Von der schule geschmissen ?
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Ich war jetzt durch längere Krankheit 3 Wochen lang nicht in der Schule. Ich bin zwar immer noch nicht wirklich gesund, aber ich muss ja endlich mal wieder in die Schule gehen. Das hatte ich dann morgen vor. Dann komme ich vorhin vom Arzt wieder, und habe ne Nachricht auf dem AB das ich mir mein Abschlusszeugnis abholen kann und von der Schule abgemeldet bin.
Was soll ich jetzt tun?
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Das Jahr wiederholen, da hilft alles nix. Zumindest war das bei uns so, denn ich kannte einen, der hat sogar dagegen geklagt und hat verloren. Wenn man 20 Tage unentschuldigt fehlt, gilt man automatisch als "abgemeldet". Wenn man einen Attest (innerhalb der 20 Tage!) vorweisen kann, passiert nichts weiter, aber wenn man sich nicht entschuldigt hat man keine Chance.
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Hi,
wenn du keine Entschuldigung oder Attest in der Zeit abgegeben hast, hast du wahrscheinlich Pech gehabt. Aber vielleicht hast du Glück und sie zeigen sich gnädig, wenn du ihnen jetzt alles glaubhaft mit Attest erklären kannst.
ChrisM
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unglaublich schrieb:
Was soll ich jetzt tun?
NACHDENKEN.
Denn - AB heißt doch wohl ANRUFBEANTWORTER, oder?
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Damals...
... mussten wir uns nach drei Tagen Krank melden. Nach fünf Tagen muss auf jeden Fall ein Atest fogeln.
Imo war das schon eine großzügige Regelung und verlängerte so manchen Urlaub
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In solchen Situationen passt auch immer sehr gut: "Ruhe bewahren, Schock bekämpfen und Blutung stillen".
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Marc++us schrieb:
unglaublich schrieb:
Was soll ich jetzt tun?
NACHDENKEN.
Denn - AB heißt doch wohl ANRUFBEANTWORTER, oder?
Ich fürchte das hilft bei ihm nix. Da ist ja kein Einschreiben, und wenn man's angenommen hat gilt man als gefeuert. Nach 20 Tagen ist man abgemeldet, punkt, aus. Da muss man keine Benachrichtigung bekommen für.
(Alles ohne Gewähr natürlich, ich würde mich nochmal selber informieren, aber bei uns damals war's so.)
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Ok, wenn einer wirklich 20 Tage fehlt ohne Attest gehört er auch nicht auf die Schule, also raus mit ihm. Kostet nur Geld und bringt anscheinend nix. Im nächsten Leben macht er es anders.
Trotzdem würde ich bei AB zunächst die Information VERIFIZIEREN. Wäre mir neu, daß die Schule (= Behörde) solche Rechtsakte in dieser Form erlassen kann...
Und noch ein Wort, weil ich gerade dabei bin: selbst bei einem Einschreiben mit Annahme lässt sich immer noch was drehen, nennt sich "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", aber wer 20 Tage ohne Attest fehlt bekommt halt auch Rechtsgeschäfte nicht ordentlich gebacken, also sinnlos sowas zu erklären. *g*
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Hätte man wenigstens mal anrufen können, das man länger fehlt...
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Wenn die Schule so lange nichts von dir gehört hat, dann bist du selbst schuld. Bei uns ist es so (und vermutlich auch überall sonst), dass man sich spätestens nach 3 Tagen irgendwie bei der Schule melden muss. Klar, dass nichts weiter passiert, wenn da jemand mal ein, zwei Tage drüber ist, aber bei 3 Wochen, da kann es durchaus sein, dass man fliegt, wenn die Schule ein wenig strenger geleitet wird.
Man könnte wohl nochmal versuchen, das zu regeln, vielleicht zeigt man sich gnädig, aber da ich mal davon ausgehe, dass mindestens eine Woche schon vor den Ferien lag, sind es wohl mittlerweile 5 Wochen ohne Kontakt zur Schule. In der Zeit lagen vermutlich auch jede Menge Klausuren, das Halbjahr ist für alle (naja, außer einigen 13ern ;)) demnächst zu Ende, die Konferenzen müssten genau in diesen Tagen sein (bei uns waren sie gestern). Die Lehrer konnte also keine Benotung vornehmen -> Jahr gelaufen.
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Ich glaube nicht, das die Schule dir sowas per Anruf mitteilen würde.
