[GCC] kommerziell verwenden ?



  • Hallo? Standard-Version darf kommerziell genutzt werden! Schul-/Student und Autorenversionen dagegen nicht. Was ist daran so schwer zu vestehen?

    Und die Standard-Version hat keine Optimierungen im Sinne von "Ich will kompakten Code" oder "Ich will perfomance optimierten Code". Die Standard-Edition hat diese Auswahl nicht. ABer sie wird ganz sicherlich nicht schlechten Code erzeugen, wie hier einige einem erzählen wollen. Ihr könnt ja gerne 120 EUR für die Standard-Edition ausgeben und letztendlich doch mit GCC compilieren. Ist ja euer Geld! :p



  • Geo schrieb:
    Hast du denn einen Lizenzvertrag mit MS abgeschlossen, der dir das Verkaufen verbietet? Dass das so auf einem Beipackzettel steht, heißt noch nicht, dass das auch gilt.

    Das deutsche Urheberrecht kennt gar keine Unterscheidung nach "privater" und "kommerzieller" Nutzung.

    Steht doch hier: http://www.microsoft.com/germany/ms/schulprodukte/fua/lizenzb.htm

    Da steht im Kapitel 4 nur, dass du z.B. Schüler sein musst, nichts von Verbot kommerzieller Nutzung.



  • Geo schrieb:

    Steht doch hier: http://www.microsoft.com/germany/ms/schulprodukte/fua/lizenzb.htm

    Da steht im Kapitel 4 nur, dass du z.B. Schüler sein musst, nichts von Verbot kommerzieller Nutzung.[/quote]

    wtf?

    2. Die Nutzung der Microsoft Schulprodukte an privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung ist nur im Rahmen von staatlich anerkannten Bildungsmaßnahmen gestattet, die nach dem
    Arbeitsförderungsgesetz (AFG/SGB III),
    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder
    Berufsbildungsgesetz (BBiG)
    durchgeführt werden.
    Die erworbene Schulsoftware darf ausschließlich zur Durchführung der geförderten Kurse eingesetzt werden.

    Was ist daran unklar?

    @Artchi: Die Standardversion von meinem VC++6 kann nicht optimieren. Die erzeugt auch keinen guten Code (wie denn auch, wenn der Optimizer nix macht)
    uU ist es beim VC++7 anders - wage ich aber zu bezweifeln



  • Kapitel 2 regelt den Einsatz der Software in Bildungseinrichtungen, die die SW kaufen und durch Schüler benutzen lassen.

    Für Schüler und Studenten, die sich selbst eine SW kaufen, gilt Kapitel 4. Und da steht immer noch nichts vom Verbot der Kommerziellen Nutzung.



  • Geo schrieb:

    Kapitel 2 regelt den Einsatz der Software in Bildungseinrichtungen, die die SW kaufen und durch Schüler benutzen lassen.

    Für Schüler und Studenten, die sich selbst eine SW kaufen, gilt Kapitel 4. Und da steht immer noch nichts vom Verbot der Kommerziellen Nutzung.

    Cool, stimmt du hast recht 🤡



  • ähm, mal ne dumme Frage:

    Wie schaut das aus, wenn ich selbst eine Version mit besitzte mit der ich nicht verkaufen darf. Theoretisch lang das doch wennn ich das Programm mit einer Version kompilier, wo die linzenz ok ist. Z.B in der Fh im labor steht ein Pc mit Vollerversion und enstprechender Linzenz oder ein Freund von mit hat eine Vollversion. Dann kann ich doch einfach dorthin gehen, kompilieren und das dann verkaufen???



  • Flow_cplus schrieb:

    Theoretisch lang das doch wennn ich das Programm mit einer Version kompilier, wo die linzenz ok ist.

    Wuerde mich extrem wundern. Die Forumlierung ist sicherlich "entwickeln", und das ist bekanntlich etwas anderes aus "kompilieren".



  • Theoretisch lang das doch wennn ich das Programm mit einer Version kompilier, wo die linzenz ok ist. Z.B in der Fh im labor steht ein Pc mit Vollerversion und enstprechender Linzenz oder ein Freund von mit hat eine Vollversion. Dann kann ich doch einfach dorthin gehen, kompilieren und das dann verkaufen???

    Ja



  • Mal was zur Schülerversion, wenn ich mir solch eine Lizenz als Schüler kaufe und
    später mal Arbeite und somit kein Schüler/Student mehr bin, verfällt meine Lizenz
    dann, oder darf ich die Software weiterhin wie bisher benutzen?



  • SirLant schrieb:

    Mal was zur Schülerversion, wenn ich mir solch eine Lizenz als Schüler kaufe und
    später mal Arbeite und somit kein Schüler/Student mehr bin, verfällt meine Lizenz
    dann, oder darf ich die Software weiterhin wie bisher benutzen?

    Die Lizenz verfaellt, und Du darfst die Software auch nicht an andere Schueler/Studenten weitergeben.



  • Gunnar schrieb:

    Die Lizenz verfaellt

    Könnt ihr denn alle nicht lesen?
    In Kapitel 4 ist nicht von Nutzung, sondern vom Erwerb die Rede. Das heißt, wenn er zum Zeitpunkt des Erwerbs Schüler war, hat er die SW legal erworben. Daran ändert das Ende der Schulzeit nichts.

    Eine "Lizenz" kann gar nicht verfallen, da der Käufer einer Standardsoftware keinen Lizenzvertrag abgeschlossen hat, sondern einen Kaufvertrag. Das ist gefestigte Rechsprechung. Da kann M$ tausendmal von "Lizenz" faseln, das hat rechtlich überhaupt keine Bedeutung.

    Offenbar kann man damit aber viele Programmierkids einschüchtern.



  • Das klingt gut, aber ich bin ja noch aufm Gymnasium und danach erstmal Ausbildung/BA Studium
    von daher betrifft mich das die nächsten 5Jahre nicht und danach erstmal sehen
    wie es dann aussieht.


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