Mit BCB 6 Personal erstellte Programme verkaufen?



  • Hallo zusammen,
    ich habe eine theoretische Frage:
    Wenn es nicht möglich ist mit dem "Borland Builder 6 Personal" erstellte Programme zu verkaufen, kann ich diese dann gegen eine Spende abgeben. Oder ist es vielleicht möglich eine Datei zu verkaufen zu deren Ansicht man dann das kostenlose BCB-Programm kostenlos dazu gibt? Welche rechtliche Bindung hat man überhaupt mit der Bindung "...nicht zu kommerziellen Zwecken...". Fällt eine Aufwandsentschädigung auch darunter?
    Vielen Dank schon Mal für eure hoffentlich sehr informativen Meinungen.



  • Aus verschiedenen Gründen darfst du hier nicht auf verbindliche Rechtsberatung hoffen, für sowas gibt's halt Rechtsanwälte.
    Unten stehende Aussagen spiegeln lediglich meine laienhafte Meinung zum Thema wider.

    Frunsik schrieb:

    Welche rechtliche Bindung hat man überhaupt mit der Bindung "...nicht zu kommerziellen Zwecken...". Fällt eine Aufwandsentschädigung auch darunter?

    Ja, sofern die Entschädigung nicht absolut freiwillig ist, das Programm also nicht auch ohne jede Gegenleistung erhältlich ist.
    Das bezieht sich natürlich allein auf eine Entschädigung für die Erstellung des Programmes. Sicher darfst du Versandkosten berechnen, wenn sich jemand das Programm unbedingt auf CD zuschicken lassen will. Sollten sich aber z.B. die "Versandkosten" für eine einfache CD im Briefumschlag auf 50,- Euro belaufen, dann dürfte es im Fall der Fälle schwierig werden, den Eindruck der Verkaufsabsicht zu widerlegen.

    Ggf. solltest du erwägen, lieber eine Vollversion eines älteren BCB Professional zu erwerben. Einerseits dürftest du damit mehr Features erhalten als sie der BCB6 Personal liefert (DB Komponenten etc.), zum anderen wärst du frei von Einschränkungen bzgl. der kommerziellen Verwertung.


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