Rechnung fuer Domain, die ueber Angebot gratis verfuegbar war



  • Minimee schrieb:

    Wenn ein Kind mit seinem Dreirad an ein Auto rumst und den Lack beschädigt dann haftet niemand. Wenn die Mutter dabeisteht, wo soll sie da die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben?

    Na, indem sie dem Kind nicht gesagt hat es soll nicht so nah an den Autos fahren?
    Also das finde ich ist ein schlechtes Beispiel.

    Aufsichtspflicht heisst ja nicht nur anwesend sein und zugucken. Und dann "upps" sagen.



  • hustbaer schrieb:

    @dot
    Und wo genau siehst du da jetzt ein Problem?

    Ich weiß natürlich nicht, was genau er da angeklickt und bestellt hat. Aber ich denke, es ist mal nicht davon auszugehen, dass er über "den Preis der Dienstleistung" oder "die Einzelheiten der Zahlung" klar und verständlich aufgeklärt wurde.
    Die Tatsache, dass er implizit noch einen zweiten Vertrag geschlossen hat, war ihm offenbar nicht einmal bewusst und über die Tatsache, dass ein "bestimmtes Verhalten", nämlich in seinem Fall das nicht explizite kündigen dieses zweiten Vertrages, als Erklärung gilt, diesen ab einem gewissen Zeitpunkt nun plötzlich entgeltlich fortzuführen, wurde er ganz bestimmt nicht "besonders hingewiesen".
    Insbesondere ist es eben offenbar nicht rechtmäßig, derartige Dinge nur in den AGB zu verstecken.

    Ich hab selber mal indirekt Bekanntschaft mit ähnlicher Abzocke gemacht. Das war irgend so eine Freeware Sache, wo dann auch in den AGB irgendwas gestanden ist oder so, war aber doch wohl etwas klarer als hier. Meine Freundin damals hat die "Mahnungen" ignoriert und natürlich nicht gezahlt und nie wieder was von denen gehört. Wie gesagt: Die wissen genau, dass sowas vor Gericht keinen Bestand hat und leben davon, dass genug Leute sich einschüchtern lassen und lieber gleich zahlen und still sind.

    Natürlich rate ich in diesem Fall ausdrücklich nicht dazu, die Mahnungen zu ignorieren. Ich würde als erstes beim Konsumentenschutz anrufen, bzw. hätte das schon längst getan...



  • hustbaer schrieb:

    Irgendwie macht es ja auch Sinn. Man kann Kinder nicht immer und überall beaufsichtigen, und ohne eine solche Regelung wäre jeder der kleine Kinder hat permanent in Gefahr für u.U. enorme Schäden aufkommen zu müssen.

    Gneau so ist es bei Haustieren, Stichwort Gefährdungshaftung.



  • dot schrieb:

    hustbaer schrieb:

    @dot
    Und wo genau siehst du da jetzt ein Problem?

    Ich weiß natürlich nicht, was genau er da angeklickt und bestellt hat. Aber ich denke, es ist mal nicht davon auszugehen, dass er über "den Preis der Dienstleistung" oder "die Einzelheiten der Zahlung" klar und verständlich aufgeklärt wurde.

    Wieso gehst du davon aus? Ich gehe davon aus dass die weder besonders schlau noch besonders bescheuert sind, und daher was das angeht auch dem entsprechend durchschnittliche Arbeit geleistet haben.

    Die Tatsache, dass er implizit noch einen zweiten Vertrag geschlossen hat, war ihm offenbar nicht einmal bewusst

    Naja was ihm bewusst war und was nicht ist ja nun ziemlich egal.

    und über die Tatsache, dass ein "bestimmtes Verhalten", nämlich in seinem Fall das nicht explizite kündigen dieses zweiten Vertrages, als Erklärung gilt, diesen ab einem gewissen Zeitpunkt nun plötzlich entgeltlich fortzuführen, wurde er ganz bestimmt nicht "besonders hingewiesen".

