Fahrtkostenerstattung während des Grundwehrdienstes
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Moin!
Weiß zufällig jemand, wie es mit der Fahrtkostenerstattung während des Grundwehrdienstes aussieht? Im BRKG konnte ich dazu nichts finden, Google half auch nicht.
Also ich weiß soviel: Wenn ich zum Dienstantritt fahre, dann würde ich wenn ich mit dem PKW fahre, zu Fuß laufe, oder was auch immer, den Fahrtpreis einer Zugfahrt erstattet bekommen. Am Wochenende kann ich ja ebenfalls nach Hause und das kostet mich mit dem Zug auch nichts. Wie ist es dann aber mit dem PKW? Bekomme ich da die Fahrtkosten auch erstattet?
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Ich glaube nicht. Soweit ich informiert bin bekommt man immer nur das jeweils günstigste verfügbare Verkehrsmittel erstattet. Wenn also keine Notwendigkeit besteht mit einem PKW zu fahren dürfte es schlecht für dich aussehen.
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Ich glaube, du hast nicht ganz verstanden, worum es mir geht:
dass wenn ich was erstattet bekomme, es nicht mehr ist als der Preis der Zugfahrt, das ist mir schon klar. Aber bekomme ich überhaupt was erstattet, wenn ich mit dem PKW fahre?
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Geh doch mal zum Rechnungsführer und frag den.
Aber soviel ich weiss hieß es, als ich noch beim Bund war, dass private PKW fahren noch nicht erstattet werden. Lässt sich ja auch schlecht nachprüfen ob du wirklich gefahren, oder in der Kaserne geblieben bist.
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Du kriegst ja auch kein Zugticket erstattet, sondern darfst einfach kostenlos fahren... ist ein Unterschied.
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ich meine es wurde nur dann erstattet, wenn es von deinen Wohnort keine verbindung mit den oeffentlichen verkehrsmitteln gibt, und wenn man auch tatsaechlich zu seinen wohnort fahren muss(also einen grund nach hause zu fahren, und nicht in der kaserne zu uebernachten)
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Du kriegst ja auch kein Zugticket erstattet, sondern darfst einfach kostenlos fahren... ist ein Unterschied.
Also mit der komischen Fahrkarte von der Bundeswehr kann man nicht mit jedem Zug fahren, und auch nicht mit nem Bus. Die Tickets die du selbst noch kaufen musst, kannst du beim Rechnungsführer abgeben und bekommst den Preis erstattet.
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Servus,
du bekommst nichts erstattet. Der Bund stellt dir theoretisch alles erforderliche, sodas du garnicht mehr nach Haus fahren musst. Wenn du nach Haus fährst ist das dein Bier und dafür musst du dann auch zahlen. Der Truppenausweis + Berechtigungskarte für Bahn ist in dem Fall ne Ausnahme. Denn damit, ist ja klar, kannste umsonst die öff. Verkehrsmittel "bedingt" nutzen.
Also wenn du beim ReFü antanzt und dem das vorschlägst, dann platzt dem erstmal der Sa** und stellt dich mal ne Stunde ins Achtung
....Ne hatte mal nachgefragt deswegen. Beim Kreiswehrersatzamt (Beauftragter), in der Kaserne usw.. Alle haben die das selbe gesagt. Wenns doch geht dann kriegen die von mir noch einen Brief

*winke*
Hellsgore (Ex-Bundi)