Kinderehen in D (Split aus "Hochwertige Diskussionen")



  • Hi,

    Erhard Henkes schrieb:

    http://web.de/magazine/gesundheit/beschneidung-kindesmisshandlung-30137066
    Für Jungs gilt der Schutz nicht.

    ja, weil es für die Richter selber folgenlos ist. Man sollte an den Richtern das was sie erlauben selber durchexerzieren. Wer hat dafür gestimmt? OK alles klar, da hinten gehts zum Beschneider. Das würde sehr schnell zu vernünftigeren Urteilen führen.

    Wenn ich schon höre, dass in Halle einer, der ne Frau mit nem Messer versucht hat abzustechen wegen versuchtem Totschlag belangt werden soll, dann gehören die Richter gleich mit eingesperrt. Wenn einer mit einem Messer versucht einen anderen abzustechen, dann ist das eindeutig ein Mordversuch. Aber der arme Junge wird bestimmt zur Besserung auf die Malediven in Urlaub geschickt.

    Gruß Mümmel



  • Andromeda schrieb:

    Erhard Henkes schrieb:

    http://web.de/magazine/gesundheit/beschneidung-kindesmisshandlung-30137066
    Für Jungs gilt der Schutz nicht.

    Ein Land, das Muslimen und Juden verbieten würde, ihre männliche Jugend zu beschneiden, würde sich zum Gespött der Welt machen. 😃

    Aber wer weiß, vielleicht werden wir das sein. Lass erstmal die AfD an die Regierung kommen ...

    Die AfD ist genau genommen harmlos im vergleich zu dem, was noch kommen kann, wenn Deutschland so kindisch weiter macht. Solche Auftritte wie diese Sehschlitz-Tante bei Anne Will soll man ruhig öfter bringen, wenn man den letzten friedlichen Bürger in eine radikale Haltung treiben will.

    Ich sehe die Gefahr einer echten Radikalisierung mit Gewalt und Vertreibung. Die Bevölkerung wird es nach schwerwiegenden Vorfällen vielleicht sogar dulden. Das dritte Reich mit seinen Mitläufern kann sich wiederholen. Noch ist Zeit für eine Umkehr!



  • muemmel schrieb:

    Wenn einer mit einem Messer versucht einen anderen abzustechen, dann ist das eindeutig ein Mordversuch.

    Damit es sich um (versuchten) Mord handelt, muss mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale



  • Hi Andromeda,

    Andromeda schrieb:

    muemmel schrieb:

    Wenn einer mit einem Messer versucht einen anderen abzustechen, dann ist das eindeutig ein Mordversuch.

    Damit es sich um (versuchten) Mord handelt, muss mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale

    ja und die sind unter Juristen fachlich sehr umstritten.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Hi Andromeda,

    Andromeda schrieb:

    muemmel schrieb:

    Wenn einer mit einem Messer versucht einen anderen abzustechen, dann ist das eindeutig ein Mordversuch.

    Damit es sich um (versuchten) Mord handelt, muss mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale

    ja und die sind unter Juristen fachlich sehr umstritten.

    Gruß Mümmel

    Eigentlich nur der Punkt "sonstige niedrige Beweggründe", der fast beliebig auslegbar ist.



  • So lange Abtreibung nicht als Mord gilt und bezeichnet werden darf, sondern nur als Tötung, taugt der Paragraph gar nix.



  • Erhard Henkes schrieb:

    So lange Abtreibung nicht als Mord gilt und bezeichnet werden darf, sondern nur als Tötung, taugt der Paragraph gar nix.

    Es kann sein, dass der Mordparagraph noch aus einer Zeit stammt, in der dem menschlichen Leben kein besonderer bzw. nur ein abstrakt materieller Wert beigemessen wurde.



  • Andromeda schrieb:

    Erhard Henkes schrieb:

    So lange Abtreibung nicht als Mord gilt und bezeichnet werden darf, sondern nur als Tötung, taugt der Paragraph gar nix.

    Es kann sein, dass der Mordparagraph noch aus einer Zeit stammt, in der dem menschlichen Leben kein besonderer bzw. nur ein abstrakt materieller Wert beigemessen wurde.

    Von welchem Planeten kommst Du denn? 😕



  • Erhard Henkes schrieb:

    Von welchem Planeten kommst Du denn? 😕

    Mach mir den Pointercrash(). 😃



  • Crash Dir deinen Zeiger selbst. 😃


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