Da hat sich bestimmt jemand einen Scherz erlaubt. Normalerweise passiert sowas streng bürokratisch mit einem 3fach gestempeltem Durchschlag einer Schulverweisung plus Kopie der Schulordnung (wobei die nicht eingehaltenen Regeln "ge-textmarked" sind) per Post. Zumindest würde sich dein/e Lehrer/in wohl vorher erkundigen wo du bleibst (so wars bei uns jedenfalls) Ruf mal lieber an und klär das.
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Was bedeutet auf Deutsch "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"? Das man, wenn man einen triftigen Hinderungsgrund angibt und das Attest nachreicht das ganze wieder Rückgängig machen kann?
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Servus,
glaube ich auch nicht so ganz das das ernst gemeint war mit der Mitteilung. Ich selber hatte in meiner Berufsschule 5 Monate gefehlt, weil ich zum Bund musste. Mein Arbeitgeber hatte mich zwar abgemeldet aber irgendwie ist da was schief gelaufen. Aufjedenfall bekam ich nach 5 Monaten von der Schule Post per Einschreiben das ich mich doch langsam mal melden sollte da ich sonst die Schule verlassen müsste. Bei wasweissichvielen Fehlstunden.
Einfach sich mal mit der Schule in Kontakt setzen und nachhören. Wenn es eine Berufsschule ist dann glaube ich fällt das mit der Regelung von 20 Tagen etwas anders.
Andere Schulen machen da kurzen Prozeß und schicken dir ein Einschreiben in dem das drin steht. Ehrlich gesagt ist mir noch nie zu Ohren gekommen das jemand per AB von der Schule geflogen ist und weiter ist das auch noch fraghaft eine Abmeldung per AB. Meine Freundin hat viel mit Rechtsfällen zu tun und arbeitet auch damit. Ich werde sie einfach mal daraufhin fragen, mal sehen was sie dazu sagt.
Ansonsten Kopf hoch das passt schon alles..
*winke*
Hellsgore
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Hm... jein. Wobei das "triftiger Grund" gefährlich sein kann, wenn Du es selbst beeinflussen konntest, das kann ein Knieschuß werden. Aber schöner ist es, wenn der triftige Grund durch Dritte verursacht wurde, weswegen Du selbst nur Betroffener bist.
Typischer Fall ist wie folgt: Finanzamt sendet Steuerbescheid mit hoher Forderung. Pflichtiger zahlt aber einfach nicht. Ignoriert Mahnungen und die auflaufenden Zinsen einfach. Irgendwann - nach einigen Monaten - kommt dann der Vollzieher oder es kommt eine Mahnung per Postzustellungsurkunde. Dann erschrickt der Steuerbürger ganz arg: "oh - ich habe Steuerschulden? Wieso habe ich denn nie einen Bescheid bekommen? Aber ich hatte schon länger den Verdacht, daß die Kinder von meinem Nachbarn an meinem Briefkasten rumspielen." Dann lege ich doch mal lieber Einspruch gegen die Vollstreckung mit Aussetzung der Vollziehung ein, und beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zeitgewinn: 3-6 Monate (je nachdem um was es geht), da wirklich die Zeit verfahrenstechnisch zurück gedreht wird. Selbst die Zinsen werden für diesen Zeitraum genullt. Es ist wirklich so, wie wenn die Zeit dazwischen nie abgelaufen wäre, alle angeleierten Dinge seitens der Behörde müssen annulliert werden und sind nie erfolgt.
Hat nur einen Haken: geht pro Bundesland und Finanzamt nur ein einziges Mal - denn künftig kommt dann jedes Schreiben vom FA per Postzustellungsurkunde... zur Sicherheit.
Naja, Problem wird halt noch sein eine Kopie des zurückdatierten Attests zu bekommen... das ist Urkundenfälschung sowas zu machen. Aber heutzutage kratzt das doch keine Sau mehr. Vielleicht hat er den Arzt ja wg. seiner akuten Schwäche auch gebeten das Attest direkt an die Schule zu schicken und der hat das falsch verstanden?
Wie Du siehst, gibt es für pfiffige Köpfe in diesem Rechtssystem viele Wege. Bedanken darf man sich bei einem bürokratischen Monster, das versuchte es für alle Bürger gerecht zu machen und dafür soviele Regelungen eingeführt hat, daß es sich irgendwann selbst im Gestrüpp verlaufen hat. Und nun tatsächlich ungerecht geworden ist. Irgendwie tragisch.
