Wie kann man uncut Spiele auf Steam kaufen?



  • Welche Möglichkeiten gibt es dafür?

    Ich kenne bis jetzt nur den Weg, dass man sich eine Retailversion im Ausland kauft, das kann auch per Versand gehen. Dann hat man eine uncut Version, weil der Key in der Retailversion darüber entscheidet.

    Aber welche Wege gibt es beim Onlinekauf?
    Und geht das mit einer deutschen Kreditkarte?



  • Okay, mir ist gerade noch eine weitere Methode eingefallen.

    2. Sich das Spiel von einem Freund der im Ausland wohnt schenken lassen.
    Der Gift-Code den man dann bekommt gilt dann auch für eine uncut, egal ob man das Spiel in Deutschland dann downläd.

    Aber welche Möglichkeiten gibt es noch?
    Wie macht ihr das?



  • Im Ausland kaufen lassen und sich das Steam Gift (Inventar Item, also kein Code) schicken lassen. Imho die beste Möglichkeit.



  • _matze schrieb:

    Im Ausland kaufen lassen und sich das Steam Gift (Inventar Item, also kein Code) schicken lassen. Imho die beste Möglichkeit.

    Warum reicht kein Code? Wird der dann zu einer deutschen Version?



  • Besorg dir ne englische IP Adresse (z.B. indem du schnell nach England fliegt und dort über nen wlan hotspot oder so ins internet gehst), kauf das Spiel mit einem neuen Account als gift über die Steamwebsite und gib dann an dass du in England bist. Bezahlen geht allerdings nicht mit einer deutschen Kreditkarte, aber irgendso komische Prepaidkarten die man an Tankstellen oder so kaufen kann funktionieren.
    Das ganze hatte jedenfalls mal so vor ein paar Jahren funktioniert.



  • Das ist echt nen Bockmist das es Steam in knapp 10 Jahren nicht geschafft hat, ein Altersverifizierungssystem einzuführen.
    Dann wäre der Verkauf von indizierten Spielen solange sie nicht auf Index B sind an deutsche Kunden nämlich kein Thema.

    Ich finde es auch schade, das man mit einer deutschen Kreditkarte nicht einkaufen kann, selbst wenn man eine ausländische IP hat.
    Das hätte ich nämlich ansonsten gerne vom Hotelzimmer aus gemacht.

    Die Dinger an der Tanke heißen übrigens paysafecard. Das Problem mit denen ist, das die einen Fixbetrag haben, den man dann verbrauchen muss.


  • Mod

    Uncutkauf schrieb:

    Das ist echt nen Bockmist das es Steam in knapp 10 Jahren nicht geschafft hat, ein Altersverifizierungssystem einzuführen.
    Dann wäre der Verkauf von indizierten Spielen solange sie nicht auf Index B sind an deutsche Kunden nämlich kein Thema.

    Doch, ist ein Problem. Denn sie dürfen diese Spiele nicht offen anbieten. Genau das ist aber das Prinzip einer Onlineplattform. Die Älteren hier im Forum kennen vielleicht noch alte Werbeanzeigen von Computerspielversandhändlern, bei denen man "Indiziertes Spiel 2" oder ähnliches bestellen konnte (und jeder wusste damals, welcher Titel damit gemeint war). Selbst das war wahrscheinlich schon grenzwertig. Und bei einer Onlineplattform ist das prinzipbedingt schwierig bis unmöglich, vor allem heutzutage, wo es mehr als zwei bekannte Shooter gibt.

    Du kannst ja mal eine schriftliche Bestellung an Steam schreiben, ob sie dir den gewünschten Titel verkaufen. Denn erst auf solch eine direkte Nachfrage dürfen sie dies.



  • Wobei sich mir noch die Frage stellt, was "offen anbieten" ist. Würde es reichen, indizierte Spiele nur bei eingeloggten und altersverifizierten Spielern im Shop anzuzeigen? Mein persönliches Rechtsempfinden sagt ja, meine Einschätzung des deutschen Rechtsstaates sagt nein.



