Computerspiele bald keine Software mehr?



  • EA vertrat schon vor 5 Jahren die Rechtsauffassung, das man bei einem Computerspiel den Kopierschutz nicht umgehen darf, wenn der Benutzer keinen Grund fuer eine Sicherheitskopie hat. Da sie Datentraeger kostenlos ersetzen, darf ihr Schutz daher nicht umgangen werden.



  • TGGC schrieb:

    EA vertrat schon vor 5 Jahren die Rechtsauffassung, das man bei einem Computerspiel den Kopierschutz nicht umgehen darf, wenn der Benutzer keinen Grund fuer eine Sicherheitskopie hat. Da sie Datentraeger kostenlos ersetzen, darf ihr Schutz daher nicht umgangen werden.

    Wurde das irgendwie schon vor Gericht angewendet?

    Es steht natürlich jedem frei, das Recht nach eigenem Ermessen auszulegen, auch EA, aber ob ein Gericht so einer Rechtsauffassung folgen würde ist wieder ein ganz anderes Thema, dazu kommt noch, dass die Sicherungskopie vertraglich nicht untersagt werden darf. Selbst wenn EA also vertraglich kostenlosen Ersatz für Datenträger zusichert, wüßte ich nicht, was das an der Erlaubis, eine Sicherungskopie anzulegen, ändern würde.
    Auch wäre mal interessant zu wissen, ob EA auch bei Diebstahl des Datenträgers den Datenträger kostenlos ersetzt, ich schätze mal nein.



  • Ersatz fuer Datentraeger bekommst du eigentlich problemlos, meist reicht Photo von Handbuch oder Kaufbeleg. Das ist schon ewig so. Immer oefter sind Datentraeger auch gar nicht mehr erforderlich, siehe Steam, DLCs, Battlenet usw. Und darum gehst du evtl. auch irr mit deiner Rechtsauffassung:
    "(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist." (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69d.html)

    Wenn ich jederzeit kostenlos einen Datentraeger bekommen kann oder das Spiel ehh einfach neu runterladen, warum ist dann die Sicherung noetig?

    Vor Gericht wurde das noch nie angewendet, da normalerweise von Seiten der Hersteller gegen private Sicherheitskopien nicht vorgegangen wird. Es ist ja auch schwer vorstellbar, wie ein Herrsteller ueber sowas ueberhaupt Kenntnis erlangen sollte. Aber was nuetzt dir das, wenn du z.b. ein Spiel und seine Sicherheitskopie auf EBay verkaufst, und du dann abgemahnt wirst? das es kein Urteil dazu gibt.

    Die Verbraucherzentrale hat sich mittlerweile auf den Standpunkt zurueckgezogen, das ein Sicherheitskopie nur unter zwei Bedingungen erlaubt ist: es wird kein Kopierschutz umgangen und man bekommt die Datentraeger nicht ersetzt (http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_2324.htm). Realistisch gesehen ist damit die Sicherheitskopie fast nie zulaessig.



  • TGGC schrieb:

    Ersatz fuer Datentraeger bekommst du eigentlich problemlos, meist reicht Photo von Handbuch oder Kaufbeleg. Das ist schon ewig so. Immer oefter sind Datentraeger auch gar nicht mehr erforderlich, siehe Steam, DLCs, Battlenet usw. Und darum gehst du evtl. auch irr mit deiner Rechtsauffassung:
    "(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist." (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69d.html)

    Wenn ich jederzeit kostenlos einen Datentraeger bekommen kann oder das Spiel ehh einfach neu runterladen, warum ist dann die Sicherung noetig?

    Bleiben wir mal bei den Datenträgern, die Online Schiene ist wieder ein völlig anderes Gebiet.

    Und zu ersteren sei gesagt, wie bereits erwähnt, der Datenträger könnte auch geklaut werden
    und dann wären da noch die Publisher die Bankrott gehen oder gingen (z.B. Jowood, THQ), da ist es dann gut, sich auf die selbst erstellte Sicherheitslücke verlassen zu können.

    Mir wurde mal eine Diskette zu Civilization 1 gestohlen und vom damaligen Publisher Microprose habe ich dafür nie einen Ersatz erhalten, obwohl dem Spiel extra so ne Art Retourscheinbeleg, mit dem man ein Backup anfordern konnte, beilag.

