@interpreter ["Respekt für den Islam"]
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Daniel E. schrieb:
Er möchte aber offenbar gerade die Radikalen unterstützen, weil außer denen regt sich doch eh niemand auf.
stimmt.
also ist er jetzt auch mein feind. diese ganzen brandstifter und brandstifterunterstützer gehören doch final bestraft. religion darf keine entschuldigung (und auch kein grund) für gewalt sein.
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Artchi schrieb:
Daniel E. schrieb:
In diesem Sinne, für das Rechte für Beleidigungen, Sexismus und Diskriminierung wünsche ich einen wunderschönen Abend,
Und das verträgt sich mit dem deutschen Grundgesetz?

Leider nicht konsequent, in Ansätzen aber doch, sonst wäre Deutschland offensichtlich ein totalitärer Staat. In Deutschland sind wir anscheinend der Meinung, daß opferlose Verbrechen zu bestrafen seien. Ich bin der Meinung nicht. Ist doch mein Recht nach dem Grundgesetz (Art. 5, Abs. 1), nicht?
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Leider nicht konsequent, in Ansätzen aber doch, sonst wäre Deutschland offensichtlich ein totalitärer Staat.
also zensur haben wir schonmal.
In Deutschland sind wir anscheinend der Meinung, daß opferlose Verbrechen zu bestrafen seien.
neulich erzählte afair so ein schwammkopf von schmerzensgeld wegen körperverletzung durch psychischen schmerz (glaube anläßlich eines hier verlinkten gewaltvideos).
außerdem gibt es ja noch die gedankenverbrechen, die zur zeit nur wegen der schlechten nachweisbarkeit so selten bestraft werden.
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volkard schrieb:
neulich erzählte afair so ein schwammkopf von schmerzensgeld wegen körperverletzung durch psychischen schmerz (glaube anläßlich eines hier verlinkten gewaltvideos).
Ich würde ja nicht mal so weit gehen und generell behaupten, daß es keine psychischen Schäden geben kann und alle Handlungen in diese Richtung generell straffrei seien sollten. Ich bin auf dem Gebiet kein Experte, aber ich kann mir vorstellen, daß "Psychoterror" (also systematisches Mobbing oder sowas) nachweisbar zu Störungen führen können; sollen sich die Psychologen mit 'rumschlagen (aber bitte nicht auf so einer Ebene wie bei Freud).
Aber wenn ich dich jetzt als Arschloch bezeichne, dann ist das doch kein Problem und demzufolge sollte ich deswegen nicht verklagt werden können.
BTW, wo wir gerade bei Grundrechten sind: idR wirst *Du* mit so einer Klage eh nicht durchkommen, es sei denn, Du bist in Wirklichkeit nicht Informatiker sondern zB Polizist; den als Arschloch zu bezeichnen, wird uU recht teuer. Soviel zum Thema "Gleichheit vor dem Recht" ...
gedankenverbrechen

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Daniel E. schrieb:
In Deutschland sind wir anscheinend der Meinung, daß opferlose Verbrechen zu bestrafen seien.
das heißt also z.b. versuchter mord ist kein zu ahnendes verbrechen, weil es kein opfer gibt und erst wenn das zielobjekt tod ist sollte man bestrafen?
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volkard schrieb:
Daniel E. schrieb:
Er möchte aber offenbar gerade die Radikalen unterstützen, weil außer denen regt sich doch eh niemand auf.
stimmt.
also ist er jetzt auch mein feind.Süß.

Aber eine Feindschaft, die aufgrund mangelnder Interpretationsfähigkeit entstanden ist, kann ich beim besten Willen nicht ernst nehmen.
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rapso schrieb:
und erst wenn das zielobjekt tod ist sollte man bestrafen?
nein, der tod ist nicht mensch oder tier und sein leben ist nicht durch gesetzt geschützt. außerdem weiß ich gar nicht, ob tod schon tot ist.
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rapso schrieb:
Daniel E. schrieb:
In Deutschland sind wir anscheinend der Meinung, daß opferlose Verbrechen zu bestrafen seien.
das heißt also z.b. versuchter mord ist kein zu ahnendes verbrechen, weil es kein opfer gibt und erst wenn das zielobjekt tod ist sollte man bestrafen?
