehen ist auch nicht sofort alles Wucher wo es irgendwo irgendjemanden gibt der es (bzw. etwas ähnliches) verschenkt

    * schlechte Hinweisführung - ja OK. Und? Deswegen soll der Vertrag jetzt nicht rechtskräftig sein?



  • Fedaykin schrieb:

    hustbaer schrieb:

    Jo. Dafür hast du gelogen. Macht dich garantiert angreifbar - zivilrechtliche Klage und so (Schadensersatz oder was weiss ich). Und falls du wegen Alter noch geschützt sein solltest dann müssen deine Eltern es halt ausbaden.

    Ich hab das meiste nur überflogen, aber das ist mir neu? Wie kommst du darauf. Klar hat man wegen Minderjährigkeit keine Narrenfreiheit aber solange die Eltern nicht grob Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sind die meistens außen vor.

    Ja, ne, so geht das auch nicht.
    Sonst müsste sich ja jeder alles möglichen von Kindern oder Jugendlichen gefallen lassen bzw. würde auf Kosten verschiedenster Art selbst sitzen bleiben.

    Wenn dein Kind irgendwo auf dem Heimweg von der Schule ne Schaufensterscheibe zerstört, was meinst du wer die zahlt?
    Gott? Der Inhaber des Geschäfts? Die Versicherung (wessen Versicherung?)?
    Ne, die Eltern zahlen das (ausgenommen die Eltern sind entsprechend versichert - im Prinzip zahlen sie es dann aber auch).
    Die Aufsichtspflicht verletzt haben die Eltern dabei aber nicht - es wäre nicht zumutbar dass jeder sein Kind jeden Tag zur Schule bringt und wieder abholt.

    Das Argument "ich hab ja die Aufsichtspflicht nicht verletzt" ist also leider nicht ausreichend. Bzw. schon - wenn es ums Strafrecht geht kann schon sein dass das reicht. Bzw. ich HOFFE dass es dann reicht. Es geht hier aber nicht um Strafrecht.

    Man könnte ggf sogar den Anbieter noch einen strick draus drehen das er rechtsgültige Verträge mit minderjährigen Abschließen möchte ohne vorher die Minderjährigkeit näher zu Prüfen.

    Das ist das einzige was mMn. gehen könnte. Bzw. allgemein die Frage: was ist ausreichend alles wenn man im Inet Verträge abschliesst? Was ist das Minimum was man checken muss, damit der Vertrag als rechtsgültig angesehen wird?

    Ich weiss es nicht. Vielleicht hat er Glück.



  • Österreichisches Konsumentenschutzgesetz schrieb:

    § 5c. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über folgende Informationen verfügen:
    1. Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers,
    2. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
    3. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern,
    4. allfällige Lieferkosten,
    5. die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
    6. das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen des § 5f,
    7. die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden,
    8. die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises sowie
    9. die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.
    (2) Die in Abs. 1 genannten Informationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepaßten Art und Weise erteilt werden. Ihr geschäftlicher Zweck muß unzweideutig erkennbar sein.

    Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12041203

    Österreichisches Konsumentenschutzgesetz schrieb:

    § 6. (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen
    1. sich der Unternehmer eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Frist ausbedingt, während deren er einen Vertragsantrag des Verbrauchers annehmen oder ablehnen kann oder während deren der Verbraucher an den Vertrag gebunden ist;
    2. ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist;
    [...]

    Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40045312

    Wikipedia schrieb:

    Wurde der Vertragspartner nicht besonders auf nachteilige, ungewöhnliche oder überraschende Klauseln in AGB oder Vertragsformblättern hingewiesen, gelten diese nicht. Das gilt auch, wenn der Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrags und dem äußeren Erscheinungsbild nicht mit ihnen rechnen musste. Ob eine Klausel in AGB Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt hat und deshalb unwirksam ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Dies hängt auch von der Branchenüblichkeit und dem Erwartungshorizont des Adressatenkreises ab.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen_(%C3%96sterreich)#Nachteilige.2C_ungew.C3.B6hnliche_und_.C3.BCberraschende_Klauseln

    Ich bin kein Jurist, aber ich bezweifle doch sehr, dass hier alles mit rechten Dingen zuging...



