Tariflohn und jährliche Beurteilung



  • Hallo!

    Ich hab da mal eine Frage, die mir bis jetzt noch niemand sicher beantworten konnte:

    Wie ist das mit dem Tariflohn und der jährlichen Leitstungsbeurteilung, bei der man eine Gehaltserhöhung von einigen Prozent bekommen kann?
    Wird der Prozentsatz immer auf das unmittelbar zuletzt ausbezahlte Gehalt gerechnet oder immer nur auf den Grundlohn (also der, der im Arbeitsvertrag festgelegt wurde)? Oder anders: Wird der Prozentsatz vom Vorjahr beim nächsten Mal mit eingerechnet (wirds also immer mehr?) oder nicht (also immer nur aufs Anfangsgehalt bezogen)? Ich hoff ihr versteht, was ich meine...


  • Mod

    Verschiedene Möglichkeiten sind denkbar.

    Zahlenbeispiel:

    2003, Grundgehalt 2000 EUR, Leistungszulage 10%, also komplett 2200 EUR

    Variante A:

    Dein Grundgehalt steigt wg. Tarifvertrag an, aber ich will Dir eigentlich nicht mehr Geld bezahlen:

    2004, Grundgehalt + 3% = 2060 EUR. Ich setze nun Deine Leistungszulage auf 6,8% runter. Weiterhin Gehalt 2200 EUR.

    Variante B:

    Dein Grundgehalt steigt wg. Tarifvertrag an, und ich werde das ohne Anrechnung auf die Zulage weitergeben:

    2004, Grundgehalt + 3% = 2060 EUR, Leistungszulage 10%, also komplett 2266 EUR, stieg also Gesamt um 3%.

    Wie sich eine Firma entscheidet, hängt von der wirtschaftlichen Lage. Meistens wird Weg B gewählt, aber was nicht geht, geht nicht.



  • Erstmal danke für die Antwort.
    Habs zwar eigentlich nicht ganz genauso gemeint, wie dus beschrieben hast, aber hast implizit trotzdem eine Antwort drauf gegeben. Die Steigerung wegen Tarifvertrag hab ich gar nicht gemeint, sondern nur die Zuschläge wegen der Bewertung.
    So hab ich mir das gedacht (auch mal ein Zahlenbeispiel):

    Variante 1:

    Grundgehalt: 2000 EUR

    1. Jahr:
    Leistungszulage 10%
    -> Gehalt 2200 EUR

    2. Jahr:
    Leistungszulage 10%
    -> Gehalt 2420 EUR

    3. Jahr:
    Leistungszulage 10%
    -> Gehalt 2662 EUR (Also wird die Zulage vom jeweils letzten Jahr immer mit eingerechnet)
    usw.....

    Variante 2:

    1. Jahr:
    Leistungszulage 10%
    -> Gehalt 2200 EUR

    2. Jahr:
    Leistungszulage 10%
    -> Gehalt 2200 EUR (Also immer nur auf das Grundgehalt bezogen)
    usw...

    Bis jetzt hatte ich es immer wie Variante 1 verstanden, wenns mir jemand erklärt hat. Hat mich aber stutzig gemacht, weil da ja das Gehalt doch recht schnell steigen würde und letztlich nach 4 Jahren (wenn also eine Erhöhung in die nächste Tarifgruppe ansteht) das Maximalgehalt der Tarifgruppe übersteigen könnte.
    So wie dus erklärt hast, ist aber Variante 2 richtig (leider 🙄 :p)
    Seh ich das richtig?

    (Variante 1 wär mir persönlich natürlich viel lieber :D)


  • Mod

    Variante 2 ist richtig. Normal sind Steigerung der Leistungszulage übrigens in 4%-Schritten.



  • Schade eigentlich. Aber trotzdem vielen Dank für die Hilfe


Anmelden zum Antworten