  • SG1 schrieb:

    Wobei sich mir noch die Frage stellt, was "offen anbieten" ist. Würde es reichen, indizierte Spiele nur bei eingeloggten und altersverifizierten Spielern im Shop anzuzeigen? Mein persönliches Rechtsempfinden sagt ja, meine Einschätzung des deutschen Rechtsstaates sagt nein.

    Interpretierst Du §15 Abs. 3 und 5 auch so wie ich?
    http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__15.html



  • SeppJ schrieb:

    Uncutkauf schrieb:

    Das ist echt nen Bockmist das es Steam in knapp 10 Jahren nicht geschafft hat, ein Altersverifizierungssystem einzuführen.
    Dann wäre der Verkauf von indizierten Spielen solange sie nicht auf Index B sind an deutsche Kunden nämlich kein Thema.

    Doch, ist ein Problem. Denn sie dürfen diese Spiele nicht offen anbieten. Genau das ist aber das Prinzip einer Onlineplattform. Die Älteren hier im Forum kennen vielleicht noch alte Werbeanzeigen von Computerspielversandhändlern, bei denen man "Indiziertes Spiel 2" oder ähnliches bestellen konnte (und jeder wusste damals, welcher Titel damit gemeint war).

    Ich bin ein älterer Spieler, aber ich weiß auch, dass eine Altersverifikation immer auch mit einem geschlossenen Onlinebereich verknüpft wird.

    Das ist also genauso, wie wenn du eine Videothek durch den ab18 Eingang betretest, da sind dann auch alle Filme offen zugänglich.

    Das unter dem Ladentisch verkaufen gilt nur, wenn Jugendliche ebenfalls Zugang zum Laden haben und das haben sie bei einer Onlineverkaufsplattform mit Altersverifizierung eben nicht, bzw. kann man denen das Angebot entsprechend ihrem Alter anpassen und sie vom Rest aussperren.

    Aus genau dem Grund bietet auch Okaysoft, ein Spieleversandhändler für Retailspiele einen ab18 Zugang an. Und über den kriegst du auch UK Titel in Deutschland.
    Zumindest war das noch vor ein paar Jahren so.

    Mit dem ePerso wäre es ein leichtes, so ein Altersverifizierungssystem für Deutsche Kunden einzuführen. Ist natürlich eine Insellösung, aber Deutschland ist auch ein großer Markt, da kann sich das dann schon rechnen.



  • SG1 schrieb:

    Wobei sich mir noch die Frage stellt, was "offen anbieten" ist. Würde es reichen, indizierte Spiele nur bei eingeloggten und altersverifizierten Spielern im Shop anzuzeigen? Mein persönliches Rechtsempfinden sagt ja, meine Einschätzung des deutschen Rechtsstaates sagt nein.

    Okaysoft hat es so gemacht und macht es immer noch so, falls sich die Rechtslage dazu nicht geändert hat.

    Lediglich die Zustellung wird AFAIK inzwischen mit PostIdent als verschärfte Maßnahme verknüpft. Aber die Ware im Shop einsehen, dass kannst du schon vorher, wenn du einen Altersnachweis erbracht hast.



  • Na also, die indizierten Spiele gibt's noch, neben den normalen 18er Spielen mit FSK Logo:

    dieser Titel ist nur eingeloggt sichtbar

    http://www.okaysoft.de/



  • SeppJ schrieb:

    Uncutkauf schrieb:

    Das ist echt nen Bockmist das es Steam in knapp 10 Jahren nicht geschafft hat, ein Altersverifizierungssystem einzuführen.
    Dann wäre der Verkauf von indizierten Spielen solange sie nicht auf Index B sind an deutsche Kunden nämlich kein Thema.

    Doch, ist ein Problem. Denn sie dürfen diese Spiele nicht offen anbieten. Genau das ist aber das Prinzip einer Onlineplattform. Die Älteren hier im Forum kennen vielleicht noch alte Werbeanzeigen von Computerspielversandhändlern, bei denen man "Indiziertes Spiel 2" oder ähnliches bestellen konnte (und jeder wusste damals, welcher Titel damit gemeint war). Selbst das war wahrscheinlich schon grenzwertig. Und bei einer Onlineplattform ist das prinzipbedingt schwierig bis unmöglich, vor allem heutzutage, wo es mehr als zwei bekannte Shooter gibt.