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volkard schrieb:
bla
gään
Daniel E. schrieb:
rapso schrieb:
Daniel E. schrieb:
In Deutschland sind wir anscheinend der Meinung, daß opferlose Verbrechen zu bestrafen seien.
das heißt also z.b. versuchter mord ist kein zu ahnendes verbrechen, weil es kein opfer gibt und erst wenn das zielobjekt tod ist sollte man bestrafen?
ja also, steht in keinem widerspruch zu meiner frage, oder?
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victimless crime refers to behavior that is illegal but does not violate or threaten the rights of anyone
Ein versuchter Mord gefährdet doch zumindest das Leben des potenziellen Opfers, oder siehst Du das anders?
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Jester schrieb:
Ein versuchter Mord gefährdet doch zumindest das Leben des potenziellen Opfers, oder siehst Du das anders?
ein potenzielles opfer ist jeder (auch wenn das plumb klingt), es ist aber noch kein opfer solange es potenziell ist. es wird also niemand verletzt, eventuell weiß das "potenzielle Opfer" nichtmal etwas vom gescheiterten Mordversuch.
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rapso schrieb:
Jester schrieb:
Ein versuchter Mord gefährdet doch zumindest das Leben des potenziellen Opfers, oder siehst Du das anders?
ein potenzielles opfer ist jeder (auch wenn das plub klingt), es ist aber noch kein opfer solange es potenziell ist. es wird also niemand verletzt, eventuell weiß das "potenzielle Opfer" nichtmal etwas vom gescheiterten Mordversuch.
Was ist denn in deiner Welt ein "versuchter Mord"?
Wenn ich plane, dich umzubringen, aber bei der Anreise in ein Wirtshaus einkehre und nach drei Bier meinen Plan vergesse, ist das dann versuchter Mord? Eher nicht.
Wenn dich die Kugel aus meinem G22 aber nur im 2 cm verfehlt, war es dann versuchter Mord? Eher schon.
"Wo ist der Unterschied, es wurde ja niemand verletzt?" ist hier doch eine lächerliche Frage und wessen Rechte hier inwiefern konkret bedroht waren, auch. Androhung von Gewalt ist durchaus auch Gewalt, siehe zB Erpressung: eine Erpressung kann absolut legal sein, zB wenn ich dich erpresse, daß ich nicht mehr dein Freund bin, wenn Du mir nicht 10^6 $$ überweist. Absolut legal. Wenn Ich fordere, daß Du mir 10^6 $$ überweisen solltest, bevor ich dich umlege, dann ist das anders zu bewerten, findest Du nicht?
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Daniel E. schrieb:
Was ist denn in deiner Welt ein "versuchter Mord"?
mal ein absurdes bildzeitungs-beispiel für dich nicht erdling.
jamand erzählt im suff zufällig einem polizisten in zivil, dass er versuch hat seine frau zu vergiften, diese aber den vergifteten osaft nicht riechen konnte und ihn deswegen wegschüttete. er muss deswegen weiterhin mit dieser frau leben...blablabla...
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versuchter mord ist es zum beispiel, wenn man killerspiele spielt. man weiß ja, daß man dadurch zum killer werden könnte und man nimmt billigend in kauf, als folge des killerspielens später viele leute zu ermorden. die billigende inkaufnahme ist wie vorsatz zu werten.
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volkard schrieb:
versuchter mord ist es zum beispiel, wenn man killerspiele spielt. man weiß ja, daß man dadurch zum killer werden könnte und man nimmt billigend in kauf, als folge des killerspielens später viele leute zu ermorden. die billigende inkaufnahme ist wie vorsatz zu werten.
für potenzielle taten kannst du nur von der GEZ belangt werden, ansonsten gibt es rechtsbrechung nur auf vergangenheit und gegenwartsbasis.. but a nice try.
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rapso schrieb:
jamand erzählt im suff zufällig einem polizisten in zivil, dass er versuch hat seine frau zu vergiften, diese aber den vergifteten osaft nicht riechen konnte und ihn deswegen wegschüttete. er muss deswegen weiterhin mit dieser frau leben...blablabla...
Wurden dadurch essentielle Rechte der Frau eingeschränkt oder nicht? Klar, zB konnte sie nicht folgendfrei den Orangensaft trinken.
Wenn der Mann erzählt hätte, er sei in den Schützenverein eingetreten um eines Tages seine Frau umzulegen, was wäre dann? Wurden durch die Handlung Rechte der Frau eingeschränkt? Nein. Trotzdem würde man in beiden Fällen der guten Frau nahelegen, sich von ihrem Mann zu trennen.
