Musik runtergeladen vor neuem Urhebergesetz - muss ich die jetzt löschen?
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Hi,
wie sieht es eigentlich mit Musik aus, die man vor dem neuen Urhebergesetz runtergeladen hatte. Darf man die jetzt auch nicht mehr auf dem Rechner haben?
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Was ist denn jetzt verboten?
Das Runterladen oder das Besitzen?
Wenn Ersteres, dann bist du keiner Schuld anzuklagen, wenn du nach der Veröffentlichung des Gesetzes nichts geladen hast.
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Hi.
Vor Aenderung der Copyright-Gesetzte war es bereits verboten, sich "nicht lizensierte" Kopien von Musik zu beschaffen (zB. in Tauschboersen im Inet etwas herunterladen ohne die Original-CD zu besitzen).
Nun ist es jedoch offiziell wohl gaenzlich verboten, sich Kopien solcher Copyright-geschuetzer Werke anzulegen => alle MP3z, die ihr herumliegen habt, sind eigentlich illegal.
Radiomitschnitte o.ae. sind hiervon jedoch wohl ausgenommen.
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Nobuo T schrieb:
[...] sind eigentlich illegal
Wie wär's, wenn du das mal mit konkreten Gesetzesauszügen belegst, anstatt die Propaganda der Musikindustrie nachzubeten?

Ganz davon abgesehen kommt es nicht allein darauf an, was im Gesetz steht sondern vor allem darauf, wie es von Gerichten interpretiert wird. Und bis jetzt hat es meines Wissens noch keine entsprechenden Urteile gegeben.
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Hi
soweit ich mal informiert war ist der besitz und das beschaffen nicht strafbar nur die weitergabe und somit das anbiten in p2p netzwerken. Und die mesten p2p programme bereits runtergeladene teile eines liedes wieder anderen p2p nutzern zum download anbiten ist das downloaden indireckt strafbar. wie der aktuelle stand ist kann ich nicht sagen.
Beim Theam Kopierschutz hat sich was getan. es ist mitlerweile verboten diese zu umgehen um eine kopie zu erstellen. hier sind ja einige programme vom markt verschwunden, oder stark eingeschränkt worden. die musik industrie gehet da grad gegen alles vor was irgendwie ne möglichkeit hat eine Silberscheibe mit zu kopieren egal ob cd oder dvd und ob da jetzt musik daten oder videos drauf sind.
kommentieren will ich das alles lieber nicht.
gruss Termite
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OK. Wenn nu die Polizei bei mir auftauchen sollte, dann kann ich also ohne irgendeine Strafe aufgebrummt zu bekommen sagen:
1.) "Hab ich alles aus dem Internet-Radio mitgeschnitten"
2.) "Hab ich alles runtergeladen und nichts angeboten"
3.) "Hab ich alles vor dem neuen Urheberrecht runtergeladen"???
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1. müsste auf jeden Fall funktionieren.
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Termite schrieb:
Hi
soweit ich mal informiert war ist der besitz und das beschaffen nicht strafbar nur die weitergabe und somit das anbiten in p2p netzwerken. Und die mesten p2p programme bereits runtergeladene teile eines liedes wieder anderen p2p nutzern zum download anbiten ist das downloaden indireckt strafbar. wie der aktuelle stand ist kann ich nicht sagen.
Beim Theam Kopierschutz hat sich was getan. es ist mitlerweile verboten diese zu umgehen um eine kopie zu erstellen. hier sind ja einige programme vom markt verschwunden, oder stark eingeschränkt worden. die musik industrie gehet da grad gegen alles vor was irgendwie ne möglichkeit hat eine Silberscheibe mit zu kopieren egal ob cd oder dvd und ob da jetzt musik daten oder videos drauf sind.
kommentieren will ich das alles lieber nicht.
gruss Termite
Absolut korrekt wiedergegeben, das sollte auch der aktuelle Stand sein.
Du kannst Dir ziehen, bis die FP qualmt, aber selber darfste net anbieten.
@WebFritzi
Die Polizei taucht bei Dir nicht auf, es sei denn, Du handelst auf dem Schulhof mit selbstgebrannten CD/DVDs.Grüße
BOA