    Da der Hoster auch ein Registrar bei der nic.at ist, registriert er bei der Bestellung netterweise die Domäne für den Kunden - auf den Namen des Kunden. (Soweit war das auch bei allen Hosting-Verträgen "mit Domäne" die ich zu Gesicht bekommen habe klar. Da stand immer dass der Hoster quasi nur als Vermuttler auftritt und mir die Domäne registriert, passende DNS Einträge machen lässt etc., die Domäne aber eben auf meinen Namen registriert ist und sozusagen "mir gehört")

    So lange der Kunde mit dem Hoster nen Vertrag hat, übernimmt der Hoster netterweise das Weiterleiten der Zahlung an die nic.at.
    Wenn der Kunde den Vertrag mit dem Hoster kündigt, dann hört der Hoster auf das zu übernehmen.
    Wenn er ein netter Hoster ist, dann ist auf der Seite wo man kündigen kann eine fette "lösche bitte auch alle meine Domänen" Checkbox. Oder es kommt eine Mail mit dem Hinweis dass die Domäne nicht gelöscht wurde, und man das selbst machen muss. Wenn er kein netter Hoster ist, ist die Checkbox nicht da und es kommt keine Mail.

    "Entgeltlich" war die Domäne von vornherein, und wäre sie auch ohne Kündigung geblieben - es gab nur einen Gutschein der die erste Gebühr abdeckt. Auch am Vertrag mit der nic.at ändert sich nichts mit der Kündigung, das einzige was sich ändert ist dass der Hoster die Übermittlung der Zahlungen an die nic.at nicht mehr übernimmt.

    Es bedarf an dieser Stelle also - abgesehen von der Kündigung - keiner Erklärung, und daher muss das "nicht explizit kündigen" auch nicht als solche gelten.

    Ist also bloss noch die Frage ob das bei der Bestellung ersichtlich war, und überhaupt ein rechtskräftier Vertrag mit der nic.at zustande gekommen ist.

    Insbesondere ist es eben offenbar nicht rechtmäßig, derartige Dinge nur in den AGB zu verstecken.

    Ja siehe oben, ich sehe da keine Notwendigkeit dass da irgendwas unklares in den AGBs versteckt wurde.
    Strittig ist höchstens die Frage ob es als "unüblich" o.Ä. anzusehen ist dass die Domäne nicht mit gekündigt wird.
    Und auch das nur, wenn der Kunde darüber nicht beim Abschluss des Hosting-Vertrags explizit informiert wurde. Was wir ja nicht wissen. Eine Mail bei Vertragsabschluss würde da mMn. wie gesagt reichen.
    (Nur dass es in den AGBs steht heisst ja nicht dass es nicht auch noch wo anders steht.)

    Ich hab selber mal indirekt Bekanntschaft mit ähnlicher Abzocke gemacht. Das war irgend so eine Freeware Sache, wo dann auch in den AGB irgendwas gestanden ist oder so, war aber doch wohl etwas klarer als hier. Meine Freundin damals hat die "Mahnungen" ignoriert und natürlich nicht gezahlt und nie wieder was von denen gehört. Wie gesagt: Die wissen genau, dass sowas vor Gericht keinen Bestand hat und leben davon, dass genug Leute sich einschüchtern lassen und lieber gleich zahlen und still sind.

    Die Mahnung hat er von der nic.at bekommen, nicht vom Hoster. Und ich gehe mal davon aus dass die nic.at keine Abzockerbude ist. Eher davon dass es für den Hoster in irgendeiner Form nachteilig wäre eine automatische Kündigung der Domäne bei der nic.at anzubieten. Sonst gäbe es wohl nicht eine Ausnahme *nur* für .at Domänen.

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    Ich mag auch keine Abzocker. Nur ist für mich hier nicht klar ob hier irgendwas gelaufen ist was man als Abzocke bezeichnen müsste/sollte.

    Weil es das Internet ist finden sich - trotz unklarer/unbekannter Sachlage - sofort genügend Leute die ganz erpört die Seite des vermeintlichen Opfers ergreifen, und ganz klar die Schuld beim vermeintlichen bösen Abzocker sehen. Und das mag ich auch nicht.

    Es kann ja genau so gut sein dass der junge Mann - warum auch immer - einfach nicht richtig geguckt hat.



  • Meiner Meinung nach stellt sich die Frage nach AGB's nichtmal.
    Und wieder betone ich (nach deutschen Recht) wäre der Vertrag nichtmal zustande gekommen. Er ist Unwirksam:

    1.) Der Vertragspartern war zum Zeitpunkt der Vertrages minderjährig. (Es geht ja hier nicht um einen Kaugummikauf oder ähnliches sondern um eine Langfristige Bindung die ggf mit Kosten verbunden ist).
    2.) Bei wahrung seiner Sorgfaltspflicht hätte der Anbieter des Vertrages feststellen können das sein Kunde minderjährig ist (Fax mit Ausweis oder ähnliches ist ja gang und gebe).