Du bist anscheinend der Ansicht, Opfer eines Mordanschlages wäre nur potentielle Opfer. Das ist falsch. Sie sind potentielle Opfer eines Mordes, aber immer Opfer eines Anschlags. Weiß nicht, was daran so kompliziert zu verstehen ist. Man mag einwenden, daß nach meiner Beleidigung Volkard auch ein Beleidigungsopfer wäre; das ist richtig, mit dem Unterschied, daß Volkards Rechte nicht eingeschränkt wurden.
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Daniel E. schrieb:
Wurden dadurch essentielle Rechte der Frau eingeschränkt oder nicht? Klar, zB konnte sie nicht folgendfrei den Orangensaft trinken.
nein wurden sie nicht, keine handlung von ihr wurde irgendwie durch ihn manipuliert, sie war sogar gegen seinen wunsch.
Daniel E. schrieb:
Wenn der Mann erzählt hätte, er sei in den Schützenverein eingetreten um eines Tages seine Frau umzulegen, was wäre dann? Wurden durch die Handlung Rechte der Frau eingeschränkt? Nein. Trotzdem würde man in beiden Fällen der guten Frau nahelegen, sich von ihrem Mann zu trennen.
nein, im meinem beispiel würde er eine straftat begehen und man müßte der frau nichts nahelegen, er wäre ein fall für die staatsanwaltschaft. im zweiten falle hätte er nach gesetzt nichts rechtswiedriges gemacht, sofern man ihm nicht eine planung dessen beweisen kann, was dann wiederrum gegen das gesetz wäre.
Daniel E. schrieb:
Du bist anscheinend der Ansicht, Opfer eines Mordanschlages wäre nur potentielle Opfer. Das ist falsch. Sie sind potentielle Opfer eines Mordes, aber immer Opfer eines Anschlags.
selbst die konkrete planung ist strafbar. also ohne dass es ein opfer gibt. dann ist es ein vereitelter mordversuch, also hat ein anschlag garnicht stattgefunden, also kein opfer. soll man das sein lassen, weil es kein opfer gibt?
Daniel E. schrieb:
Man mag einwenden, daß nach meiner Beleidigung Volkard auch ein Beleidigungsopfer wäre; das ist richtig, mit dem Unterschied, daß Volkards Rechte nicht eingeschränkt wurden.
klar, und es mag sein, dass der der als schwammkopf von ihm bezeichnet wurde, ihn wegen beleidigung und sonstigen anzeigt. ja und was willst du mit diesem absatz sagen?
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rapso schrieb:
Daniel E. schrieb:
Wurden dadurch essentielle Rechte der Frau eingeschränkt oder nicht? Klar, zB konnte sie nicht folgendfrei den Orangensaft trinken.
nein wurden sie nicht, keine handlung von ihr wurde irgendwie durch ihn manipuliert, sie war sogar gegen seinen wunsch.
Hallo? Nicht eingeschränkt? Sie durfte den Orangensaft auf keinen Fall mehr trinken. Wenn das keine Einschränkung ist.
Es geht nicht darum, daß jemand nur bestraft wird, wenn jemand echt zu schaden kommt, sondern bereits dann, wenn durch die Handlungen die Rechte andere *eingeschränkt* werden. Das kann auch ohne das Wissen des Opfers der Fall sein (siehe O-Saft).
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rapso schrieb:
volkard schrieb:
versuchter mord ist es zum beispiel, wenn man killerspiele spielt. man weiß ja, daß man dadurch zum killer werden könnte und man nimmt billigend in kauf, als folge des killerspielens später viele leute zu ermorden. die billigende inkaufnahme ist wie vorsatz zu werten.
für potenzielle taten kannst du nur von der GEZ belangt werden, ansonsten gibt es rechtsbrechung nur auf vergangenheit und gegenwartsbasis.. but a nice try.
äh. ich werde also nicht belangt, wenn meine gewehrkugel den bundeskanzler um 2cm verfehlt, weil es ja kein mord war?
falls ich aber doch belangt werde, wo ist dann der unterschied dazu, daß ich absichtlich killerspiele spiele, um zum mörder zu werden?
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volkard schrieb:
falls ich aber doch belangt werde, wo ist dann der unterschied dazu, daß ich absichtlich killerspiele spiele, um zum mörder zu werden?
Wo ist der Unerschied dazu, daß jemand absichtlich Orangensaft trinkt, um zum Mörder zu werden?