Lizenzvertrag für mein Spiel



  • Bezüglich des von Dir erwähnten Prozesses über den Chat-Zugang kann es eigentlich nur um AZ 10 O 457/99 am Landgericht Bonn [1] und um die Betstätigung dessen in AS 19 U 2/00 am OLG Köln [2] gehen. Dabei ging es aber nicht darum, daß der Gesperrte geklagt hätte, sondern darum, daß der Anbieter eines Chats einen Benutzer auf Benutzungsunterlassung verklagt hat. Dabei ist besagter Anbieter dann gescheitert.

    Grund für das scheitern war dabei, das jmd., der einen Chat eröffnet, einem Geschäftsbetreiber gleichzusetzen ist. Nach einem Urteil des BGH verzichtet so jemand anteilsmäßig auf die Wahrnehmung seines Hausrechtes, welches ihm als Privatperson zustünde und erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange der Besucher keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen.

    Genau diesen "Anlass", also eine gravierende Störung des Betriebsablaufes, konnte der Kläger (also der Betreiber des Chats) trotz Lieferung eines Chat-Protokolles nicht nachweisen.

    Gruß Jens

    [1] http://www.netlaw.de/urteile/lgbn_02.htm
    [2] http://www.netlaw.de/urteile/olgk_07.htm

    P.S.: IANAL und dies ist keine Rechtsberatung.



  • Hi,

    danke für deinen ausführlichen Post!

    Das bedeutet aber doch, dass ich trotzdem jedem den ich will ohne Begründung seinen Account löschen kann, den Serverbetrieb unangekündigt einstellen darf und auch Leuten die Anmelden verbieten kann. Ich kann sie zwar nicht dazu zwingen, sich daran zu halten, aber wenn ich sie identifizieren kann, z.B. an der IP, kann der Server die Anmeldung zurückweisen.

    Das gleiche gilt auch für gesamte Benutzergruppen.

    Stimmt das so?

    ChrisM



  • ChrisM schrieb:

    Das bedeutet aber doch, dass ich trotzdem jedem den ich will ohne Begründung seinen Account löschen kann,

    Jein. Es gibt soweit ich weiß diesbezüglich keinen Präzedensfall, d.h. es hat noch nie ein Benutzer auf Freischaltung geklagt. Sollte dieser Fall aber eintreten, so ist anzunehmen, daß der beteiligte Anwalt den gleichen Argumentationsweg gehen wird, und von Dir eine Begründung für den Ausschluss erwartet. Wenn Du also auf der sicheren Seite sein willst, dann solltest Du schon entsprechende Benimmregeln aufstellen und das Einhalten dieser zur Voraussetzung für die Benutzung erklären.

    Auf Deinen aktuellen Fall bezogen, würde ich in jedem Fall die Benutzung eines anderen Clients, als den von Dir angebotenen ausschließen. Sollte Dein Angebot zusätzlich noch eine direkte Kommunikation zwischen den einzelnen Benutzern umfassen, so würde ich auch hier auf gewisse Umgangsformen bestehen.

    ChrisM schrieb:

    den Serverbetrieb unangekündigt einstellen darf

    Sofern Deine "Verträge" mit Deinen Benutzern nichts anderes aussagen, darfst Du das immer.

    ChrisM schrieb:

    und auch Leuten die Anmelden verbieten kann.

    Das darfst Du eben nicht, da Du ja auf die Einzelfallprüfung verzichtest. Die Anmeldung verbieten kannst Du nur, wenn Der Benutzer bei seinen früheren Besuchen Anstoß erregt hast, bzw. den Betriebsablauf erheblich gestört hat.

    ChrisM schrieb:

    Ich kann sie zwar nicht dazu zwingen, sich daran zu halten, aber wenn ich sie identifizieren kann, z.B. an der IP, kann der Server die Anmeldung zurückweisen.

    Nope! Das kannst Du nicht, da die IP technisch kein ausreichendes Kriterium darstellt, einen Client zu identifizieren. Grundsätzlich bleibt es rechtlich aber Dir überlassen, welche Schutzmechanismen Du für Deinen Server notwendig hälst, es kann Dich also niemand dafür verklagen.

    ChrisM schrieb:

    Das gleiche gilt auch für gesamte Benutzergruppen.