    Natürlich habe ich das denen damals geschickt, aber ich habe nie eine Antwort darauf erhalten.
    Und ganz ärgerlich war auch, diesen Retourscheinbeleg mußte ich aus dem Handbuch ausschneiden, das sah dann hinterher recht unschön aus mit so ner zerschnippelten Seite.

    Seit dem vertraue ich nur noch auf meine eigenen Sicherungsmöglichkeiten, ganz gleich welchen Service die Publisher anbieten.
    Diesen würde ich vielleicht nutzen, wenn die Original CD mal defekt wird, aber aufgrund der Sicherungskopie dürfte das wohl nicht passieren.

    Und das Zeugs, das Online kommt, das sichere ich übrigens ebenfalls.
    Allein schon aus dem Grund, weil man nie wissen kann, ob der Dienst rund um die Uhr erreichbar ist oder doch mal ausfällt und wenn ich dann spielen will, dann habe ich immer noch mein eigenes Backup und bin vom Server unabhängig.
    Bezüglich Spiele die eine Aktivierung nach der Installation erfordern, habe ich kein akutes Problem, denn solche Spiele besitze ich nicht.

    Vor Gericht wurde das noch nie angewendet, da normalerweise von Seiten der Hersteller gegen private Sicherheitskopien nicht vorgegangen wird. Es ist ja auch schwer vorstellbar, wie ein Herrsteller ueber sowas ueberhaupt Kenntnis erlangen sollte. Aber was nuetzt dir das, wenn du z.b. ein Spiel und seine Sicherheitskopie auf EBay verkaufst, und du dann abgemahnt wirst? das es kein Urteil dazu gibt.

    Deswegen würde ich ja auch niemals ein Spiel mitsamt der Sicherungskopie auf Ebay verkaufen, sondern die Sicherungskopie vernichten und nur die Original Datenträger + Rest verkaufen.
    Und das die Originaldatenträger sich noch in gutem Zustand befinden, dafür hatte man dann ja die ganzen Jahre die Sicherungskopie.

    Allein das ist übrigens schon ein berechtigter Grund immer eine Sicherungskopie zu haben, damit der Originaldatenträger erst gar nicht kaputt geht.

    Dann wäre mal interessant zu wissen, ob man von einem Publisher auch noch einen Ersatzdatenträger erhält, wenn das Spiel bundesweit beschlagnahmt wurde, also unter Index B fällt.
    Hier würde ich erst gar nicht mehr damit rechnen, dass der Publisher mir einen Ersatztdatenträger zu schickt,
    Es gewinnt also wieder: Selber die Sicherungskopie machen.

    Und dann wären da noch Spiele, die ich in Fernost bei won (oder wie die damals hiesen) gekauft habe.
    Das sind alles US (oder vereinzelt UK) Versionen, allerdings waren die sehr günstig und IMO eher aufgrund der Preisgestaltung für den Asiatischen Markt bestimmt. Hier würde ich also schon bezweifeln, dass die Zweigstelle des Publishers in Deutschland für den Deutschen Markt mir dann überhaupt so einen Datenträger zukommen lassen würde, die werden sich dann sicher herausreden.
    Denn heutzutage wird das ja auch überall versucht die Märkte entsprechend aufzuteilen um mehr Geld herausholen zu können.
    Im schlimmsten Fall kriege ich in so einem Fall also gar keinen Datenträger und im zweitschlechtesten Fall nur eine relativ wertlose deutsche Version.
    Auch das ist wieder ein Grund sich nur auf sich selbst zu verlassen.

    Die Verbraucherzentrale hat sich mittlerweile auf den Standpunkt zurueckgezogen, das ein Sicherheitskopie nur unter zwei Bedingungen erlaubt ist: es wird kein Kopierschutz umgangen und man bekommt die Datentraeger nicht ersetzt (http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_2324.htm). Realistisch gesehen ist damit die Sicherheitskopie fast nie zulaessig.