    Hier gibt es meines erachtens nichtmal viel zu diskutieren. Gerade Punkt 1 ist ein Fakt der ziemlich unumstößlich ist. Wenn ein Anbieter nichts entsprechendes unternimmt um festzustellen ob er gültige Verträge abschließt ist das sein Problem.

    Kurzum die nic.at kann ihre Kosten wohl von der ursprünglichen Firma einholen, denn sie hatt keinen gültigen Vertag mit dem Endkunden. Sehr wohl aber einen mit den ursprünglichen Hoster.
    Dieser könnte maximal versuchen wiederum Schadensersatz geltend zu machen weil der Kunde wohlwissend eine falsche Angabe zu seinen Alter gemacht hat. Das wären aber zwei separate Prozesse. Dort hat aber der Endkunde wiederum schlechte Karten. Dort kann er sich nicht mit AGB's oder dergleichen rausreden denn dort geht es allein darum ob er "Ich bin 18" angeklickt hat obwohl er keine 18 ist (dort wäre wohl auch bestandteil ob so eine einfache Checkbox ausreicht). Sollte das verfahren gutgehen kann sich dann die Firma das Geld beim Threadersteller wiederholen.



  • hustbaer schrieb:

    @asc/Minimee
    Hm. OK.
    Ist das Deutsches Recht und/oder Österreichisches?

    Die von mir geschilderten Fälle waren nach deutschen Recht, wie es in Österreich ist, weiß ich nicht.



  • hustbaer schrieb:

    Na, indem sie dem Kind nicht gesagt hat es soll nicht so nah an den Autos fahren?
    Also das finde ich ist ein schlechtes Beispiel.

    Es gibt Kinder, die gehorchen ihren Eltern nicht immer sofort aufs Wort.



  • Fedaykin schrieb:

    Kurzum die nic.at kann ihre Kosten wohl von der ursprünglichen Firma einholen, denn sie hatt keinen gültigen Vertag mit dem Endkunden. Sehr wohl aber einen mit den ursprünglichen Hoster.
    Dieser könnte maximal versuchen wiederum Schadensersatz geltend zu machen weil der Kunde wohlwissend eine falsche Angabe zu seinen Alter gemacht hat. Das wären aber zwei separate Prozesse. Dort hat aber der Endkunde wiederum schlechte Karten. Dort kann er sich nicht mit AGB's oder dergleichen rausreden denn dort geht es allein darum ob er "Ich bin 18" angeklickt hat obwohl er keine 18 ist (dort wäre wohl auch bestandteil ob so eine einfache Checkbox ausreicht). Sollte das verfahren gutgehen kann sich dann die Firma das Geld beim Threadersteller wiederholen.

    Ja, so sehe ich das auch.



  • Was mich echt mal interessieren würde ist:

    Wieso stellt Kellerautomat eine Juristische Frage in einem Programmierforum?
    Ich mein ich frag auch nicht in einem Schachforum wie ein Auto funktioniert.^^

    @Kellerautomat poste deine Frage doch mal in einem Jura Forum da haste dann direkt Leute die Ahnung von dem Kram haben und fürs beraten im Forum nehmen die da auch kein Geld. (Ich hab auch mal in so einem eine Juristische Frage gestellt und wurde gut beraten.)



  • Hallo Leute,

    Hier nochmal ein kleines Statusupdate. Meine Eltern haben bei dem Inkassobuero angerufen, die Frau am Telefon meinte, sie kennt die Situation von ihren eigenen Kindern und wird uns entgegenkommen, das restliche Geld sollen wir von easyname einfordern. Letztendlich sind sie von der Forderung komplett zurueckgetreten, weil ich minderjaehrig bin. Auf Nachfrage, warum man das nicht direkt gemacht hat, konnte man keine Antwort geben.

    Gruesse,
    Der Kellerautomat



  • Kellerautomat schrieb:

    Auf Nachfrage, warum man das nicht direkt gemacht hat, konnte man keine Antwort geben.

    Weil sie nicht wussten, das du minderjährig bist? Du hast ja ni mit denen geredet, als sie dir Rechnungen geschickt haben. Selten blöde Frage.



  • In dem Brief stand doch "An die Erziehungsberechtigten von X" 😉


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