Konflikt von Markennamen
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Hallo,
hab eine eher rechtliche Frage:
Angenommen ich habe ein PRogramm, z.b. ein Spiel programmiert, und möchte es nun unter einem bestimmten "Herstellernamen" herausbringen. Habe mir für's erste mal den Namen "Delight Entertainment" überlegt, ich würde bei meinem Spiel dann ein selbst-erstelltes Logo zu Spielbeginn anzeigen, in dem durchaus der Schriftzug "Delight Entertainment" enthalten wäre. Das Spiel wäre von mir und max. 1-2 Helfern unentgeltlich programmiert worden, es wäre also [edit]Freeware[/edit].
Wenn es nun schon irgendwo auf der Welt(die ist ja sooo groß) schon eine Firma mit dem Namen "Delight Entertainment" gibt, inwieweit könnte diese Firma mir dann etwas anhaben? Könnte sich mich generell angreifen/anklagen, oder nur, wenn sie den Name als Marke eingetragen hat, oder bin ich dadurch, dass ich kein Geld für das Produkt verlange, dagegen geschützt???
Hätte da gerne ein paar Infos zu, wenn ihr habt auch mit paar netten Links! Ist denke ich auch für andere interessant!
Vielen Dank schonmal im voraus!
Philipp
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Programator schrieb:
, es wäre also Shareware.
Shareware!=Freeware
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ok, hab das mit Freeware jetzt mal durchgelesen, und danach auch editiert, sorry.
@prof84: Danke für die Links, hab sie mir mal angeschaut, hab aber nichts mich direkt betreffendes gefunden. Könnte jetzt durch das Gelesene Raten was für mich zutrifft, aber ich bräuchte was sicheres. Kann mir nicht jemand relativ schnell sagen was für mich gilt?
THX
Philipp
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Dieser Thread wurde von Moderator/in kingruedi aus dem Forum Rund um die Programmierung in das Forum Neuigkeiten aus der realen Welt verschoben.
Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
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Programator schrieb:
Kann mir nicht jemand relativ schnell sagen was für mich gilt?
Da wirst du wohl oder übel zu nem anwalt gehn müssen und dort nachfragen, da hier wenn überhaupt nur sehr wenige anwälte mitlesen und auch schreiben...
Es gilt wohl bei den meisten, die tipps geben: IANAL (I AM NOT A LAWYER)
Liebe grüsse
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Ich bin auch kein Anwalt, sage also nur meine persönliche Meinung (hab dazu aber mal ne 3 Stündige Vorlesung gehabt):
1. Wenn die Marke schon eingetragen ist und auch in diesem Bereich tätig ist, darfst du sie nicht benutzen.
2. Wenn die Marke nicht eingetragen ist, darfst du sie dann nicht nutzen, wenn sie im gleichen Bereich genutzt wird und über eine gewisse Verbreitung verfügt. Wenn sie allerdings nur in Hessen benutzt wird und du wohnst meinetwegen in Bayern, dann kannst du sie dort benutzen und der andere eben in Hessen.Wenn du also diesen Namen in den Geschäftsumlauf bringt, ist sie dort automatisch geschützt.