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Servus,
glaube ich auch nicht so ganz das das ernst gemeint war mit der Mitteilung. Ich selber hatte in meiner Berufsschule 5 Monate gefehlt, weil ich zum Bund musste. Mein Arbeitgeber hatte mich zwar abgemeldet aber irgendwie ist da was schief gelaufen. Aufjedenfall bekam ich nach 5 Monaten von der Schule Post per Einschreiben das ich mich doch langsam mal melden sollte da ich sonst die Schule verlassen müsste. Bei wasweissichvielen Fehlstunden.
Einfach sich mal mit der Schule in Kontakt setzen und nachhören. Wenn es eine Berufsschule ist dann glaube ich fällt das mit der Regelung von 20 Tagen etwas anders.
Andere Schulen machen da kurzen Prozeß und schicken dir ein Einschreiben in dem das drin steht. Ehrlich gesagt ist mir noch nie zu Ohren gekommen das jemand per AB von der Schule geflogen ist und weiter ist das auch noch fraghaft eine Abmeldung per AB. Meine Freundin hat viel mit Rechtsfällen zu tun und arbeitet auch damit. Ich werde sie einfach mal daraufhin fragen, mal sehen was sie dazu sagt.
Ansonsten Kopf hoch das passt schon alles..
*winke*
Hellsgore
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Hm... jein. Wobei das "triftiger Grund" gefährlich sein kann, wenn Du es selbst beeinflussen konntest, das kann ein Knieschuß werden. Aber schöner ist es, wenn der triftige Grund durch Dritte verursacht wurde, weswegen Du selbst nur Betroffener bist.
Typischer Fall ist wie folgt: Finanzamt sendet Steuerbescheid mit hoher Forderung. Pflichtiger zahlt aber einfach nicht. Ignoriert Mahnungen und die auflaufenden Zinsen einfach. Irgendwann - nach einigen Monaten - kommt dann der Vollzieher oder es kommt eine Mahnung per Postzustellungsurkunde. Dann erschrickt der Steuerbürger ganz arg: "oh - ich habe Steuerschulden? Wieso habe ich denn nie einen Bescheid bekommen? Aber ich hatte schon länger den Verdacht, daß die Kinder von meinem Nachbarn an meinem Briefkasten rumspielen." Dann lege ich doch mal lieber Einspruch gegen die Vollstreckung mit Aussetzung der Vollziehung ein, und beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zeitgewinn: 3-6 Monate (je nachdem um was es geht), da wirklich die Zeit verfahrenstechnisch zurück gedreht wird. Selbst die Zinsen werden für diesen Zeitraum genullt. Es ist wirklich so, wie wenn die Zeit dazwischen nie abgelaufen wäre, alle angeleierten Dinge seitens der Behörde müssen annulliert werden und sind nie erfolgt.
Hat nur einen Haken: geht pro Bundesland und Finanzamt nur ein einziges Mal - denn künftig kommt dann jedes Schreiben vom FA per Postzustellungsurkunde... zur Sicherheit.
Naja, Problem wird halt noch sein eine Kopie des zurückdatierten Attests zu bekommen... das ist Urkundenfälschung sowas zu machen. Aber heutzutage kratzt das doch keine Sau mehr. Vielleicht hat er den Arzt ja wg. seiner akuten Schwäche auch gebeten das Attest direkt an die Schule zu schicken und der hat das falsch verstanden?
Wie Du siehst, gibt es für pfiffige Köpfe in diesem Rechtssystem viele Wege. Bedanken darf man sich bei einem bürokratischen Monster, das versuchte es für alle Bürger gerecht zu machen und dafür soviele Regelungen eingeführt hat, daß es sich irgendwann selbst im Gestrüpp verlaufen hat. Und nun tatsächlich ungerecht geworden ist. Irgendwie tragisch.
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Moment mal...
Mit dem Rausschmeißen ist es auch nicht so einfach. Es gibt in Deutschland 12 Jahre Schulpflicht. Bei uns wäre also als erstes mal die Eltern informiert worden, dass ihr Kind nicht mehr zur Schule kommt und dass die Eltern darauf achten müssen (kann mit ganz schön hoher Geldstrafe belegt werden, wenn sie es nicht tun). Wenn dann immer noch nichts passiert, wäre wohl mal die Polizei vorbeigekommen und hätte dich persönlich zur Schule gebracht...
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12Jahre? Dachte 10Jahre
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Hey, cool, um die Schulpflicht zu brechen, einfach nicht mehr hinkommen. :9
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Mis2com schrieb:
Hey, cool, um die Schulpflicht zu brechen, einfach nicht mehr hinkommen. :9
Wenn du noch in der Schulpflichtzeit bist, wirst du von der Polizei abgeholt und persönlich dem Rektor vorgeführt.