    Ich würde hier schon allein die rechtliche Aussagekraft des Artikels anzweifeln.
    Solche Schlussfolgerungen werden dummerweise auch von Laien aufgeschnappt und so wiedergegeben, dass man das dann genau in diesem Artikel wiederfindet, weil vergleichbares schon öfters behauptet wurde.
    Z.B. hat die Gamestar mal einen Artikel über den zweiten Korb des UrHG geschrieben hat und darin, bei den Aussagen dann Musik CDs und Computerspiele in einen Topf geworfen hat bzw. gar nicht unterschieden, obwohl das schon damals klar zu trennen war.
    D.h. die Musik CDs waren gemeint, aber es wurde vom RA nicht hervorgehoben das er die Spiele damit nicht meint und schwuppst war die interpretirebare Aussage des Artikels das der technische Kopierschutz einer Software nicht umgangen werden dürfe.
    Und diese Fehlinterpretation im Artikel hielt sich dummerweise sehr lange und wurde dann von anderen Lesern aufgeschnappt und teilweise auch mehrfach kopiert, so dass sie wieder in anderen Artikeln auftauchten, wie auch hier in diesem Artikel der Verbraucherzentrale.

    Insofern ist dein Hinweis auf die Verbraucherzentrale zwar sicher nett gemeint, aber ich denke der Gesetzgeber soll erstmal beim UrHG klar Schiff machen und sich richtig ausdrücken, so dass das wirklich eindeutig klar ist was nun erlaubt ist und was nicht.
    Denn solange das nicht der Fall ist, kann man ein Computerspiel ganz klar zur Software zählen und dann greifen auch die dafür vorhergesehenen Paragrafen.

    PS:
    Bezüglich der Gamestar war diese verwirrende Aussage höchstwahrscheinlich auch Absicht, denn die Publisher haben da sicher Druck ausgeübt den Artikel so zu schreiben, dass er den Publishern gegenüber, aufgrund dessen Ungenauigkeit wohlwollend interpretiert werden müsse.



  • Düstere Zeiten im Anmarsc schrieb:

    Und zu ersteren sei gesagt, wie bereits erwähnt, der Datenträger könnte auch geklaut werden
    und dann wären da noch die Publisher die Bankrott gehen oder gingen (z.B. Jowood, THQ), da ist es dann gut, sich auf die selbst erstellte Sicherheitslücke verlassen zu können.

    Ähm, ich meine natürlich Sicherungskopie. 😃



  • Bezüglich dem Artikel der Verbraucherzentrale stellt sich mir gerade die Frage, ob man die Verbraucherzentrale wegen falscher Rechtsauskunft abmahnen kann.
    Denn was soll dass hier:

    "Dies gilt natürlich nur mit der Einschränkung, dass hierfür kein Kopierschutz umgangen wurde."

    schon sonst sein, außer eben einer falschen Auskunft.



  • TGGC schrieb:

    Ersatz fuer Datentraeger bekommst du eigentlich problemlos, meist reicht Photo von Handbuch oder Kaufbeleg. Das ist schon ewig so. Immer oefter sind Datentraeger auch gar nicht mehr erforderlich, siehe Steam, DLCs, Battlenet usw. Und darum gehst du evtl. auch irr mit deiner Rechtsauffassung:
    "(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist." (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69d.html)

    Wenn ich jederzeit kostenlos einen Datentraeger bekommen kann oder das Spiel ehh einfach neu runterladen, warum ist dann die Sicherung noetig?

    Weil ich mich nicht darauf verlassen will, daß EA niemals konkurs geht. Weil ich mich nicht darauf verlassen will, daß EA diese kostenlosen Ersatzdatenträger für immer anbietet. Weil ich im Falle einer CD-Explosion sofort(!) weiterspielen können will und nicht erst zwei Tage auf eine Post-Lieferung warten.



  • Düstere Zeiten im Anmarsc schrieb:

    Bezüglich dem Artikel der Verbraucherzentrale stellt sich mir gerade die Frage, ob man die Verbraucherzentrale wegen falscher Rechtsauskunft abmahnen kann.

    Wenn du darlegen kannst, inwieweit deine Rechte durch diese Auskunft verletzt werden...
    Eine Dienstleistung i.S.d. RDG ist es ja sowieso nicht.

    Verbraucherzentral schrieb:

    Sicherheitskopie erlaubt?