    Da wird es dann schon wieder etwas schwieriger. Du kannst natürlich bestimmte Benutzer aus technischen Gründen von der Benutzung ausschließen oder ein bestimmtes Mindestalter für die Benutzung festlegen.

    Was Du aber nicht kannst, ist Benutzer anhand Ihrer Religion oder anhand Ihrer Hautfarbe von der Benutzung ausschließen. Schwierig könnte es auch werden, wenn Du Benutzer aufgrund Ihrer Herkunft (Nationalität) oder ihes Wohnsitzes ausschließt. Hier könnte es speziell dann problematisch werden, wenn Du z.B. Deutschen die Teilnahme erlaubst, Franzosen diese aber verweigerst. Nach gängigem Europarecht, müßtest Du für diesen Fall nachweisen können, daß a) gravierende operationale Gründe dagegen sprechen oder aber b) daß die Zulassung eine erhebliche Belastung für Dich Darstellen würde.

    Ach und mir ist noch was bezüglich Deines Haftungsausschlusses aufgefallen:
    Ein Haftungsausschluss ist nur dann zulässig, wenn grobe Fahrlässigkeit und deliktisches Verhaltens seitens des Lizensgebers dadurch nicht betroffen sind. Vor besagter Haftung kannst Du Dich nicht dürcken und die Nichterwähnung dieser führt durch die salvatorische Klausel u. Umst. nur dazu, daß der gesammte Paragraph herausfällt. (Das liegt allerdings im Ermessensspielraum d. Richter(s))

    Gruß Jens

    EDIT: Tags nachgebessert



  • Hi,

    danke für deinen ausführlichen Post!

    Jein. Es gibt soweit ich weiß diesbezüglich keinen Präzedensfall, d.h. es hat noch nie ein Benutzer auf Freischaltung geklagt. Sollte dieser Fall aber eintreten, so ist anzunehmen, daß der beteiligte Anwalt den gleichen Argumentationsweg gehen wird, und von Dir eine Begründung für den Ausschluss erwartet. Wenn Du also auf der sicheren Seite sein willst, dann solltest Du schon entsprechende Benimmregeln aufstellen und das Einhalten dieser zur Voraussetzung für die Benutzung erklären.

    Ich weiß, das werde ich auch tun (wahrscheinlich aber nur in eine Klammer mit in die Nutzungsbedingungen), die Sache ist nur die, es gibt so viele Fälle, wo man gerne User ohne Begründung löschen würde.
    Was ist, wenn der Server überlastet ist, und einige raus müssen? Klar, dass ich dann nicht gerade meine Freunde entferne...
    Was ist, wenn ein Spieler dauernd nervt (z.B. grundlos andere Spiele angreift, Waffen wegschnappt usw.), das kann ich ja nicht verbieten, es gehört ja zum Spiel dazu, aber halt nicht in diesem Maße...

    Nope! Das kannst Du nicht, da die IP technisch kein ausreichendes Kriterium darstellt, einen Client zu identifizieren. Grundsätzlich bleibt es rechtlich aber Dir überlassen, welche Schutzmechanismen Du für Deinen Server notwendig hälst, es kann Dich also niemand dafür verklagen.

    Da wird es dann schon wieder etwas schwieriger. Du kannst natürlich bestimmte Benutzer aus technischen Gründen von der Benutzung ausschließen oder ein bestimmtes Mindestalter für die Benutzung festlegen.

    Was Du aber nicht kannst, ist Benutzer anhand Ihrer Religion oder anhand Ihrer Hautfarbe von der Benutzung ausschließen. Schwierig könnte es auch werden, wenn Du Benutzer aufgrund Ihrer Herkunft (Nationalität) oder ihes Wohnsitzes ausschließt. Hier könnte es speziell dann problematisch werden, wenn Du z.B. Deutschen die Teilnahme erlaubst, Franzosen diese aber verweigerst. Nach gängigem Europarecht, müßtest Du für diesen Fall nachweisen können, daß a) gravierende operationale Gründe dagegen sprechen oder aber b) daß die Zulassung eine erhebliche Belastung für Dich Darstellen würde.

    OK, natürlich will ich niemand diskrimieren. Was wäre aber z.B., wenn ich alle User eines bestimmten Providers ausschließen wollte, würde das auch darunter fallen. Ich denke da nur an Fälle, wo sich Spieler extra einen bestimmten Provider geholt haben, nur um absichtlich schlechte Pings zu haben (Lagcheat).