  • hustbaer schrieb:

    Sonst müsste sich ja jeder alles möglichen von Kindern oder Jugendlichen gefallen lassen bzw. würde auf Kosten verschiedenster Art selbst sitzen bleiben.

    Wieso blendest du eigentlich die Möglichkeit aus, dass das Kind den Schaden bezahlen muss?

    Das Argument "ich hab ja die Aufsichtspflicht nicht verletzt" ist also leider nicht ausreichend. Bzw. schon - wenn es ums Strafrecht geht kann schon sein dass das reicht. Bzw. ich HOFFE dass es dann reicht. Es geht hier aber nicht um Strafrecht.

    Soweit ich das als Laie überblicke, gilt (in Deutschland jedenfalls) für die Schadensersatzpflicht im Wesentlichen das gleiche wie für die Strafmündigkeit.



  • hustbaer schrieb:

    Wenn dein Kind irgendwo auf dem Heimweg von der Schule ne Schaufensterscheibe zerstört, was meinst du wer die zahlt?
    Gott? Der Inhaber des Geschäfts? Die Versicherung (wessen Versicherung?)?
    Ne, die Eltern zahlen das (ausgenommen die Eltern sind entsprechend versichert - im Prinzip zahlen sie es dann aber auch).
    Die Aufsichtspflicht verletzt haben die Eltern dabei aber nicht - es wäre nicht zumutbar dass jeder sein Kind jeden Tag zur Schule bringt und wieder abholt.

    Ich zerstöre dir nur ungerne deine kindlichen und sicherlich menschlich nachvollziehbaren Illusionen, aber wenn ein unter 7 Jähriges Kind was zerstört, dann haftet niemand und der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Bum!

    Und auch zwischen 7 und 18 kommt es auf den Einzelfall an.



  • Bashar schrieb:

    hustbaer schrieb:

    Sonst müsste sich ja jeder alles möglichen von Kindern oder Jugendlichen gefallen lassen bzw. würde auf Kosten verschiedenster Art selbst sitzen bleiben.

    Wieso blendest du eigentlich die Möglichkeit aus, dass das Kind den Schaden bezahlen muss?

    Weil es darum irgendwie nicht ging, mir zumindest nicht.
    Wenn das Kind haftbar ist, dann ist eben das Kind haftbar.

    Das Argument "ich hab ja die Aufsichtspflicht nicht verletzt" ist also leider nicht ausreichend. Bzw. schon - wenn es ums Strafrecht geht kann schon sein dass das reicht. Bzw. ich HOFFE dass es dann reicht. Es geht hier aber nicht um Strafrecht.

    Soweit ich das als Laie überblicke, gilt (in Deutschland jedenfalls) für die Schadensersatzpflicht im Wesentlichen das gleiche wie für die Strafmündigkeit.[/quote]
    Mag sein. Ich wie gesagt bin auch kein Anwalt.



  • Minimee schrieb:

    hustbaer schrieb:

    Wenn dein Kind irgendwo auf dem Heimweg von der Schule ne Schaufensterscheibe zerstört, was meinst du wer die zahlt?
    Gott? Der Inhaber des Geschäfts? Die Versicherung (wessen Versicherung?)?
    Ne, die Eltern zahlen das (ausgenommen die Eltern sind entsprechend versichert - im Prinzip zahlen sie es dann aber auch).
    Die Aufsichtspflicht verletzt haben die Eltern dabei aber nicht - es wäre nicht zumutbar dass jeder sein Kind jeden Tag zur Schule bringt und wieder abholt.

    Ich zerstöre dir nur ungerne deine kindlichen und sicherlich menschlich nachvollziehbaren Illusionen, aber wenn ein unter 7 Jähriges Kind was zerstört, dann haftet niemand und der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Bum!