    Anbieter dürfen die Erstellung von Sicherheitskopien durch den Nutzer – auch über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nicht ausschließen. Denn solange die Anbieter dem Verbraucher keinen Ersatz oder kostenlosen Umtausch defekter Datenträger anbieten, sollten Nutzer für gewöhnlich eine Sicherungskopie der legal erstandenen Produkte anfertigen dürfen. Dies gilt natürlich nur mit der Einschränkung, dass hierfür kein Kopierschutz umgangen wurde.

    Also hier steht überhaupt nichts darüber, wann es erlaubt ist, eine Sicherheitskopie anzufertigen. Der Absatz beschäftigt sich ausschließlich damit, wann ein Anbieter das Anfertigen einer Sicherheitskopie (vertraglich) ausschließen darf. Ob diese Aussage nun haltbar ist, kann ich nicht beurteilen (der Verweis auf die AGB ist allerdings etwas überflüssig, weil sowieso nie ein Individualvertrag vorliegen wird, und folglich alle Vertragsbedingen einer entsprechenden Prüfung unterzogen werden können).



  • @Düstere Zeiten im Anmarsc: Und du meinst, die haben nicht geantwortet, weil dein Datentraeger geklaut wurde? Schon klar... Deine persoenlichen Behauptungen besagen hier leider gar nichts. Standard ist heute, das der Normaluser gar keine Sicherheitskopie anlegen kann, denn die Mehrzahl verkaufter Spiele auf Datentraeger sind fuer Konsolen. Insofern ist das Recht auf Umtausch realistischer als das auf Kopie. Genauso dein Kommentar, das wie bei physischen Datentraegern bleiben muessten. EA bietet die Downloads seit mindestens 5 Jahren an. Mit Origin ist es nun unausweichlich.

    @volkard: Meinst du, das wuerde ziehen vor Gericht? Auch in Anbetracht dessen, das du zum Spielen Origin brauchst, was dir ohnehin die Sicherheitskopie gibt?

    @camper: Aehm, doch genau das steht da.



  • TGGC schrieb:

    @volkard: Meinst du, das wuerde ziehen vor Gericht? Auch in Anbetracht dessen, das du zum Spielen Origin brauchst, was dir ohnehin die Sicherheitskopie gibt?

    Die IT-Inkompetenz mancher Richter und wohl des gesamten Landgerichts München sind legendär. Daher kann man nie wissen, ob man recht bekommt.
    Abgesehen davon halte ich die EA-Interpretation für unhaltbar und das Aufzeigen berechtigter Sicherungsgründe nur für eine Fleißarbeit.



  • Wie erklaert sich dann, das fast alle User ohne Sicherheitskopie auskommen?



  • TGGC schrieb:

    Wie erklaert sich dann, das fast alle User ohne Sicherheitskopie auskommen?

    Dei meisten User haben auch Schuhgrößen unter 47. Verbieten wir doch einfach größere Schuhe.
    Es ist irrelevant für mich, daß die meisten User ihren Rechner unsachgemäß bedienen und sich von großen Unternehmen regelmäßig verarschen lassen. Das ist ihr Recht. Aber deren Verhalten kann doch kaum mich zwingen, mich anzupassen?



  • volkard schrieb:

    Aber deren Verhalten kann doch kaum mich zwingen, mich anzupassen?

    Doch. Denn die Gesellschaft bestimmt, wie ein Gesetz genau auszulegen ist.

    Zum Beispiel gibt es bestimmt auch ein paar versierte Personen, die den Abopreis wenn man irgendwas Zwielichtes bestellt auch erkennen koennen, wenn er mit 7Pt Schrift am unteren Ende der Webseite steht. Das Gesetz wird trotzdem so ausgelegt, dass der Preis fuer den Durchschnittsuser erkennbar sein muss.

    Siehe hier: http://www.recht24.de/a/wie-werden-gesetze-ausgelegt-und-interpretiert
    Mindestens die historische Auslegung und die teleologische Auslegung sind abhaengig von gesellschaftlichen Gegebenheiten.

    In diesem Fall muss man sich fragen, was das Gesetz bewirken soll. Es soll dafuer sorgen, das ein Kaeufer das Produkt ohne unnoetige Einschraenkungen nutzen kann. Wenn nun fuer niemanden eine Sicherungskopie noetig ist um die Benutzung zu sichern, dann waere es evtl. noetig nachzuweisen, warum es nun gerade in deinem Fall anders sein kann.


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