    Ein Haftungsausschluss ist nur dann zulässig, wenn grobe Fahrlässigkeit und deliktisches Verhaltens seitens des Lizensgebers dadurch nicht betroffen sind.

    Aber eigentlich gerade das will ich ja ausschließen. Ich meine, es ist klar, dass ich kein system("format c: /y") oder ähnliches in das Programm einbaue, aber was ist, wenn z.B. das von mir angesteuerte DirectX eine Grafikkarte zerschießt (ja, das dürfte eigentlich nicht passieren, ist aber ja nur ein Beispiel). Oder was versteht man unter "grob fahrlässig"?

    Warum kann es nicht mal vernünftige Gesetze geben? Schon traurig, dass man sich überhaupt Sorgen darüber machen muss, wer auf einem selbstgeschrieben Server auf einem eigenen PC hinter einen eigenen Internetanbindung spielen darf, und die Ressourcen und Traffic verbrauchen darf (ok, etwas übertrieben, aber so ist es doch).

    ChrisM



  • Hi,

    ok, hab jetzt mal meinen aktuellen Status onlinegestellt:
    http://www.chrismandery.de/index.php?curpage=nbtest

    Kann man das ungefähr so lassen? Auf jeden Fall hab' ich mir jetzt vorgenommen, die Nutzungsbedingungen nicht mehr so arg zu ändern (es sei denn, es ist noch ein dicker Fehler drin) und mich wieder allein der Programmierung zu widmen (zumindest, wenn die Mathe-Olympiade übermorgen vorbei ist). 😉

    ChrisM



  • ChrisM schrieb:

    Aber eigentlich gerade das will ich ja ausschließen. Ich meine, es ist klar, dass ich kein system("format c: /y") oder ähnliches in das Programm einbaue, aber was ist, wenn z.B. das von mir angesteuerte DirectX eine Grafikkarte zerschießt (ja, das dürfte eigentlich nicht passieren, ist aber ja nur ein Beispiel). Oder was versteht man unter "grob fahrlässig"?

    1. Müsste dir der Betroffene überhaupt nachweisen, dass das von deinem Programm kommt (Es laufen noch genügend andere Sachen, die die Grafikkarte nutzen, z. B. Windows ;))

    2. Darf sowas nicht bei einer Grafikkarte passieren, außer sie war schon defekt (dann erwischts den Grafikkartenhersteller)

    3. Würde der Treiber das verursachen, wenn 2. nicht zieht (dann erwischts den Treiberhersteller)

    Also über solche Sachen würde ich mir wirklich keine Gedanken machen. Sollte wirklich mal ein Fall eintreten, bei dem es zu einem Hardwareschaden kommt bei einem Anwender, dann muss dieser erstmal beweisen, dass dies durch dein Programm verursacht wurde und dann muss er auch noch beweisen, dass du das böswillig gemacht hast (also mit Absicht).

    Ansonsten kannst du ja in deine Nutzungsbedingungen hinterlegen, dass man Softwarefehler nie ganz ausschließen kann und dass ein unerwartetes Verhalten des Programms vorkommen kann bei bestimmten Konfigurationen von Hard- und Software, die nicht getestet werden können.



  • Hi,

    ok, du hast vielleicht recht, das mit den Hardwareschäden ist unwahrscheinlich. Außerdem steht in den Nutzungsbedingungen, dass es sich um eine Betaversion handelt.

    Ich kapier nur das mit diesem virtuellen Hausrecht noch nicht. Kann ich jetzt einfach Leuten die Anmeldung verweigern (ich will sie nicht per Unterlassungserklärung dazu zwingen, es nicht zu tun, sondern sie können es probieren, aber der Server weist die Anmeldung zurück!) oder Accounts auch ohne Grund löschen (wenn z.B. zu viele User angemeldet sind oder ich mich entschließe, einige inaktive Spieler zu löschen)?

    So wie ich das sehe, wurde ja nur untersagt, anderen Leuten per Unterlassungserklärung die Anmeldung zu untersagen und (sowieso untersagt), Leute aus irgendwelchen rassistischen Gründen auszuschließen (das habe ich auch nicht vor, ich freue mich ja, wenn ich genug Spieler finde :D). Aber muss deswegen gleich mein Erzfeind mitspielen?

    ChrisM


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