    Du kannst ja mal eine schriftliche Bestellung an Steam schreiben, ob sie dir den gewünschten Titel verkaufen. Denn erst auf solch eine direkte Nachfrage dürfen sie dies.

    Bin da nicht sicher. AFIR stand im alten Gesetz explizit drin, daß die Läden aufgefordert sind, solche Sachen unterm Ladentisch zu verkaufen. Damit keiner den Eindruck hat, es gäbe eine Zensur in Deutschland. Hatte aber damals schon nicht geklappt; was der Buchladen nicht im Großhandelskatalog stehen hat, das verkauft er nicht, der Verlag verkauft nur an den Großhandel und nicht an Endkunden, man kommt nicht mehr ran. Aber erlaubt wäre es noch gewesen. Heute schert sich keiner mehr um Zensur und Grundrechte.
    Denke, Herr Steam müßte ein Ladengeschäft aufmachen dafür, wo man indizierte Spiele dann selber abholen kann.



  • Hinweise zur Neukunden Registrierung:

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind können Sie sich für den Zugang zum 18er Bereich freischalten lassen. Wir benötigen hierzu einmalig Ihre Anschrift und eine einwandfrei lesbare Kopie der Vorderseite Ihres Personalausweises. Sie können uns diesen auf folgende Art zukommen lassen:

    ....

    Indizierte Titel

    Durch die Anmeldung erhalten Sie zusätzlich Zugriff auf alle noch verfügbaren indizierten Titel.
    Nach erfolgreicher Anmeldung finden Sie diese entsprechend in allen Angeboten oder auch im Menü zusammengefasst in der Rubrik INDEX

    http://www.okaysoft.de/ok/anmelden.htm

    Es geht also. Valve hinkt hinterher.



  • Lediglich die Ausweiskopie die Okaysoft da verlangt ist nicht mehr zeitgemäß, da rechtswidrig.

    Die sollten besser das ePerso System einführen, dazu ist der ja da.
    Nur für Ausländer braucht man dann noch eine Lösung, da die keinen deutschen ePerso haben.



  • Uncutkauf schrieb:

    Lediglich die Ausweiskopie die Okaysoft da verlangt ist nicht mehr zeitgemäß, da rechtswidrig.

    Steht nochmal in welchem Gesetz?



  • volkard schrieb:

    Uncutkauf schrieb:

    Lediglich die Ausweiskopie die Okaysoft da verlangt ist nicht mehr zeitgemäß, da rechtswidrig.

    Steht nochmal in welchem Gesetz?

    Es gibt hierzu inzwischen ein paar Urteile (wenn man nach "ausweiskopie urteil" sucht, findet man dazu nähere Informationen).



  • asc schrieb:

    volkard schrieb:

    Uncutkauf schrieb:

    Lediglich die Ausweiskopie die Okaysoft da verlangt ist nicht mehr zeitgemäß, da rechtswidrig.

    Steht nochmal in welchem Gesetz?

    Es gibt hierzu inzwischen ein paar Urteile (wenn man nach "ausweiskopie urteil" sucht, findet man dazu nähere Informationen).

    Na, ein wenig konkreter bitte. Da steht nur, daß die Unternehmen die Ausweise nicht scannen und speichern dürfen.
    Und? Sagt das jemand, daß okaysoft den Ausweis kopiert oder speichert?

    http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html
    Und zu diesem Zwecke wird vielleicht gerademal die Kopie verschickt und nach Eintrag des Volljährigkeitsbits mit einem Class12-Reißwolf vernichtet.

    Also nochmal, wo steht, daß Ausweilskopien als Altersnachweis rechtswidrig sin?



  • Gruum schrieb:

    Besorg dir ne englische IP Adresse (z.B. indem du schnell nach England fliegt und dort über nen wlan hotspot oder so ins internet gehst),

    not sure if trolling or just stupid




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