Deutscher Geheimdienst?
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Abend!
Hab heute zufällig gelesen, dass Geheimdienst und Nachrichtendienst nicht das
gleiche seien. Der Unterschied sei, dass ein Geheimdienst Exekutiv-Rechte habe -
also auch zur Sabotage, etc. befugt sei.Der BND, MAD und BfV sind nach dieser Quelle reine Nachrichtendienste (beim BND
ja auch schon im Namen). Nun meine Frage: Haben wir nach der Definition über-
haupt einen Geheimdienst?MfG,
EnERgYzEr
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Der Definition nach nicht.
mfg
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Und wie kommt es dann, das der BND in jeder beliebigen Quelle als Geheimdienst bezeichnet wird?
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MastaFlasH schrieb:
Und wie kommt es dann, das der BND in jeder beliebigen Quelle als Geheimdienst bezeichnet wird?
Welche Quellen sollen das sein?
Ist das nicht einfach so eine Ungenauigkeit, wie z.b. Sepsis und Blutvergiftung oder wie bei Stress?mfg
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EnERgYzEr schrieb:
Abend!
dass ein Geheimdienst Exekutiv-Rechte habe -
also auch zur Sabotage, etc. befugt sei.MfG,
EnERgYzEr
Exekutiv-Rechte berechtigen nicht zu Handlungen für das es nach dem Gesetz eine Strafe gibt.
Jeder Bundesbürger muss sich daran halten. Auch ein "Spion".Auch die Polizei hat diese Rechte. Deshalb nennt man auch die Polizei die Exekutive.
Im Gegensatz zur Legislative: Parlament und der Judijative: Gerichte
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Unix-Tom schrieb:
Exekutiv-Rechte berechtigen nicht zu Handlungen für das es nach dem Gesetz eine Strafe gibt.
Jeder Bundesbürger muss sich daran halten. Auch ein "Spion".Zunächst mal muß dazu sagen, daß viele der Handlungen im Ausland begangen wurden und werden - bis vor einigen Jahren war das zum Beispiel noch nicht so, daß das deutsche Recht dann automatisch weltweit Geltung hatte. D.h. man konnte durchaus Handlungen im Ausland begehen, ohne hier strafrechtlich verfolgt zu werden.
Weiterhin wo kein Kläger, da kein Richter, in kritischen Fällen reicht's ja aus wenn in Deutschland nirgendwo eine offizielle Weisung schriftlich vorhanden ist, und dann passiert auch nix. Die Regierung Kohl hat im Bundeskanzleramt vor dem Einzug der SPD kistenweise Harddisks gelöscht und interne Memos vernichtet.
Außerdem sind und waren Handlungen im Ausland üblich, die in Deutschland umgekehrt strafbar wären, z.B. Bestechung von ausländischen Regierungsbeamten. Auch kann man in Deutschland Bestechungsgelder an ausländische Personen von der Steuer absetzen (einfach aus der Not heraus, weil man anders in einigen Ländern keine Geschäfte macht). Daher ist das Recht hier nicht so symmetrisch zwischen Inland und Ausland, im Inland würde eine Bestechung für ein Bauprojekt ja Konsequenzen für die Firma haben, im Ausland dagegen wird das notwendige Geld dann sogar als Geschäftsausgabe offiziell legitimiert und der Bundeskanzler reist zum Spatenstich an.
Weiterhin haben wir dann noch das Problem, daß elitäre Staatsorgane durch das damit verbundene Zusammengehörigkeitsgefühl und Elite-Denken sich abkapseln und glauben, über dem Gesetz zu stehen, Fallbeispiel Sondereinsatzkommando Köln, das aufgelöst werden mußte, weil die Mitglieder in Drogengeschäften verstrickt waren.
Zudem begehen Politiker offensichtlich Geschäfte und betreiben Aktivitäten, die in der legalen Grauzone liegen, siehe z.B. Nebentätigkeit, oder die Waffengeschäfte zur Zeiten von Kohl. Diese Personen sind aber auch Auftraggeber für die genannten exekutiven Staatsorgane, es würde der Lebenserfahrung widersprechen, daß ein korrupter Chef nicht-korrupte Mitarbeiter hat... das färbt mit der Zeit sicherlich ab. Nur eine Hypothese, sicherlich, aber entspricht eigentlich der normalen Erfahrung. Sieht man ja auch an Bush, der übt keine strafe Führung im Sinne innerer Kontrolle aus, und daher können seine Sicherheitsorgane tun und lassen was sie wollen.
Grundsätzlich gibt's noch ein Problem, daß der Staat sich zwar theoretisch an seine eigenen Gesetze halten muß, aber er diese ja auch ändern kann. Geschehen z.B. im Fall der verschärften Gesetze bzgl überfälliger Zahlungen und Einleitung von Mahnverfahren, wo der Staat den Firmen das Recht einräumt bei überfälligen Zahlungen früher rechtlich zu handeln. In diesem Gesetz hat der Staat aber seine eigenen Geschäfte ausgenommen. Das ist zwar völlig legal, aber defakto natürlich eine Verletzung des Sinns des Gesetzes.
Alleine solche Indizien weisen darauf hin, daß sich für den sichtbaren Eisberg (illegales oder graues staatliches Handeln) wohl noch einiges unter der Oberfläche verbirgt. Wäre unwahrscheinlich, daß die aufgedeckten Fälle bereits 100% der Taten abdecken.
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Wenn ein Spion eine Tat im Ausland begeht ist er auch nach ausländischen Recht zu betsrafen. Bin von Taten im Inland ausgegangen.
Exekutiv-Rechte berechtigen nicht zu Handlungen für das es nach dem Gesetz eine Strafe gibt.
Jeder Bundesbürger muss sich daran halten. Auch ein "Spion".Beim diesem Satz bezog ich mich mal auf das was die Theorie sagt.
Das es in der Praxis ,z.B. Austausch von Spionen gibt, belegen Fälle aus der DDR.
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Aeh 'austausch' von Spionen? Du meinst im Wissen von 2 Geheimdiensten? Ich
dachte die sind eigentlich dafuer da, um Spione moeglichst vernzuhalten?mfg
v R
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Ich vermute, er meinte wohl eher den Austausch von aufgeflogenen Spionen.
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Unix-Tom schrieb:
Wenn ein Spion eine Tat im Ausland begeht ist er auch nach ausländischen Recht zu betsrafen. Bin von Taten im Inland ausgegangen.
Gilt aber nicht vollständig bei diplomatischer Immunität.
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Das gilt auch bei diplomatischer Immunität.
Ob er jedoch vor Gericht gestellt wird ist eine andere Sache da man Ihn nicht festhalten darf.
Sobald er seine DPass zeigt ist eine weitere Kontrolle unmöglich.