    Und auch zwischen 7 und 18 kommt es auf den Einzelfall an.

    Ach das ist aber sehr nett dass du das nur sehr ungern tust 🙄

    Du meinst wirklich dass das - vorausgesetzt es stimmt - oft zur Anwendung kommt? Bei Kindern unter 7 Jahren wird sich vermutlich fast immer jemand finden, der seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat.
    Und wenn sich so jmd. findet, dann wird der wohl zahlen.



  • hustbaer schrieb:

    Minimee schrieb:

    ...wenn ein unter 7 Jähriges Kind was zerstört, dann haftet niemand und der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen. Bum!

    Und auch zwischen 7 und 18 kommt es auf den Einzelfall an.

    Du meinst wirklich dass das - vorausgesetzt es stimmt - oft zur Anwendung kommt?

    Es gibt genügend Fälle in denen diese Regel Anwendung gefunden hat. Ich erinnere mich noch an eine abgebrannte Scheune, wo der Bauer kein Ersatz für bekam (Kleines Kind aus der Nachbarschaft hat mit Feuer gespielt). Oder ein Fall bei dem es in Folge zu einer schwere Behinderung kam - ohne Zahlungen von der Familie des Kindes, das zu diesem Unfall geführt hat.

    Und das sind nur 2 mir bekannte Fälle.



  • hustbaer schrieb:

    Du meinst wirklich dass das - vorausgesetzt es stimmt - oft zur Anwendung kommt? Bei Kindern unter 7 Jahren wird sich vermutlich fast immer jemand finden, der seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat.
    Und wenn sich so jmd. findet, dann wird der wohl zahlen.

    Das kommt gar nicht so selten vor. Wenn ein Kind mit seinem Dreirad an ein Auto rumst und den Lack beschädigt dann haftet niemand. Wenn die Mutter dabeisteht, wo soll sie da die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben?



  • @dot
    Und wo genau siehst du da jetzt ein Problem?

    Der erste Teil ("Die in Abs. 1 genannten Informationen...") betrifft wohl alle Webshops. Entweder sie haben das ordnungsgemäss hinbekommen oder nicht -- was aber mit dem Fall hier eigentlich gar nichts zu tun hat. Wenn nicht dann wäre jeder Vertrag des Anbieters anfechtbar, ganz egal wer ihn abgeschlossen hat, wie alt der ist etc.

    Worum es im zweiten Teil ("ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers...") geht verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich könnte mir aber vorstellen dass hier ein "Ich erkläre hiermit blablabla" Formular oder eine Bestätigungsmail mit einem "Sie haben erklärt blablabla" Absatz ausreichend ist. Und ist auch etwas was man als Webshop Anbieter allgemein entweder verkacken oder richtig machen kann, und hat nur insofern mit diesem Fall zu tun als dass auch hier der Anbieter was vermasselt haben könnte, was dann für alle Kunden ein Schlupfloch darstellen würde.

    Was den dritten Teil angeht ("ungewöhnliche oder überraschende Klauseln in AGB oder Vertragsformblättern...") - siehst du in deren ABGs etwas ungewöhnliches oder überraschendes? Ich weiss ehrlich gesagt nicht wie sehr es üblich ist dass ein Webspace Anbieter eine Domäne löschen lässt wenn man den Vertrag mit denen kündigt.



  • @asc/Minimee
    Hm. OK.
    Ist das Deutsches Recht und/oder Österreichisches?

    Irgendwie macht es ja auch Sinn. Man kann Kinder nicht immer und überall beaufsichtigen, und ohne eine solche Regelung wäre jeder der kleine Kinder hat permanent in Gefahr für u.U. enorme Schäden aufkommen zu müssen.

    Andrerseits kann es natürlich auch für den Geschädigten extrem sein. Und es wird wohl vermutlich kaum irgendeine übliche Versicherung solche Schäden abdecken.


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